Das Landschaftsschutzgebiet Feuchtwiese am Bentberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 1,2 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 112ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Feuchtwiese am Bentberg liegt eine Feuchtwiese mit zahlreichen, gefährdeten Pflanzenarten. Die Feuchtwiese ist etwa 220 Meter lang und bis zu 100 breit auf dem flach geneigten, westexponierten Hang des Bentberges. Die Feuchtwiese ist im Süden sehr feucht. Der überwiegende Teil der Feuchtwiese wird intensiv als Mähgrünland genutzt. Der größere, östlich liegende Teil des Südbereichs ist sehr artenreich. Hier steht ein großer Bestand des Breitblättrigen Knabenkrauts. Kleinflächig sind hier Kleinseggenrieden vorhanden. Kleinere Bereiche sind brachgefallen bzw. rudaliesiert mit Brennnesselfluren, Holunder und aufkommende Erlen.
Der Landschaftsplan führt zum Wert des Schutzgebietes aus: „Die Wiese hat als Refugialbiotop in der intensiv genutzten Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Feuchtwiese am Bentberg