Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, oftmals auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist ein Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (permanent members, auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (elected members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten, die Volksrepublik China und das Vereinigte Königreich) haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.

Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats fand am 17. Januar 1946 statt; diese und die folgenden 23 Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten, spätere Sitzungen fanden im Hunter College in der Bronx, im Henry Hudson Hotel an der Fifth Avenue in Manhattan sowie in der Sperry-Gyroscope-Fabrik in Lake Success statt, bevor der Rat 1951 sein derzeitiges Domizil, das UN-Hauptquartier, am East River in Manhattan bezog.

Aufgaben Nach Artikel 24 I der Charta der Vereinten Nationen sollen ihm die Mitgliedstaaten „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Während andere UNO-Organe unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des Kapitels VII der Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedsstaaten treffen – „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UNO-Charta. Neben der politischen Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 in concreto kann seine Praxis zur Fortbildung bestehenden Rechts führen. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei jedoch nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen (Auslegung contra legem). Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.

Mitglieder

Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern, die jeweils den Vereinten Nationen angehören. Bei Gründung der Vereinten Nationen waren es noch fünf ständige und sechs nichtständige Mitglieder gewesen. Am 17. Dezember 1963 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 1991 (XVIII) die Erhöhung der Zahl der nichtständigen Mitglieder von sechs auf zehn. Begründet wurde dies mit der steigenden Zahl der UNO-Mitgliedsstaaten insgesamt.“… the increase in the membership of the United Nations makes it necessary to enlarge the membership of the Security Council …”: Diese Regelung trat mit dem 31. August 1965 in Kraft.

Jedes Jahr wird die Hälfte der nichtständigen Mitglieder durch die UN-Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden nach regionalen Gruppen ausgesucht und von der Generalversammlung bestätigt. So wird darauf geachtet, dass von den zehn nichtständigen Mitgliedern drei aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, eines aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen westlichen Welt (Kanada, Australien oder Neuseeland) kommen. Diese nichtständigen Mitglieder treten ihr Amt jeweils zum 1. Januar eines Jahres an. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen. Ein nicht festgeschriebenes, aber dennoch praktiziertes Gesetz ist, dass innerhalb oben genannter Weltregionen ein rotierendes System herrscht, das allen Ländern ermöglicht, in einem festen Turnus einen Sitz im Sicherheitsrat zu haben. Der Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitglieds muss jederzeit im UNO-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat jederzeit zusammentreten kann.

Ständige Mitglieder mit Vetorecht

(seit 1991); zuvor

(seit 1971); zuvor

Diese Mitglieder haben bei bestimmten Beschlüssen des Sicherheitsrats ein Vetorecht. Zur Erläuterung des Vetorechts siehe Abschnitt Beschlüsse und den Artikel UNO-Vetomacht.

Nichtständige Mitglieder Die zehn nichtständigen Sitze (Liste) werden unter den Regionalen Gruppen der UN aufgeteilt: Der afrikanische Block hat Anspruch auf drei Sitze. Die Gruppe der asiatischen und pazifischen Staaten, der lateinamerikanischen und karibischen Staaten und die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten je auf zwei und Osteuropa auf einen Sitz. Jedes Jahr werden fünf nichtständige Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren durch die Generalversammlung neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 3. Juni 2026 statt, siehe Wahl zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2026.

Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Staatenbezeichnungen. Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.

Beschlüsse Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern (Artikel 27 II der UNO-Charta). Beschlüsse über alle sonstigen Fragen bedürfen gemäß Artikel 27 III UNO-Charta der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder. Bei den sonstigen Fragen haben die ständigen Mitglieder damit ein Vetorecht.

Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 2008 261-mal von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.

Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handzeichen. Freiwillige Stimmenthaltung wird, entgegen dem Charta-Wortlaut, heute mehrheitlich als völkergewohnheitsrechtlich etablierte Erklärungsvariante qualifiziert, mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere „Billigung“ von Ratsbeschlüssen ausdrücken lässt.

Weit umstrittener ist die Wertung des Nichterscheinens im Rat entweder als Stimmenthaltung (Billigung) oder als fehlende Zustimmung (Beschlussunwirksamkeit), seit die UdSSR ab 1949 wegen der Verweigerung des ständigen Sicherheitsratsmandats gegenüber der neuen chinesischen Regierung durch die Westmächte mittels ihrer sogenannten „Politik des leeren Stuhls“ den Sicherheitsrat blockierte, was von den Westmächten aber insbesondere in der Korea-Frage 1950 als unschädliche Enthaltung gewertet wurde. Die Sicherheitsratsbeschlüsse aus jener Zeit werden bis heute weder von der Volksrepublik China noch von der UdSSR bzw. Russland anerkannt.

Kritik am Vetorecht

Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und ein Reformbedarf angemahnt. Da jedes der ständigen Mitglieder das Vetorecht besitzt, können sie auf diesem Wege wichtige Entscheidungen gegenseitig blockieren. Die anderen nichtständigen Mitglieder haben dieses Recht nicht – sie können praktisch nichts dagegen unternehmen.

