mini|Ehemaliges Logo der Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg und Sachsen Eine Berufsakademie (BA) ist eine Studieneinrichtung im tertiären Bildungsbereich, die ein Studium mit starkem Praxisbezug anbietet. Die theoretische Ausbildung an der Berufsakademie ist mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen verknüpft (duales System). Die Berufsakademien vergeben ihre Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnungen, was keinen akademischen Graden entspricht.
Modell Berufsakademie
Bewerber schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab, wo auch eine Hälfte der Ausbildung stattfindet. Die andere Hälfte der Ausbildung findet an der Berufsakademie statt, wobei Theorie- und Praxisphasen im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln.
Bedeutung in einzelnen Bundesländern Die ersten Berufsakademien wurden 1974 in Baden-Württemberg gegründet. Mit den Berufsakademien sollte eine praxisnahe Alternative zum klassischen Studium geschaffen werden. Die Studierenden wurden auf Hochschulniveau noch während des Studiums auf die spezifischen Anforderungen der beteiligten Unternehmen vorbereitet. Die neun staatlichen Berufsakademien in Baden-Württemberg wurden zum 1. März 2009 zusammengefasst und als seitdem rechtlich unselbstständige Studienakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) überführt. Die DHBW wurde in diesem Zusammenhang in das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG) aufgenommen.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands kooperierte Baden-Württemberg zunächst mit den drei südlichen DDR-Bezirken, aus denen im Herbst 1990 der Freistaat Sachsen gebildet wurde. Daraus erwuchs eine dauerhaft angelegte Aufbauhilfe, die die Gründung der Staatlichen Berufsakademien in Sachsen beförderte. Die Berufsakademien in Sachsen wurden auf Grundlage des sächsischen Berufsakademiegesetzes im Jahr 2017 in eine einzelne Berufsakademie Sachsen als Anstalt des öffentlichen Rechts mit sieben zugehörigen (rechtlich unselbständigen) Staatlichen Studienakademien (Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Riesa) umgewandelt.
Staatlich anerkannte Berufsakademien in privater Trägerschaft auf Basis entsprechender Landesgesetze gibt es in: Hamburg Hessen Niedersachsen Saarland Schleswig-Holstein
In Berlin (Fachbereich der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) gibt es im Rahmen einer Hochschule entsprechende duale Ausbildungsgänge nach dem Konzept der Berufsakademie.
In den anderen Ländern, wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz existieren ebenfalls Berufsakademien, jedoch ohne dass die betreffenden Institutionen dem tertiären Bildungssektor angehören. Deren fachliches Profil orientiert sich an klassischen Ausbildungsberufen wie z. B. den Pflegeberufen. In Baden-Württemberg wurde versäumt, die Bezeichnung „Berufsakademie“ zeitgleich mit deren Einrichtung markenrechtlich zu schützen. Im Landeshochschulgesetz ist zwar der Gebrauch dieses Begriffs geregelt, jedoch sind diese Vorschriften nur innerhalb der Landesgrenzen gültig.
Das im Oktober 2002 in Niedersachsen novellierte Berufsakademie-Gesetz erlaubt es niedersächsischen Berufsakademien, nach einer Akkreditierung Bachelor-Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnung zu vergeben. Seit Juli 2004 bieten bundesweit die ersten vier niedersächsischen Berufsakademien (Hameln, Hannover, Lingen und Vienenburg) akkreditierte duale Bachelor-Studienprogramme an. Im Jahr 2005 sind die Bachelorstudiengänge der Berufsakademien Göttingen und Leer ebenfalls akkreditiert worden.
Im Juni 2005 hat auch die Hamburgische Bürgerschaft ein Berufsakademiegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist im Vergleich zu den BA-Gesetzen anderer Bundesländer in zwei Punkten ungewöhnlich. Erstens erlaubt es sowohl die Einrichtung staatlicher BAs, als auch staatlich anerkannter BAs in privater Trägerschaft und zweitens nennt es als staatl. Abschlussbezeichnung Hamburger Berufsakademien nur den Bachelor. Als erste Hamburger BA hat die staatlich anerkannte, private BA-Hamburg im Oktober 2006 ihren Betrieb aufgenommen.Berufsakademie Hamburg
Trotz fehlendem Berufsakademie-Gesetz wurde im Jahre 2008 in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern gegründet und im Dezember 2008 in das Handelsregister Rostock eingetragen. Die BA Mecklenburg-Vorpommern kooperiert mit Hochschulen aus dem europäischen Bologna-Hochschulraum und erlangt auf diese Weise eine gleichwertige staatliche Anerkennung.
Unterschied zur Hochschule Ein duales Studium an einer Berufsakademie ist grundsätzlich eng mit einer fachpraktischen Umsetzung des erworbenen akademischen Wissens in der Berufspraxis verbunden. Die Verknüpfung ist dabei in der Regel so eng, dass der zuständige Dozent die praktische Umsetzung gemeinsam mit dem Unternehmen plant, organisiert und betreut. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu Hochschulstudiengängen, in denen zwar vielfach Praktika angeboten werden, diese jedoch keine umsetzungsorientierte Verknüpfung mit dem vermittelten akademischen Wissen gewährleisten sollen. Das Praktikum soll unabhängig vom Curriculum dazu dienen, praktische Verbindungen zur Wirtschaft zu erlangen.
