Der Zölibat (von , Thesaurus Linguae Latinae, Band 6, Spalte 65–66 zu caelebs und 73–74 zu caelibatus; nichtfachsprachlich auch das Zölibat) meint Ehelosigkeit mit sexueller Enthaltsamkeit, insbesondere aus religiösen Gründen. Besonders bekannt ist der Zölibat von Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Aber auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche kennen für Ordensleute, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen Formen der Ehelosigkeit, Enthaltsamkeit und Keuschheit.

Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester seit 1139 grundsätzlich verpflichtend ist, gilt dies in den mit Rom unierten katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind. Papst Franziskus erweiterte das alte Recht der Bischöfe der katholischen Ostkirchen, verheiratete Männer zur Priesterweihe zuzulassen, im Juni 2014 auf westliche Gebiete, soweit dort eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.Katholische Priester – ohne Zölibat. In: Christ in der Gegenwart. Nr. 47, 2014, S. 526.

In der altkatholischen Kirche sind die Geistlichen seit 1878 vom Zölibat grundsätzlich dispensiert; es bleibt ihnen jedoch unbenommen, freiwillig ehelos zu leben. Dies gilt auch für die altkatholischen Priesterinnen.

Römisch-katholische Kirche Die Zölibatsverpflichtung Der Zölibat, der auch als Befolgung eines evangelischen Rates (neben Armut und Gehorsam) gilt, beruht auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus in spricht. Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil.II. Vatikanisches Konzil: Dekret Optatam totius, 10.

Personen des gottgeweihten Lebens (z. B. Religiosen) leben in allen Konfessionen in aller Regel zölibatär. Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten und Eremiten verpflichten sich in der öffentlich abgelegten Profess oder in Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen Räten (Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam). Kirchenrechtlich bestimmt can. 599 CIC: „Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.“ Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls öffentlich ein Leben in Stande der Jungfräulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die Hände des Diözesanbischofs (dabei schließt dieses Propositum die Beachtung der beiden anderen evangelischen Räte implizit ein).Marianne Schlosser: Christum pressius sequendi – Die evangelischen Räte im Leben der Virgo consecrata, S. 47. Von einem Ortsbischof oder Ordensoberen im Namen der Kirche entgegengenommene Gelübde oder Versprechen der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit stellen kirchenrechtlich ein Ehehindernis dar.

Verpflichtung in der lateinischen Kirche In der lateinischen Kirche (Westkirche) ist der Zölibat gemäß Canon 277 § 1 des Codex Iuris Canonici für angehende Priester mit der Weihe zum Diakon kirchenrechtlich grundsätzlich verpflichtend. Eine ausnahmsweise Dispens von der Zölibatsverpflichtung ist gemäß Canon 1047 § 1 des Codex Iuris Canonici dem Papst vorbehalten.

Das Zölibatsversprechen stellt somit eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar.

Dispens von der Zölibatspflicht Verheiratete Priester gibt es in der katholischen Westkirche nur in Ausnahmefällen. So werden aus anglikanischen Kirchen oder den evangelischen Kirchen zur katholischen Kirche konvertierte verheiratete Priester bzw. Pastoren in den kirchlichen Dienst übernommen und zu Priestern geweiht. Weiter gibt es Fälle eines Zölibatdispenses für Priester von Untergrundkirchen, wie der tschechischen während der sozialistischen Herrschaft.

Darüber hinaus gibt es in der lateinischen Kirche den ständigen Diakonat. Der ständige Diakon muss sich vor seiner Weihe entweder für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden. Nach der Weihe (auch etwa beim Tod der Ehefrau oder im Fall einer Annullierung der Ehe) ist eine Eheschließung nur mit Zölibatsdispens durch den Papst möglich.

Verpflichtung in den unierten Ostkirchen In den östlichen Teilkirchen der katholischen Kirche (wie auch in den orthodoxen Ostkirchen) ist es Tradition, dass auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden. Diese Tradition war auf die ostkirchlichen Gebiete wie den Nahen Osten und Osteuropa beschränkt, bis Papst Franziskus im Juni 2014 das entsprechende Verbot für jene westlichen Regionen aufhob, in denen eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.Katholische Priester – ohne Zölibat. In: Christ in der Gegenwart Nr. 47/2014, S. 526

Für Bischöfe ist der Zölibat verpflichtend. Meist entstammen sie ohnehin dem Mönchsstand, da Bischöfe vor ihrer Weihe oft das Amt eines Archimandriten (Abtes) bekleidet haben (manchmal werden auch verwitwete Priester zu Bischöfen geweiht). Alle Priester müssen sich jedoch auch in diesen Kirchen vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen; danach ist eine Heirat hier ebenfalls ausgeschlossen. Auch eine neue Heirat nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung (die in manchen dieser Kirchen möglich ist) ist nicht möglich.

