Das Landschaftsschutzgebiet Oberer Kirchberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 13,5 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 86ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Oberer Kirchberg liegt südöstlich vom Bebauungsrand von Lügde auf Muschelkalk-Untergrund am Südwesthang des oberen Kirchberges. Bei Ausweisung handelte es sich um einen kleinteilig und vielfältig strukturierten Biotopkomplex mit einem Mosaik aus unterschiedlichen Grünlandtypen, Kalkhalbtrockenrasen, Hecken, Einzelbäumen, Kleingehölzen und z. T. extensiv bewirtschafteten Gärten. Teilbereiche im südsüdwestlichen Bereich sind teils mit dichten Gebüschen aus überwiegend Rose, Schlehe und Weißdorn zugewachsen. Hecken, heute auch aus teilweise standortfremden Nadelgehölzen aufgebaut, finden sich im gesamten Gebiet als Unterteilung zwischen den einzelnen Parzellen.
Der Landschaftsplan führt zum Landschaftsschutzgebiet aus: „Daran anschließend liegen im nördlichen Teil kleinflächig parzellierte Gärten und Obstwiesen, die überwiegt nicht oder nur sehr extensiv genutzt sind, so dass in diesem Bereich unterschiedlichste Sukzessionsstadien mit einer sehr hohen Strukturvielfalt festzustellen sind. Die ehemaligen Kalkhalbtrockenrasenflächen sind nur noch fragmentarisch und kleinflächig vorhandenen. Vielfach sind sie bereits verbuscht liegen brach, oder weisen zur Zeit Übergänge zu Glatthaferwiesen auf. Allerdings finden sich entlang der Wege noch gut ausgeprägte trockene Säume mit zahlreichen Pflanzenarten der Kalkhalbtrockenrasen. Diese Säume dienen vielen, an wärmegetönte Lebensräume angepasste Tierarten als Nahrungsquelle und Wanderkorridor. Teile der Halbtrockenrasen werden als extensive Grünlandflächen genutzt und gemäht bzw. mit Schafen beweidet. Stellenweise sind sie durch Feuerstellen und Müllablagerungen beeinträchtigt. Zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung typischer Kalkhalbtrockenrasen ist die Entbuschung bereits zugewachsener Flächen sowie die Vermeidung von Gehölzauf-wuchs in den noch offenen Teilen dringend erforderlich.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Oberer Kirchberg