Voraussetzungen zum Studium Für ein Studium an einer Berufsakademie ist der Nachweis der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife zu erbringen. Außerdem ist ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag mit einem Unternehmen für den Zeitraum des BA-Studiums erforderlich.
Die Ausbildungsbetriebe müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören vor allem personelle und sachliche Eignung, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtungen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.
Studium Das Studium an der Berufsakademie erfolgt in der Regel in Kursen mit 20 bis 30 Studenten. In akkreditierten Studiengängen ist, entsprechend den Akkreditierungsbestimmungen der jeweilige Arbeitsaufwand maßgeblich, der sich aus Kontaktstunden (Unterrichtsstunden), Vor- und Nachbereitungszeiten sowie betrieblichen Studien- und Ausbildungszeiten zusammensetzt. Der Umfang der jeweiligen Studienmodule errechnet sich aus den zu vergebenden Credit Points. Dabei entspricht ein Credit Point einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden. In akkreditierten Studiengängen sind in der Regel insgesamt 180 Credit Points (Leistungspunkte) zu erwerben, mit 210 Credit Points in sechs Semestern als Intensivstudium bilden die BA Berlin und die Duale Hochschule Baden-Württemberg eine Ausnahme.
Das Grundstudium wird nach zwei Jahren mit einer Zwischenprüfung (Assistentenprüfung) abgeschlossen. Im Verlauf des Studiums sind Hausarbeiten (Praxisarbeiten, Projektarbeiten, Studienarbeiten) anzufertigen und diverse Prüfungen abzulegen. Die genaue Verteilung der Prüfungsvorleistungen (zum Beispiel die Anzahl der Studienarbeiten in welchem Fachsemester) bestimmt die jeweilige Berufsakademie und ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich geregelt. Die Vorlesungen sind mindestens zu 40 % durch hauptamtliche Professoren besetzt. Der überwiegende Teil der Vorlesungen wird von nebenberuflichen Dozenten bestritten, die sich hauptsächlich aus den Unternehmen aber auch aus Fachhochschulen oder Universitäten rekrutieren. Damit haben die Lehrkräfte Praxiserfahrung und die Studieninhalte können schnell an die Entwicklungen in der Wirtschaft angepasst werden. Zur Teilnahme an den Vorlesungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Auf die durchschnittlich dreimonatigen Theoriephasen, in denen vor allem das zum Studium notwendige Fachwissen vermittelt werden soll, folgen abgestimmte Praxisphasen, in denen dieses Wissen angewendet und vertieft werden soll. Diese Praxisphasen finden nicht in der Berufsakademie, sondern im Unternehmen statt. In den Praxisphasen stehen dem Auszubildenden zwischen vier und sechs Wochen Urlaub pro Jahr zu.
Der Student erhält meist über die gesamte Zeit der Ausbildung hinweg eine Ausbildungsvergütung bzw. ein Gehalt. Sie liegt je nach Betrieb, Ausbildungsjahr und Fachrichtung im Mittel zwischen 400 und 1.600 Euro. Daneben sind weitere Zuschüsse, beispielsweise für Miete, möglich. Unter Umständen können auch Kindergeld und BAföG gewährt werden. Einige Betriebe gewähren darüber hinaus Sonderzahlungen für Skripte und Bücher zwischen 50 und 200 Euro pro Semester.
Das Studium dauert sechs Semester, wobei keine Möglichkeit der Semesterwiederholung besteht, und wird mit einer Abschlussarbeit oder bei akkreditierten Studiengängen einer Bachelorarbeit beendet. Alle Studienfächer müssen in jedem Studienjahr mindestens mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen werden. Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, können die entsprechenden Klausuren einmal wiederholt werden. Wird diese Prüfung nicht mit „ausreichend“ bestanden, kann mit Antrag und Genehmigung durch den Praxispartner eine zweite Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Kann der Student auch in dieser nicht die Note „ausreichend“ erreichen, wird er exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation wird auch das Ausbildungsverhältnis mit dem Betrieb gekündigt.
Studiengänge Die Studiengänge an den Berufsakademien werden in die Bereiche Sozialwesen, Technik und Wirtschaft gegliedert mit zum Teil vertiefenden Fachrichtungen. In Hessen gibt es außerdem Berufsakademien für Musik.Berufsakademien für Musik im Hessischen Gesetz über die staatliche Anerkennung Derzeit werden nachfolgend aufgelistete Studiengänge an den verschiedenen Akademien angeboten.
Sozialwesen Arbeit mit alten Menschen Arbeit mit behinderten Menschen Arbeit mit psychisch Kranken und Suchtkranken Netzwerk-Sozialraumarbeit Soziale Arbeit in Bildung und Beruf Arbeit mit Straffälligen Soziale Arbeit in der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe Heimerziehung und erzieherische Hilfen Kinder- und Jugendarbeit Physiotherapie Rehabilitation Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Soziale Arbeit in der Verwaltung/Soziale Dienste Sozialmanagement Sozialwirtschaft Soziale Arbeit in Bildung und Beruf Soziale Arbeit – Begleitung von Menschen mit Behinderung Soziale Arbeit – Elementarpädagogik Soziale Arbeit – Hilfen zur Erziehung Soziale Arbeit – Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Soziale Arbeit – Soziale Dienste Soziale Arbeit – Soziale Gerontologie
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