Werder (Havel) ist eine Stadt mit rund 27.000 Einwohnern im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark und liegt in der Agglomeration Berlin. Die Stadt ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und bekannt als Zentrum des havelländischen Obstanbaus mit der Obstbaumblüte im April und Mai, sowie durch das jährlich zu diesem Anlass ausgetragene Baumblütenfest, einem vielbesuchten Volksfest.

Geografie

Die Stadt liegt rund 10 km bzw. 40 km südwestlich der Stadtzentren von Potsdam und Berlin im Nordosten der von der letzten Eiszeit geprägten Landschaft Zauche. Die Kernstadt liegt auf einer Insel in der dort 700 bis 1400 m breiten Havel auf 38 m ü. NHN. Davon leitet sich auch der Stadtname ab, denn Werder bedeutet – ähnlich wie Werth oder Wörth – Insel im Fluss. Außerdem ist Werder von den Havelseen Schwielowsee, Glindower See, Großer Plessower See und Großer Zernsee umgeben.

mini|links|hochkant=1.6|Luftbildaufnahme von Werder (Havel) (2013)

Stadtgliederung Neben der Kernstadt Werder gibt es nach der Hauptsatzung die folgenden Ortsteile und Wohnplätze: Bliesendorf mit Wohnplatz Resau Derwitz Glindow mit Wohnplatz Elisabethhöhe Kemnitz mit Wohnplatz Kolonie Zern Petzow mit den Wohnplätzen Löcknitz und Riegelberg Phöben Plötzin mit den Wohnplätzen Neu Plötzin und Plessow Töplitz mit den Wohnplätzen Eichholz, Göttin, Leest, Neu Töplitz und Alt Töplitz

Eingemeindungen Der Ort Petzow wurde bereits am 1. Januar 1926 eingemeindet. Am 1. Januar 1957 wurde die damals noch selbstständige Gemeinde Göttin in die Gemeinde Neu-Töplitz eingegliedert. Am 14. März 1974 schlossen sich Alt-Töplitz, Leest und Neu-Töplitz zur neuen Gemeinde Töplitz zusammen. Zum selben Zeitpunkt wurde Plessow in die Gemeinde Plötzin eingegliedert. Durch einen Bürgerentscheid schloss sich Bliesendorf am 31. Dezember 1998 der Stadt Werder (Havel) an. Zum 31. Dezember 2000 wurde die Gemeinde Plötzin in die Stadt Werder eingegliedert. Am 31. Dezember 2001 wurden Glindow, Kemnitz und Phöben eingemeindet. Derwitz und Töplitz folgten am 26. Oktober 2003.

Geschichte Entstehung und Namensgebung Werder ist wahrscheinlich aus dem Zusammenwachsen eines handwerklich geprägten Nahmarktortes mit dem sich anschließenden Kirchort entstanden. Eine förmliche Stadtgründung oder Stadtrechtsverleihung ist nicht belegt, ebenso wenig eine Ummauerung. Die Rechtsbezeichnungen der Stadt Werder sowie Siedlungsbezeichnungen geben für die Jahre 1317, 1330, 1375 oppidum, 1459 stat, 1474 Flecken (Bleke), 1542 civitas, sonst Städtlein (1580), Mediatstadt (1768), Stadt (1801) an.

Auf der Havelinsel sind unter anderem Funde von slawischen Scherben auf dem Mühlenberg am südwestlichen Ufer des Werders und 3,5 km nordnordwestlich von Werder am westlichen Havelufer bekannt, im Süden von Werder wird ein slawischer Burgwall angenommen (Letzteres ohne archäologischen Nachweis). Der Kietz in der Gegend Fischerstraße war wohl die alte Fischersiedlung.