Beim Völkermord in Ruanda 1994 wurden innerhalb weniger Wochen hunderttausende (manche Quellen sprechen von einer Million) Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.

Fast zehn Jahre später kam es zu einem Konflikt in Darfur, einer Region in der nordostafrikanischen Republik Sudan. Die Volksrepublik China blockierte jedoch lange Zeit die Behandlung der Darfur-Krise im Sicherheitsrat, weil sie Interessen im sudanesischen Erdölsektor hatte; die USA blockierten eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), da sie diesen nicht anerkennen. Die Menschenrechtsverletzungen im Sudan hielten unterdessen an. Erst im März 2005 beschloss der Sicherheitsrat, dass der IStGH die Kriegsverbrechen in der Region untersuchen soll. China und die USA enthielten sich bei der Abstimmung über diese Resolution – die USA hatten dafür zuvor das Zugeständnis erhalten, dass US-Bürger, die für die Vereinten Nationen im Sudan arbeiten, von einer Strafverfolgung durch den IStGH ausgenommen werden.

Erneute Kritik an der Konstellation kam durch die Menschenrechtsverletzungen bei friedlichen Protesten in Myanmar auf, da China die dortige Militärjunta nicht ermahnen wollte. Dabei kam der Konflikt zum Ausdruck, dass ein ständiges Mitglied, dem selbst Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, ein anderes dafür bestrafen soll bzw. die Bestrafung immer verhindern kann.

Regelmäßig scheiterten Resolutionen gegen Israel am Veto der USA. So verhinderten die USA im Dezember 2014 einen Resolutionsentwurf, der sich gegen Israel wandte. Dieses Vorgehen endete am 23. Dezember 2016, als sich die USA bei einer gegen Israels Siedlungsbau gerichteten Resolution Ägyptens enthielten. Darin wurden die Siedlungen als illegal bezeichnet und der sofortige Stopp des Siedlungsbaus gefordert. Am 8. Dezember 2023 verhinderten die USA mit ihrem Vetorecht eine Resolution für einen sofortigen humanitären Waffenstillstand im Gaza-Krieg, zu der UN-Generalsekretär António Guterres den Weltsicherheitsrat angerufen hatte. Dabei bezog er sich erstmals seit seinem Amtsantritt 2017 auf Artikel 99 der UN-Charta, der es dem Generalsekretär erlaubt, den Sicherheitsrat auf „jede Angelegenheit hinzuweisen, die seiner Meinung nach die Gewährleistung von internationalem Frieden und Sicherheit gefährden kann“. Artikel 99 der UN-Charta war seit Jahrzehnten nicht angewandt worden. Ähnliche Vorstöße waren bereits mehrfach am Widerstand der USA gescheitert.US vetoes resolution on Gaza which called for ‘immediate humanitarian ceasefire’, 8. Dezember 2023Guterres aktiviert wegen Israel-Krieg Artikel 99 der UN-Charta, 8. Dezember 2023

Zudem steht der Sicherheitsrat in der Kritik, da die als „Krieg gegen Terrorismus“ bezeichneten umfangreichen Aktivitäten der USA vom Sicherheitsrat weder legitimiert noch gerügt werden.

Ebenso scheiterten Sanktionen gegen Syrien nach den Protesten in Syrien 2011 an den Vetos Russlands und Chinas.Syrien-Resolution scheitert erneut an Putin und Hu. Zeit Online, Juli 2012; abgerufen am 21. August 2012.

Russland erhob sein Veto in der Folge auch gegen die Weiterführung der Untersuchung von Giftgasangriffen während des Krieges in Syrien und erhöhte die Anzahl seiner Vetos zur Abschirmung des Präsidenten Assad im November 2017 auf deren elf.Russlands elftes Veto, tagesschau, 18. November 2017

Nach dem Abschuss eines malaysischen Zivilflugzeuges aus dem Gebiet der von Russland unterstützten Freischärler in der Ostukraine verhinderte Russland mit seinem Veto am 29. Juli 2015 die Einsetzung eines UNO-Tribunals.Security Council Fails to Adopt Resolution on Tribunal for Malaysia Airlines Crash in Ukraine, Amid Calls for Accountability, Justice for Victims, United Nations Press Release, 29. Juli 2015

Im Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine stellte der Sicherheitsrat am 25. Februar 2022 eine Resolution zur Diskussion, welche die russischen Angriffe unverzüglich beenden sollte. Russland verhinderte mit seinem Veto jedoch die Resolution. Die Ukraine beantragte, die Mitgliedschaft Russlands als Vetomacht im Sicherheitsrat zu überprüfen und die Rechtsnachfolge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken nachzuweisen. Der ukrainische Präsident Selenski forderte im Vorfeld der 78. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2023 den Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat.

Reformdiskussionen

mini|