Das Landschaftsschutzgebiet Niesetal und Bönekenbach ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 14,6 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 113ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Niesetal und Bönekenbachverläuft wird durch die L 946 (Straßenname Paenbruch) gequert. Im Gebiet liegt die Niese unterhalb der Ortschaft Niese und der Niesezufluss Bönekenbach mit Grünlandflächen bis zur Grenze zum Kreis Höxter. Der Bach Niese hat sich stellenweise tief in den Untergrund eingeschnitten. Am Bach liegen Steilufer, kleine Schlammflächen, Sand- und Kiesbänke. Das meist steinige Bachbett der Niese ist auf weite Strecken von einem Erlen-Ufergehölz, durchsetzt mit älteren Eschen und Silberweiden, gesäumt. Auch schmalblättrige Weiden und Uferhochstaudenfluren liegen an der Niese. Die Talmulde wird meist als Grünland genutzt, aber auch einzelne Äckern kommen vor. An der Durchgangsstraße liegt eine artenreiche Feuchtbrache, die etwa 300 m lang und 30 m breit ist. Die brache weist eine charakteristische Artenkombination der episodisch überfluteten Auen, u. a. Mädesüßfluren und Kohldistelwiese, auf. Darin eingestreut liegen quellige Flächen mit Binsen und Sumpf-Schachtelhalm. Auch Bach-Nelkenwurz und Hohe Schlüsselblume wachsen hier. Westlich vom Dorf liegt ein Quellbereich mit einem ganzjährig gefüllten Quellbecken, welches Wasserpflanzen enthält. Am anschließenden Hang stehen Feldgehölze. An der Durchgangsstraße sind zahlreiche Kopfweiden angepflanzt worden.
Der Landschaftsplan zum Wert des Schutzgebietes aus: „Dem Gebiet kommt im Rahmen des Biotopverbundes die Funktion einer Kernzone für Lebensgemeinschaften der Auen zu und bildet in Verbindung mit dem nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Hecken-Grünland-Brache-Komplex nördlich Niese einen vielfältig strukturierten Biotop-komplex.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Niesetal und Bönekenbach