mini|Rathaus Stralsund mit Schauwand, ab 1278 Als Schaufassade (auch Schauwand, Schauseite, Schauansicht) bezeichnet man die prächtige Fassade und Hauptansichtsseite eines repräsentativen Gebäudes.Hans Koepf: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). 2. Auflage. Kröner, Stuttgart 1974, ISBN 3-520-19402-3, S. 141 ff, Kapitel Fassade.

Als Schaugiebel wird ein entsprechender prächtiger Giebel bezeichnet.

Traditionell wurden bei vielen Gebäuden die von der Straße aus sichtbaren Fassaden aufwändiger gestaltet als die anderen Seiten des Gebäudes und werden dann auch als Straßenfassade bezeichnet.

Blendfassaden werden vor die eigentliche tragende Fassadenwand gesetzt und erfüllen in vielen Fällen auch die Funktion einer Schaufassade.

Siehe auch Westbau, die Schaufassade der Kirche Schildgiebel

Einzelnachweise

Kategorie:Fassade (Bauteil)