mini|Landschaftsschutzgebiet Dallensenbach mini|Blick ins Gebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Dallensenbach ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 36,7 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das LSG grenzt direkt an die Landesgrenze zu Niedersachsen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 87ff

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Dallensenbach liegt südöstlich von Lügde. Östlich grenzt Niedersachsen an das Schutzgebiet. Im Schutzgebiet befindet sich ein etwa 2,5 Kilometer langer und bis zu 320 Meter breiter Abschnitt des überwiegend unverbauten naturnahen und mäandrierenden Dallensenbaches. In der schmalen Bachaue gibt es Bereiche mit Ufergehölz und auch fast gehölzfreie, wiesenbachartige Bereiche. Im Bach befinden sich Totholz, größere Steine, Kolke, Flachwasserbereiche, Kies- und Schlammbänke. In der Bachaue liegen Mähweiden, Magerweiden, Pferdeweiden und Brachflächen mit Disteln, Brennnesseln und Mädesüß. An den südexponierten, steilen Hängen liegen Magerweiden. Die Magerweiden werden gegliedert durch Gebüsche und im Nordosten durch einige ältere Lärchen.

Der Landschaftsplan führt zum Landschaftsschutzgebiet aus: „An den Wegeböschungen stocken Hecken und in den vorgelagerten Säumen finden sich Fragmente der Halbtrockenrasen. Diese Arten besiedeln z.T. auch den zweiten großen Magergrünlandbereich, im äußersten Nordosten des Gebietes. Beeinträchtigungen wie Lärm und Bodenablagerungen gehen von einem angrenzenden Steinbruchbetrieb in Niedersachsen aus. Die Ufer des Baches sind häufig von weidendem Vieh zertreten. Insgesamt zeichnet sich das Gebiet durch die große Zahl an Biotoptypen und die enge Verzahnung dieser unterschiedlichen Lebensräume und Kleinstrukturen aus. Es bietet Lebensstätte für eine große Zahl speziell angepasster Tier- und Pflanzenarten.“

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Dallensenbach