mini|Heterosexueller Geschlechtsverkehr in einer Variante der Reitstellung mini|hochkant|Die Liebenden von Ain Sakhri, die älteste bekannte Darstellung eines sich liebenden Paares (zirka 9000 v. Chr.)

Der menschliche Geschlechtsverkehr, auch Geschlechtsakt (von ), lateinisch Koitus oder Coitus (von ), Kopulation (von ), oder juristisch Beischlaf bezeichnet die sexuelle Vereinigung zweier Sexualpartner.

Mit zunehmender Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensentwürfe erfuhr auch die sexuelle Interaktion eine gesellschaftliche und juristische Bedeutungserweiterung, so dass auch homosexuelle Sexualpraktiken als Geschlechtsverkehr gelten.

Terminologie Fachsprachliche Begriffe Der Geschlechtsverkehr im engeren Sinne wird fachsprachlich auch als „Beischlaf“, „Beiwohnung“, „Koitus (Coitus)“, „Kohabitation“ und „Begattung“ bezeichnet.

In manchen Bereichen wird der, früher vor allem in der Medizin verwendete, lateinische Begriff coitus verwendet oder aus Angaben übernommen, besonders mit näher definierenden Zusätzen: coitus per vaginam‚ Vaginalverkehr; coitus per anum oder coitus per rectum ‚Analverkehr‘; coitus per os ‚Oralverkehr‘ coitus inter femora oder coitus in femoribus ‚Schenkelverkehr‘; Coitus a tergo‘ coitus anticipatus ‚Beischlaf vor der Ehe‘; coitus illicitus ‚unerlaubter Verkehr‘ allgemein, auch für Blutschande; coitus damnatus ‚verdammter Beischlaf‘, oft für Blutschande; coitus contra naturam ‚widernatürlicher Verkehr‘ in fast derselben Bandbreite wie die alte Sodomie coitus interruptus (‚unterbrochener Geschlechtsverkehr‘), eine Methode, von der früher angenommen wurde, dass sie eine Empfängnisverhütung bewirke.

Deutsche Sprache und Umgangssprache Hochsprachlich werden häufig Begriffe wie „sich vereinigen“ oder „vereinen“, umschreibend „geschlechtlichen Verkehr haben“ oder kurz „verkehren“ verwendet. Seltener wird im übertragenen Sinne auch von „sich lieben“ gesprochen. Fachsprachlich werden die Ausdrücke „Fututio“ für den Geschlechtsverkehr und als entsprechendes Zeitwort „futuere“ benutzt. In der Sprache der Bibel heißt es „Sie erkannten einander“.

In der Umgangssprache wird unter anderem der als vulgär geltende Ausdruck „ficken“ verwendet. Aggressiv konnotiert sind seltener verwendete Begriffe wie „stoßen“ oder „knallen“. Der Begriff „vögeln“ stammt vom mittelhochdeutschen Wort vogelen ab, was „Vögel fangen“ beziehungsweise „Begatten von Vögeln“ bedeutet.vögeln. Auf: duden.de vom 19. März 2016; zuletzt abgerufen am 3. Juni 2021. Im Mittelhochdeutschen war auch das Verb gemeinen synonym mit ‚Geschlechtsverkehr haben‘.Bernhard Schnell: Der deutsche „Macer“: Vulgatfassung. Mit einem Abdruck des lateinischen Macer floridus ‘De viribus herbarum’ kritisch herausgegeben (= Texte und Textgeschichte. Würzburger Forschungen. Band 50). Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-36050-X, S. 387. Ende des 19. Jahrhunderts verbreitete sich der Ausdruck „pimpern“, der sich wohl aus dem Niederdeutschen pümpern für „[im Mörser zer]stoßen“ entwickelte.pimpern. Auf: duden.de vom 19. März 2016; zuletzt abgerufen am 3. Juni 2021. Seit Ende der 1990er Jahre erlebt der aus dem Kölner Dialekt stammende Begriff „poppen“ einen Aufschwung; er hat vielfach den seit den 1960er Jahren gebräuchlichen Begriff „bumsen“ abgelöst, der wiederum an die Stelle des „rumsen“ der 1930er Jahre getreten war. Die letztgenannten Begriffe werden nicht als so abwertend wie „ficken“ angesehen. Das derberammeln. (Bedeutung 1. b) Auf: duden.de vom 19. März 2016; zuletzt abgerufen am 3. Juni 2021. „rammeln“ ist der Jägersprache entlehnt (vgl. „Rammler“). Besonders in der süddeutschen und österreichischen Umgangssprache sind die Ausdrücke „schnackseln“ und „pudern“ geläufig. Verschiedene vulgäre Bezeichnungen für den Geschlechtsverkehr (vor allem „ficken“) werden oft in der Jugendsprache für „jemanden besiegen“, „es jemandem zeigen“ oder „jemanden beleidigen“ bzw. „jemanden angreifen“ genutzt.