Mittelalter Am 26. August 1317 verkauften der vir strenuus Sloteko, Truchsess des Markgrafen Waldemar von Brandenburg, und seine beiden Brüder, die milites Richardus und Zabellus, das Städtchen (oppidum) Werder nebst 46 Hufen Lehnsbesitz in Richtung Zauche auf Geheiß ihres Lehnsherrn für 244 Mark weniger einer Viertelmark gemünzten Brandenburgischen Silbers an das Zisterzienserkloster Lehnin.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 233 f., Nr. CX (lateinisch), Band 10. Berlin 1856, S. 428–431 (mittelniederdeutsch). Vgl.: Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 106–112. Die Bestätigungsurkunde des Markgrafen stellt aber nicht die Ersterwähnung der Stadt Werder dar. Vielmehr wird das vermutlich mit einer hölzernen Brücke ausgestattete Städtchen schon in einer Urkunde Waldemars vom 5. April 1317 genannt.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 231 f., Nr. CVIII: Erwähnt werden Gewässer von der Brücke des Städtchens Werder bis zum Ort Paretz, in welchem das Kloster Lehnin zwei Wehre besitzt. Hier dürfen die ansässigen Fischer nur mit der so genannten puverde bzw. dem so genannten vloch fischen. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 99–106. Die beiden Urkunden passen zum Landesausbau des Klosters Lehnin, der sich auch am Kauf des Dorfes Leest nebst der Zinserhebung in Werder im Jahre 1339, der Übereignung des Dorfes Phöben für eine Hebung Getreides an das Kloster am 15. November 1343 oder dem Vergleich zwischen Abt und Mönchen von Lehnin und den Brüdern von der Groeben vom 18. Oktober 1352 ablesen lässt.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 243, Nr. CXXVIII, S. 247, Nr. CXXXIV, S. 248, Nr. CXXXVI. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 128 f.

Die allmähliche Entwicklung zu einem handwerklichen Nahmarkt spiegelt sich in den Statuten der Zunft der Schuhmacher und Lohgerber der Altstadt Brandenburg vom 30. April 1424 wider, wo der Schuhverkauf auf die Marktflecken Rathenow, Ziesar, Potsdam, Ketzin, Lehnin, Briesen (Mark), Werder und Pritzerbe beschränkt wird.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 121–125, Nr. CLVIII, bes. S. 122 f. Der Kurfürst und Markgraf Friedrich II. von Brandenburg, der am 20. September 1459 (am Donnerstage St. Matheus Abend) in Werder einen Vergleich zwischen dem Kloster Lehnin und dem Ritter Georg von Waldenfels bestätigt hatte,Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 302, Nr. CCXII. erlaubte dem Kloster Lehnin dann am 21. Oktober 1459, am Sonntag Laetare in der Fastenzeit bzw. am Sonntag unmittelbar vor dem Martinsfest einen Jahrmarkt in Werder abzuhalten.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 303, Nr. CCXIII, gegeben in Cölln an der Spree. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 138–141. Zum Datum des Vergleichs vgl. Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 13. Auflage 1991, S. 30 sowie S. 151, Tafel 4: Es geht um den Vorabend des Heiligenfestes. Auch wenn man damit von keiner Stadtrechtsverleihung sprechen kann, zeigen die Einträge zu Werder im Landbuch Karls IV. von 1375Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375, hg. von Johannes Schultze (Brandenburgische Landbücher 2 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, Reihe 1, Band 8/2), Berlin 1940, S. 72, 75, 218: Allerdings ohne Nennung von Abgaben oder Diensten. und als Pfarrei der Propstei Brandenburg in der Matrikel des Bistums Brandenburg von 1459,Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 8, Berlin 1847, S. 418–420, Nr. CDLXIII, bes. S. 419. Ähnlich: Ebd., S. 457–459, Nr. DI: Matrikel des Brandenburger Archidiakonatsbezirkes (um 1500), bes. S. 458. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 142 f., wo die Propstei irrtümlich der Stadt Brandenburg zugesprochen wird. dass das Städtchen nach und nach an landesherrlichem und kirchlichem Stellenwert gewann.

