Das Landschaftsschutzgebiet Grünland am Osthang des Humberges ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 4,6 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 96ff

Beschreibung Nördlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet Grünland-Hecken-Komplex am Humberg, östlich grenzt das Naturschutzgebiet Emmertal und südlich das Landschaftsschutzgebiet Tal am Südhang des Humberges an. Der Landschaftsplan führt daher zum Landschaftsschutzgebiet aus: „Das Gebiet hat eine besondere Bedeutung als Verbindung zwischen den zwei nördlich und südlich angrenzenden Grünlandbereichen des Humberges.“ Östlich trennt nur ein Feldweg das LSG von der Bahnstrecke Hannover–Altenbeken. Die Bebauung von Lügde beginnt in der Nähe.

Im Landschaftsschutzgebiet Grünland am Osthang des Humberges liegen hauptsächlich drei intensiv genutzte Grünlandflächen am Osthang des Humberges. Vereinzelte Strukturelemente sind Einzelbäume, Gebüsche, Hecken und Wegsäume.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Grunland am Osthang des Humberges