mini|Landschaftsschutzgebiet Tal am Südhang des Humberges in Bildmitte
Das Landschaftsschutzgebiet Tal am Südhang des Humberges ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 17,5 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 85ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Tal am Südhang des Humberges liegt südwestlich von Lügde. Östlich grenzt das Naturschutzgebiet Emmertal an, wobei die Bahnstrecke Hannover–Altenbeken dazwischen liegt, und nördlich das Landschaftsschutzgebiet Grünland am Osthang des Humberges.
Im Schutzgebiet liegt ein etwa 550 m langes und maximal 300 m breites tief in den Hang des Humberges eingeschnittenes reich strukturiertes Wiesental. Im Südbereich befindet sich ein ehemaliger Steinbruch. Das Grünland ist aufgrund der steilen Lagen überwiegend extensiv als Magergrünland bewirtschaftet. An den Rändern des Wiesentals stehen Hecken aus Schlehen, Rosen und Holunder. In die Hecken eingestreut finden sich einige zum Teil alte Einzelbäume, vor allem Eichen, Eschen und Weiden. Im Wiesental stehen an Geländestufen und Wegeböschungen einzelne Schlehen- und Weißdornsträucher, kurze Gebüschreihen und Hecken. Der ehemalige Steinbruch ist mit dichtem, niederwaldartigem Gehölz bewachsen, über das sich einzelne Bäume erheben. Am Nordrand des Tals befindet sich ein kleiner Halbtrockenrasen.
Der Landschaftsplan führt zum Landschaftsschutzgebiet aus: „Die Strukturvielfalt des Gebietes in Verbindung mit extremeren Standortbedingungen bieten einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und Rückzugsmöglichkeiten.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden. Im Gebiet sind Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen oder andere die Oberflächengestalt des Bodens verändernde Maßnahmen verboten.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Tal am Südhang des Humberges