Ihre Zölle wurden dennoch mehrmals vom Landesherrn aus Geldnot an die Neustadt Brandenburg verpfändet.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 9, Berlin 1856, S. 126 f., Nr. CLIX, S. 166 f., Nr. CCXVI; Band 10, 1856, S. 428–431. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 133–138. Eine Schwächung des Landesherrn zeigt sich auch an Auseinandersetzungen mit dem landsässigen Adel. In einer Art Weistum erzielten die Bürgermeister, Ratmannen und Gemeinde von Werder immerhin mit den Brüdern von Hake, die offenkundig auch als Schulzen amtierten, und den Bauern von Geltow am 5. Dezember 1474 einen Vergleich über Saat, Viehweide, Wegerechte, Getreidefuhren, Flussnutzung, Fischerei und anderes.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 10, Berlin 1856, S. 333–335, Nr. CCXXXVII. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 143–146. Bei einem weiteren Grenzstreit wird am 19. Juli 1533 ein gewisser Bastian Tesickendorf zu Werder wanhafftigk inmitten mehrerer Dienstleute des Abtes von Lehnin erwähnt. Ob es sich dabei um den Pfarrer oder – was ebenso möglich ist – den gleichfalls schreibkundigen Küster und Schullehrer handelt, muss mangels weiterer Belege offen bleiben.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 10, Berlin 1856, S. 376, Nr. CCLXXI. Vgl. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 147, die mit Stephan Warnatsch in Tesickendorf den Pfarrer von Werder sehen. Dagegen spricht die ausdrückliche Nennung des Pfarrers von Töplitz in derselben Urkunde.

Reformation mini|Lithographie von 1881

Die Pfarrei Werder wurde nur zwei Jahre vor der Säkularisation des Klosters Lehnin im Jahre 1540 durch den Kanzler der Markgrafen von Brandenburg, Johann Weinlob, visitiert. Hiernach unterstand die Heilig-Geist-Kirche dem Abt von Lehnin als Grundherrn und den Herren von Rochow als Patronatsherren, das heißt die Pfarrer wurden mit Zustimmung durch Letztere eingesetzt und durch Ersteren mit Abgaben belegt. Der Pfarrkirche zugeordnet war als zweite Pfründe (commenda) die Kirche St. Andreas in Geltow. Folgt man dem zeitgenössischen Verzeichnis der jährlichen Ausgaben am Rathaus, gab es neben dem Pfarrer einen Kaplan und einen Küster. Letzterer war außerdem als Stadtschreiber und Schulmeister tätig, wohnte im Schulhaus und lebte von den Abgaben seiner Schüler, der Garnleute und der Pfarrangehörigen. Umfangreicher als andernorts war die Ausstattung der Heilig-Geist-Kirche: Zum Pfarrhaus gehörten zwei Hufen, acht Wiesen, ein Garten mit drei Fudern Heu, eine Fischerei, ein Pfund Kerzenwachs, der Kornzehnt, aber nicht der Fleischzehnt von 200 kommunizierenden Gläubigen, die Totfall-, die Heirats- und die Wochenbettsabgabe sowie ein jährliches Gastmahl. Aus der wüstgefallenen Feldmark Zernow (wohl beim Zernsee gelegen) gingen auf Betreiben derer von Rochow seit vierzehn Jahren keine Abgaben mehr ein. Das Inventar des Pfarrers wies u. a. eine Braupfanne, ein Braubecken, zwei Spanbetten, sieben Schüsseln und sieben alte Kannen aus Zinn aus. Das Kirchenvermögen war von drei auf zwei Kelche und von fünf auf drei Patenen gesunken, geblieben waren eine Monstranz aus vergoldetem Messing sowie drei Wiesen (darunter eine mit dem Namen Marien horne), 10 statt 13 Pfund Wachs, ein Weinberg, drei Landstücke (auff dem Berge gelegen), ein Stück ebener Acker (vor der Heide gelegen), fünf Stücke Beiland in Petzow (Im Petzouschen feldt) sowie mehrere Zinse. Als Nachbarpfarreien werden Töplitz, Schmergow, Glindow, Petzow und Phöben genannt.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Band 10, Berlin 1856, S. 378–398, Nr. CCLXXV, bes. S. 379–381. Vgl. Victor Herold: Zur ersten lutherischen Kirchenvisitation in der Mark Brandenburg 1540–1545, in: Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte 22 (1927), S. 25–137. Baldur Martin, Klaus-Peter Meißner, Klaus Froh (Hrsg.): Werder (Havel). 700 Jahre Ortsgeschichte. Band 1. Werder 2014, S. 147–155. Bei einer weiteren Visitation erhielten 1541 alle Dorfpfarrer des Klosters Lehnin den evangelischen Katechismus ausgehändigt, sodass von einem Übergang Werders zur lutherischen Lehre spätestens zu diesem Zeitpunkt ausgegangen werden darf.Riedel’s Codex diplomaticus Brandenburgensis, Supplementband, Berlin 1865, S. 462 f.