Bei Begriffen mit Umschreibung haben sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die als nicht anstößig geltenden umgangssprachlichen Phrasen „miteinander ins Bett gehen“ und „miteinander schlafen“ eingebürgert. Das „es [miteinander] treiben“ ist als umgangssprachlich verhüllende, jedoch – ähnlich wie das saloppe „[he]rummachen“ – tendenziell eher abwertende Bezeichnung einschlägig. Weniger gebräuchlich ist der aus dem Englischen („to make love“) beziehungsweise Französischen („faire l’amour“) übersetzte Ausdruck „Liebe machen“. (Im Englischen ist „to make love“ die am häufigsten verwendete nicht anstößige umgangssprachliche Phrase, um den Geschlechtsakt zu umschreiben.)

Juristische Terminologie Juristisch unterscheidet man zwischen: „Beischlaf“, oft die ältere Bezeichnung „Beiwohnen“, steht für das zumindest teilweise Eindringen des Penis in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof. „Eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen. In Deutschland gilt das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus nicht als beischlafsähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist.Hubert Hinterhofer: Strafrecht. Besonderer Teil II. 4. neu bearbeitete Auflage. Facultas, Wien 2005, ISBN 3-85114-881-9, S. 86. () In Österreich fällt nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs seit 1990 „jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration“ darunter, damit auch anale Penetration mit Fingern („digitale Analpenetration“) und Gegenständen.OGH – RS0094905 für 14Os127/89, 13Os10/90 …, 18. Oktober 1989, Rechtsinformationssystem des Bundes. OGH – RS0095213 für 12Os55/91, 13Os84/92 …, Rechtsinformationssystem des Bundes. Verschiedene Rechtsexperten sind anderer Meinung.Christian Bertel, Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II. 9. Ausgabe, Band 2, Springer, Wien 2010, ISBN 978-3-211-99398-9, S. 60, Erläuterungen zu § 201 (Vergewaltigung) über „Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen“ () Das Reiben des Penis an einer anderen Person (Frotteur), auch mit intensiver Kopulationsbewegung, fällt nicht unter den Begriff Geschlechtsverkehr, auch nicht das Reiben des (erigierten) Gliedes an den Oberschenkeln und Samenerguss auf Gesicht oder Brust, aber Cunnilingus, bei dem oft die Zunge penetriert. In Liechtenstein fallen Penetration des Anus mit Finger und Gegenständen und orale Stimulation der weiblichen Geschlechtsteile darunter. Zusätzlich gibt und gab es: „Sexuelle Handlungen“ beziehungsweise „geschlechtliche Handlungen“ sind dagegen alles, auch abseits des Geschlechtsverkehrs, wie Petting, gegenseitige Masturbation. Handlungen ohne Körperkontakt sind zum Beispiel das Verleiten zu „geschlechtlichen Handlungen an sich selbst“, um andere zu erregen. „Unzucht“ ist ein veralteter Begriff für moralisch verurteilte sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe. Er wurde bis in die frühen 1970er Jahre verwendet und hat sich noch vereinzelt in alten Vorschriften oder Verträgen gehalten. So wurde zwischen „Beischlaf mit Unmündigen“ (schwerer sexueller Missbrauch, § 206 öStGB) und „Unzucht mit Unmündigen“ (sexueller Missbrauch, § 207 öStGB) unterschieden. Die „widernatürliche Unzucht, […] zwischen Personen männlichen Geschlechts“ des deutschen § 175 von 1871 umfasste nur beischlafähnliche Handlungen und manchmal setzte man sich damit auseinander, ob an dem Penis nur geleckt, oder ob er in den Mund genommen wurde. Durch die Umformulierung auf „Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt“ von 1935 waren alle sexuellen Handlungen erfasst, ebenso bei der „gleichgeschlechtlichen Unzucht“ des österreichischen Strafrechts. „Gewerbsmäßige Unzucht“ ist ein veralteter Begriff für Prostitution. Da das Sexualstrafrecht auch den Versuch unter Strafe stellt, muss es beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen nicht zum Eindringen oder gar zu einem Samenerguss gekommen sein. Entscheidend ist der auf das Eindringen gerichtete Vorsatz.

