mini|hochkant=1.6|Sebastian Loscher: Allegorie der Gerechtigkeit (1536)„Vor einer Renaissancearchitektur zur Linken und einer bebauten Hügellandschaft öffnet sich unter einem weiten bewölkten Himmel bühnenartig ein perspektivisch angelegter Bildraum. An einer Säule – dem Sinnbild für Macht und Stärke – lehnt die halbbekleidete Iusticia, die Personifikation der Gerechtigkeit. Vor ihr ein geflügelter Putto, der ihr mit seiner rechten Hand eine Waage entgegenhält und mit seiner linken auf ein unterhalb der Weltkugel liegendes Schwert zeigt. Iustitia wendet sich jedoch von den Zeichen irdischer Gerechtigkeit ab und weist zu Gottvater im Himmel, dem Quell himmlischer bzw. göttlicher Gerechtigkeit. Der mit Trophäen geschmückte Turm zur Rechten, der als Sinnbild irdischer Stärke und Gerechtigkeit zu deuten ist, ruht indes auf brüchigem Fundament.“ (Quelle)
Ziviler Ungehorsam (aus ‚bürgerlich‘; deshalb (selten) auch bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen,Symbolisch bedeutet hier üblicherweise, dass niemand einen körperlichen Schaden erleiden darf, noch dass Menschen größerer materieller Schaden zugefügt wird. Beispielsweise geht der britische Rechtsphilosoph H. L. A. Hart in einem anderen Zusammenhang von der Existenz eindeutiger Prinzipien der Gerechtigkeit aus, „die das Ausmaß einschränken, in dem allgemeine soziale Ziele auf Kosten des einzelnen verfolgt werden dürfen.“ (H. L. A. Hart: Prolegomena zu einer Theorie der Strafe. S. 75, in: H. L. A. Hart: Recht und Moral, Göttingen (Vandenhoeck) 1971, S. 58–86). In anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass die Beeinträchtigung anderer maßvoll zu sein hat. aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer so wahrgenommenen Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren. Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden. Häufig beansprucht er ein Recht auf Widerstand für sich, das sich jedoch von einem verfassungsgemäß gegebenen WiderstandsrechtIn der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Recht in Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) niedergelegt. Nach GG Art. 20, Abs. 4 haben alle Deutschen ein Recht auf Widerstand gegen alle Bestrebungen, die auf Beseitigung der rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung gerichtet sind, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Vgl. auch: Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz. Bonn (BpB) 1988, S. 174f. unterscheidet. Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung,Elke Steven: Ziviler Ungehorsam. In: Ulrich Brand et al.: ABC der Alternativen, Hamburg (VSA) 2007, S. 262f. nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen.
Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mohandas Karamchand Gandhi und Martin Luther King, Jr. Im philosophischen Diskurs nehmen seit der Veröffentlichung seines Artikels The Justification of Civil DisobedienceJohn Rawls: The Justification of Civil Disobedience. in: Hugo Adam Bedau (Hrsg.): Civil Disobedience: Theory and Practice, New York (Pegasus Books) 1969, S. 240–255; deutschsprachige Ausgabe: John Rawls: Die Rechtfertigung bürgerlichen Ungehorsams. In: John Rawls: Gerechtigkeit als Fairneß, Freiburg / München (Verlag Karl Alber) 1977, S. 165–191. John Rawls’ Überlegungen eine zentrale Stellung ein.
Theoretische Grundlagen mini|Erste Seite der ersten Druckausgabe von Thoreaus Resistance to Civil Government, 1849 (ab 1866 veröffentlicht als Civil Disobedience)
Ziviler Ungehorsam kann nur im Rahmen einer staatlichen Einheit geübt werden.Eine weitere Eingrenzung nehmen beispielsweise Jürgen Habermas und John Rawls vor, für die ziviler Ungehorsam nur im demokratischen Rechtsstaat geübt werden kann, da der Staatsbürger hier Teil des Souveräns ist. Ihrer Argumentation folgend kann in einem nicht-demokratischen System dann nur Widerstand mit gewaltfreien Methoden geübt werden. Er setzt Rechtsnormen voraus, die von einem Staat oder einer Regierung durchgesetzt werden. Ein Staatsbürger, der diesen Normen unterworfen ist, kann sie entweder akzeptieren oder teilweise oder komplett ablehnen. Da gesetzliche Normen jedoch konstitutiv für jeden Staat sind, wäre für den Staatsbürger die einzige gesetzeskonforme Möglichkeit, sich ihnen teilweise oder vollständig zu entziehen, die Staatsbürgerschaft aufzugeben und den Geltungsbereich der beanstandeten Rechtsnormen zu verlassen. Deshalb kann von Individuen, die moralisch motiviert zivilen Ungehorsam üben, nicht erwartet werden, dass sie das politische System, in dem sie handeln, bedingungslos akzeptieren, sondern es reicht aus, wenn sie die Gesetze oder den Staat als Ganzes temporär akzeptieren oder hinnehmen.Vgl. in: Dictionary of the History of Ideas, Vol. 1, S. 436.