Geschichte der Zölibatsverpflichtung in der römisch-katholischen Kirche Alte Kirche (bis 6. Jahrhundert)

In den ersten Jahrhunderten waren Kleriker in Ost und West in der Regel verheiratet. doi:10.1515/9783110893984-087. Gewohnheiten und später Kanones regelten Ehe und Sexualität des Klerus in unterschiedlicher Weise.

Die biblische Vorgabe, dass ein epískopos (Gemeindevorsteher, Bischof) der „Mann einer einzigen Frau“ () sein sollte, wurde zunehmend als Verbot der Wiederverheiratung für verwitwete Kleriker aufgefasst, ein Verständnis, das sich im 3. Jahrhundert weitgehend etabliert hatte. Im Osten wurde diese Einschränkung auf nur eine Ehe auf Eheschließungen nach der Taufe beschränkt; im Westen hingegen nach einem Streit zwischen Hieronymus und Ambrosius von Mailand, bei dem sich Letzterer durchsetzte, auch auf Eheschließungen vor der Taufe bezogen, weil diese nicht – wie Hieronymus meinte – per se sündhaft und durch die Taufe aufgehoben seien. Die Beschränkung auf Ehen nach der Taufe war besonders für Kandidaten attraktiv, die nicht schon als Kind getauft wurden, was Ambrosius jedoch als wünschenswert für ein Klerikeramt ansah.David G. Hunter: Clerical Marriage and Episcopal Elections in the Latin West: From Siricius to Leo I. In: Johan Leemans, Peter van Nuffelen, Shwan W. J. Keough, Carla Nicolaye (Hrsg.): Episcopal Elections in Late Antiquity (= Arbeiten zur Kirchengeschichte. Band 119). De Gruyter, Berlin 2011, S. 183–202. doi:10.1515/9783110268607.183 Bereits früh gab es Kleriker, die nach ihrer Weihe sexuell enthaltsam lebten,Roger Gryson: Les origines du célibat ecclésiastique du premier au septième siècle, Duculot, Gembloux 1970; und ab dem vierten Jahrhundert ist nachweisbar, dass auch Mönche zu Bischöfen gewählt wurden.Claudia Rapp: Holy Bishops in Late Antiquity: The Nature of Christian Leadership in an Age of Transition. University of California Press, Berkeley 2005. Im Westen war letzteres aber eher selten.David G. Hunter: Marriage, Celibacy, and Heresy in Ancient Christianity: The Jovinianist Controversy. Oxford University Press, Oxford 2007.

Ab dem vierten Jahrhundert sind normative Quellen erhalten, die die Ehe und Sexualität von Klerikern betreffen. Mehrere Konzilien verboten unverheirateten Klerikern, nach der Weihe zu heiraten. Auf dem ersten Konzil von Nicäa soll Sokrates Scholastikos zufolge Paphnutius gegen eine Verpflichtung des Klerus zur Enthaltsamkeit in der Ehe argumentiert haben; die Historizität dieser Episode wird aber bisweilen angezweifelt.Friedhelm Winkelmann: Paphnutios, der Bekenner und Bischof. In: Peter Nagel (Hrsg.): Probleme der koptischen Literatur. Halle 1968, S. 145–153. In der Ostkirche wurde Diakonen, Priestern und Bischöfen die Eheschließung nach der Weihe verboten und von Bischöfen dauerhafte Enthaltsamkeit in der Ehe erwartet.

Als ältester Konzilsbeschluss der Westkirche, der eine Form des Zölibats vorschreibt, wird oft der 27. und 33. Kanon des Konzils von Elvira genannt, der Bischöfen, Priestern und Diakonen vorschrieb, in der Ehe sexuell enthaltsam zu lebenHeinrich Denzinger: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum. Verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen und unter Mitarbeit von Helmut Hoping herausgegeben von Peter Hünermann. 37. Auflage. Herder, Freiburg u. a.1991, ISBN 3-451-22442-9, Nr. 118, 119. Wortlaut, Echtheit und Datierung des Kanons sind allerdings umstritten.Josep Vilella: The Pseudo-Iliberritan Canon Texts. In: Zeitschrift für Antikes Christentum, Band 18, 2014, S. 210–259. doi:10.1515/zac-2014-0012 Gut belegt sind hingegen Forderungen nach sexueller Enthaltsamkeit des Klerus durch lateinische Autoren wie Ambrosius, Augustinus und den Ambrosiaster. Diese Forderungen werden durch eine Wertschätzung der Askese und (vor allem seit Augustinus) die Überzeugung, dass sexuelles Begehren grundsätzlich mit Sünde einhergehe,Isolde Karle: Liebe in der Moderne. Körperlichkeit, Sexualität und Ehe. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2014, ISBN 978-3-579-08181-6, S. 79–81. begründet.