Das Landschaftsschutzgebiet Magerweiden-Hecken-Komplex nördlich Köterberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 8,7 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 112ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Magerweiden-Hecken-Komplex nördlich Köterberg liegt ein vielfältig strukturierter Biotopkomplex mit Hecken und Magerweiden. Das Schutzgebiet liegt nördlich des Köterberges, an mäßig bis stark geneigten und nord- bis nordostexponierten Hängen. Auf den Hangkanten und entlang von Böschungen stocken Einzelbäume, auch Obstbäume und Hecken. Zudem stehen auch auf den Grünlandflächen und Säumen Einzelbäume, meist Eichen, und Obstbäume. Bei den Obstbäumen handelt es sich um Kirschen-, Pflaumen- und Apfelbäume.
Der Landschaftsplan führt zum Wert des Schutzgebietes aus: „Das Gebiet stellt in Verbindung mit den angrenzenden Waldflächen und dem nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Lakenbach einen vielfältig strukturierten Lebensraum mit Bedeutung, u. a. für Insekten und die Vogelwelt dar.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Magerweiden-Hecken-Komplex nördlich Köterberg