Mit Akten zivilen Ungehorsams beabsichtigt der Ungehorsame, auf einzelne Gesetze oder Regeln hinzuweisen, die er uneigennützig als ungerecht empfindet. Mit dieser Art des Hinweises will er auf eine Veränderung hinwirken. Ziviler Ungehorsam zeigt sich dann entweder in einer durch das Gewissen gebotenen Verletzung genau der Gesetze oder Regeln, die als ungerecht bewertet werden (unmittelbarer ziviler Ungehorsam), oder als Verletzung gerechter Gesetze, um auf die Ungerechtigkeit anderer öffentlich und symbolisch hinzuweisen (mittelbarer ziviler Ungehorsam). Der Handelnde beruft sich damit auf ein höheres Recht, sei es göttliches Recht, Naturrecht oder Vernunftrecht, als das qua Gesetz gegebene positive Recht. Derjenige, der zivilen Ungehorsam übt, nimmt bewusst die Gefahr auf sich, für seine Handlungen bestraft zu werden.Der Rechtstheoretiker Ralf Dreier spricht hier von prima facie-Ungehorsam, da sich im Rahmen einer rechtlichen Würdigung die Normverletzung später als grundrechtlich gerechtfertigt erweisen kann. Vgl. Dreier, Ralf: Widerstandsrecht und Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat. S. 61, in: Glotz, Peter (Hrsg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1983, S. 54–75. Umstritten ist, ob ziviler Ungehorsam grundsätzlich gewaltfrei sein muss, da das Konzept der Gewaltfreiheit abhängig ist von jeweils verwendeten Definitionen von Gewalt.Vgl. Dreier, Ralf: Widerstandsrecht und Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat. S. 62f. Oft wird deshalb stattdessen auf die symbolische Bedeutung von Handlungen zivilen Ungehorsams Bezug genommen und die Gewaltproblematik ausgespart.vgl. die Darlegungen zu den Theorien und zur rechtlichen Bewertung weiter unten; In: Dictionary of the History of Ideas, Vol. 1, S. 436; Civil Disobedience. In: SEP.
Rechtsphilosophisch steht der Handelnde so im Spannungsfeld zwischen dem durch gesetzliche Normen gegebenen positiven Recht, dem er als Staatsbürger unterworfen ist, und Gerechtigkeitsnormen, denen er sich durch sein Gewissen verpflichtet fühlt. Rechtstheoretisch gehen Theorien zivilen Ungehorsams damit von der Existenz eines göttlichen Rechts, eines Naturrechts oder eines Vernunftsrechts aus, das über das positive Recht hinausgeht und zu diesem in einem Begründungszusammenhang steht. Der Rechtspositivismus dagegen befasst sich ausschließlich mit dem positiven Recht und bestreitet die Existenz eines solchen übergeordneten, ungeschriebenen Rechts. Unter der Annahme eines strikten Dualismus von Recht und Moral besitzt der zivile Ungehorsam in dieser rechtstheoretischen Lehre a priori keinen besonderen rechtlichen Status, der in der Rechtsprechung berücksichtigt werden könnte.Der österreichische Rechtsphilosoph Hans Kelsen beispielsweise beschreibt Gerechtigkeit als Illusion, als ein irrationales Ideal, das deshalb mit einer wissenschaftlichen Auffassung von Recht nichts zu tun haben darf. (Vgl. Hans Kelsen: Reine Rechtslehre. Aalen (Scientia) 1994, S. 1f; Und: Hans Kelsen: Die Illusion der Gerechtigkeit, Wien (MANZ’sche Verlagsbuchhandlung) 1985.) Ähnlich argumentiert der Brite Hart. (Vgl. H. L. A. Hart: Der Positivismus und die Trennung von Recht und Moral. S. 23, in: H. L. A. Hart: Recht und Moral, Vandenhoeck, Göttingen 1971, S. 14–57.)
Henry David Thoreau mini|Henry David Thoreau
Der Ausdruck ziviler Ungehorsam (im Englischen civil disobedience) wurde vom Amerikaner Henry David Thoreau in seinem Essay Civil DisobedienceUnter diesem Titel seit 1866 veröffentlicht, ursprünglich im Januar 1848 als Vortrag unter dem Titel On the Relation of the Individual to the State gehalten, erstmals veröffentlicht unter dem Titel: Resistance to Civil Government (1849). geprägt, in dem er erklärte, warum er aus Protest gegen den Krieg gegen Mexiko und die Sklavenhaltung keine Steuern mehr bezahlte. Thoreau befasste sich nicht direkt mit zivilem Ungehorsam, sondern mit den Gewissenskonflikten, die er als Bürger, Wähler und Steuerzahler auszutragen hatte. Militärischer Dienst im Krieg und die Bezahlung von Steuern stellen für Thoreau Fälle dar, in denen ein Bürger dem Staat aus Gewissensgründen den Gehorsam verweigern kann.