Das Alter, bis zu dem sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr generell verboten sind, wird Schutzalter genannt.

„Beiwohnung“: Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist von der Beiwohnung die Rede. Im Rahmen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft wird nach Absatz 2 Satz 1 BGB vermutet, dass derjenige Vater eines Kindes sei, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt habe. Dazu ist es nach herkömmlicher Definition ausreichend, dass es zu einer Berührung der Geschlechtsorgane in einer Weise gekommen ist, die nach den Erfahrungen der Wissenschaft eine Zeugung möglich macht. Der Begriff ist daher in diesem Fall ebenfalls nicht identisch mit Geschlechtsverkehr. In Österreich findet sich der Begriff aus historischen Gründen ebenfalls noch bei der Feststellung der Vaterschaft in ABGB, wo er durch Hinweis auf medizinisch unterstützte Fortpflanzung ergänzt wird, sowie beim Schadenersatz für strafbare Handlungen gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung in ABGB.

Rechtliche Situation Generell Der Mensch gilt biologisch als die einzige Art, die den Geschlechtsverkehr einer bewussten Willensentscheidung unterwirft.Hans Giese (Hrsg.): Die Sexualität des Menschen. Handbuch der medizinischen Sexualforschung. 2 Bände. 2. Auflage, Enke, Stuttgart 1968–1971, . Die Vergewaltigung – der gegen den Willen des Partners herbeigeführte Geschlechtsverkehr – ist in praktisch allen Ländern strafbar. Ebenfalls strafbar ist der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie sexueller Missbrauch von Jugendlichen.

Einer auf das Jahr 1995 und 167 Staaten bezogenen Untersuchung zufolge waren in ca. 60 % dieser Staaten Prostitution wie auch die Beteiligung Dritter an Prostitution, z. B. das Betreiben eines Bordells, strafbar, in ca. 35 % dieser Staaten war Prostitution nicht strafbar und die Beteiligung Dritter strafbar und in ca. 5 % dieser Staaten waren Prostitution wie die Beteiligung Dritter nicht strafbar.

Länder mit Schariarecht In Ländern, die in ihrem Strafrecht die Scharia zugrunde legen, gilt Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten als Zinā und damit als Straftat. Die drastischen Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr gehen bis hin zur Todesstrafe. In Saudi-Arabien und Iran beispielsweise durch Steinigung, wenn bei den betreffenden Personen ein Ihsān-Status vorliegt (siehe auch Hadd-Strafe).R. Peters: Zin. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Band XI, S. 509.

Heterosexueller Geschlechtsverkehr Biologische und physiologische Funktion

mini|hochkant|Penetration beim heterosexuellen Vaginalverkehr

Der Begriff des heterosexuellen Geschlechtsverkehrs im weiteren Sinne umfasst verschiedene Sexualpraktiken, sofern sie von einem Mann und einer Frau ausgeübt werden. Der Vaginalverkehr als Geschlechtsverkehr i. e. S. zwischen Frau und Mann mit dem Einführen des Penis in die VaginaPschyrembel: Geschlechtsverkehr. – Pschyrembel online Auf: pschyrembel.de; abgerufen am 15. Dezember 2022.Pschyrembel: Koitus. – Pschyrembel online Auf: pschyrembel.de, abgerufen am 15. Dezember 2022. (penil-vaginale Penetration) hat die biologische Funktion der geschlechtlichen Fortpflanzung durch Zeugung von Nachkommen mit Weitergabe der genetischen Information beider leiblicher Eltern.Neil A. Campbell, Jane B. Reece: Biologie. Spektrum-Verlag, Heidelberg / Berlin 2003, ISBN 3-8274-1352-4, S. 1178–1187.

Zu den physiologischen Funktionen gehört beim einvernehmlichen Vaginalsex die sexuelle Erregung beider Partner. Nach einer Phase des Ansteigens ihrer jeweiligen Erregungskurven können einer oder beide nacheinander einen Orgasmus erleben, manchmal auch gleichzeitig.

Statistische Kennzahlen Durchschnittliche Häufigkeit