Geneviève Janssen-Pevtschin, auch Ginette Pevtschin (geboren 24. Februar 1915 in Brüssel; gestorben 11. November 2001 ebenda) war eine belgische Rechtsanwältin und die erste weibliche Magistrate (Richterin in der ersten Instanz) Belgiens. Sie war außerdem ein aktives Mitglied der belgischen Résistance während des Zweiten Weltkriegs.

Leben Janssen-Pevtschins Großvater väterlicherseits war 1890 vor den russischen Pogromen nach Belgien geflohen, während der übrige Teil der Familie in die Vereinigten Staaten auswanderte. Ihre Großeltern mütterlicherseits waren seit 1791 französische Staatsbürger und stammten aus Lothringen und dem Elsass.

Ihre Eltern waren Juden und praktizierten ihren Glauben in liberaler Form. Janssen-Pevtschin erhielt ihren Religionsunterricht am Consistoire central israélite de Belgique und anschließend ihre religiöse Einführung in der Großen Synagoge von Brüssel, obwohl sie sich selbst als Atheistin beschrieb.

Janssen-Pevtschin besuchte das Lycée Saint-Gilles in Brüssel. 1932 trat sie in die Freie Universität Brüssel ein und schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft 1937 ab. Sie besaß außerdem ein Diplom in Kunstgeschichte und Archäologie.

Ab 1937 war Janssen-Pevtschin Rechtsanwältin bei der Berufungsgerichtsbarkeit (Cour d'appel) von Brüssel und gehörte der Anwaltskammer (Barreau de Bruxelles) an. Nach dem Überfall auf die Niederlande, Belgien und Luxemburg und mit der Besetzung Belgiens durch die Deutschen wurde ihr jedoch die Ausübung ihres Berufs untersagt. Am 28. Oktober 1940 erließ die deutsche Militärverwaltung eine Verordnung, die Juden von Funktionen im öffentlichen Dienst und im Justizwesen ausschloss. Sie war dem Antisemitismus einiger Kollegen ausgesetzt, ohne zu wissen, dass ihr Bâtonnier, Louis Braffort, sich den deutschen Verordnungen widersetzte. Daraufhin entschloss sie sich, der belgischen Widerstandsgruppe Zéro beizutreten.

Innerhalb dieser Gruppe half Janssen-Pevtschin dabei, Nachrichten nach London zu übermitteln, falsche Ausweispapiere bereitzustellen und Verbindungen zu anderen Widerstandsnetzwerken herzustellen. Sie spielte außerdem eine entscheidende Rolle bei der Herausgabe von La Libre Belgique clandestine, einer der bedeutendsten Untergrundzeitungen, die während der Besatzungszeit erschienen, und arbeitete dort mit dem Rechtsanwalt Mathieu De Jonge zusammen.

Nach der Ermordung des Kollaborateurs Paul Colin wurde Janssen-Pevtschin am 21. Mai 1943 nach einer Denunziation von der Gestapo im Haus ihrer Eltern verhaftet. Sie wurde im Prison de Saint-Gilles inhaftiert und gefoltert. Am 11. August 1943 wurde sie wegen ihrer Tätigkeit für La Libre Belgique clandestine und ihrer Beteiligung an der Ermordung Colins zu sechs Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Sie wurde über Aachen deportiert und in Gefängnissen in Anrath und Jauer inhaftiert. Angesichts des Heranrückens der Roten Armee wurde sie in einem Todesmarsches evakuiert und erreichte am 12. Februar 1945 Sachsen. Am 29. April 1945 wurde sie befreit. Bei ihrer Rückkehr wurde ihr aus gesundheitlichen Gründen zunächst die Einreise nach Belgien verweigert, doch gelangte sie schließlich am 2. Mai 1945 wieder nach Brüssel.

Für ihre Verdienste während des Krieges wurde Janssen-Pevtschin zum Offizier des Kronenordens ernannt, mit dem Kriegskreuz mit Palmen ausgezeichnet und in den Rang eines Hauptmanns der belgischen Résistance (Agent de renseignement et d'action) befördert.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nahm Janssen-Pevtschin ihren Beruf als Rechtsanwältin wieder auf. Sie wurde zur ersten belgischen Magistratin, als sie im November 1948 zur Richterin am Gericht der ersten Instanz in Brüssel ernannt wurde. Frauenorganisationen unterstützten sie, obwohl sie selbst nicht in deren Bewegung engagiert war.

Janssen-Pevtschin heiratete 1949 den Rechtsanwalt Marcel Janssen; 1950 wurde ihre Tochter Anne geboren.

1954 wurde sie als erste Belgierin Mitglied der Europäischen Kommission für Menschenrechte, der sie bis 1966 angehörte. Sie befasste sich unter anderem mit den Sprachkonflikten in Voeren sowie mit der Teilung Zyperns.

1972 war sie Sachverständige der belgischen Regierung beim Europarat und spielte eine bedeutende Rolle bei der Schaffung eines ständigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 1998.

Am 27. Juni 1973 wurde sie Richterin am Berufungsgericht Brüssel (Cour d'appel de Bruxelles) in der Kammer für geistiges Eigentum. Aus gesundheitlichen Gründen lehnte sie es ab, Juge d'instruction (Untersuchungsrichterin) zu werden. Von 1981 bis 1985 war sie Präsidentin des Berufungsgerichts und wurde 1985 zur emeritierten Präsidentin ernannt, im selben Jahr, in dem sie in den Ruhestand trat.

Janssen-Pevtschin starb 2001. Sie ist auf dem Cimetière d'Ohain in Lasne, südlich von Brüssel beerdigt.

Einzelnachweise

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