Der oder die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), auch genannt Bundesbeauftragter für Kultur und Medien, Kulturstaatsminister oder Staatsminister für Kultur und Medien, trägt die Verantwortung für die Kultur- und Medienpolitik der Bundesrepublik Deutschland, begleitet und kontrolliert vom Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag. Gemäß dem Grundsatz der Kulturhoheit der Länder gibt es in Deutschland auf Bundesebene kein Kulturministerium.
Aufgaben Zu den vorrangigen Aufgaben gehört es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kultur- und den Medienbereich über die Bundesgesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung zu fördern, für die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt Berlin zu sorgen, die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien zu vertreten, national bedeutsame Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer von NS-Terrorherrschaft zu fördern und in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und Institutionen an das Unrecht in der ehemaligen DDR zu erinnern.
Die Filmförderung gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Förderung und Belebung des öffentlichen Diskurses über Kunst, Kultur und den Umgang mit Medien.
Zum Geschäftsbereich gehören als Behörden und Einrichtungen das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, die Kunstverwaltung des Bundes und das Bundesamt für äußere Restitutionen. Darüber hinaus übt die Bundesbeauftragte die Rechtsaufsicht über rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalten des öffentlichen Rechts wie die Deutsche Nationalbibliothek aus und über rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts wie die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und die sieben Politikergedenkstiftungen des Bundes.
Auch die Vergabe von zahlreichen Preisen und Stipendien fällt in den Verantwortungsbereich der Behörde, z. B. der Pour le Mérite, der Deutsche Filmpreis, der Deutsche Drehbuchpreis, der Innovationspreis und das Auslandsstipendium in der Villa Massimo in Rom oder im Deutschen Studienzentrum in Venedig.
Geschichte Das Amt wurde 1998 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder neu geschaffen und sollte Aktivitäten bündeln, die vorher bei verschiedenen Ministerien angesiedelt waren.
Am 10. Dezember 1998 änderte der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, das bis dahin nur Mitglieder des Deutschen Bundestages als Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsminister zuließ. Es trat am 22. Januar 1999 in Kraft, woraufhin Bundeskanzler Schröder dem ersten Kulturstaatsminister Michael Naumann am 3. Februar 1999 die Ernennungsurkunde überreichte. Am 23. November 2000 kündigte er seinen Rücktritt zum 31. Dezember 2000 an.
Anfang November 2009 geriet die Behörde in die öffentliche Kritik, nachdem Medien über Änderungen von Ausstellungstexten des ihrem Zuständigkeitsbereich unterstellten Deutschen Historischen Museums berichtet hatten. Der Historiker Jochen Oltmer sprach in diesem Zusammenhang von „Zensur“, der damalige Direktor des Deutschen Historischen Museums, Hans Ottomeyer, widersprach dieser Darstellung.
Im Jahr 2018 arbeiteten für die Beauftragte rund 260 Mitarbeiter in Bonn und Berlin für die Belange der Kultur und der Medien; der Etat betrug 1,67 Milliarden Euro.Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates, abgerufen am 19.04.18 Im Dezember 2021 waren es schon rund 400 Beschäftigte und 2,14 Milliarden Euro für Kultur und Medien im Bundeshaushalt. Der Kulturstaatsminister ist kein Bundesminister, sondern ein Parlamentarischer Staatssekretär, der, da das Amt 1998 bis 2013 zum Bundeskanzleramt gehörte, den Titel Staatsminister trägt. So hat er auch kein Stimmrecht im Bundeskabinett.
Bis zur Auflösung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) gehörte diese Behörde zum Geschäftsbereich der BKM.
Amtsinhaber mini|hochkant|Staatsminister Wolfram Weimer (2025) + Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Nr. Name Amtszeit Partei 1 Michael Naumann 1999–2000 SPD 2Julian Nida-Rümelin2001–2002 SPD 3 Christina Weiss 2002–2005 parteilos 4 Bernd Neumann 2005–2013 CDU 5 Monika Grütters 2013–2021 CDU 6 Claudia Roth 2021–2025 Grüne 7Wolfram Weimerseit 2025parteilos Leitender Beamter (Amtschef) im Amt eines Ministerialdirektors ist seit 2025 Konrad Schmidt-Werthern. Seine Vorgänger waren Andreas Görgen (2021–2025), Günter Winands (2013–2021), Ingeborg Berggreen-Merkel (2008–2013), Hermann Schäfer (2006–2007) und Knut Nevermann (1998–2006). Der Amtschef vertritt den Beauftragten als Leiter einer obersten Bundesbehörde. Bis 2013 hatte der Amtschef die Funktion eines Abteilungsleiters im Bundeskanzleramt.
Filmförderung Im Rahmen der Filmförderung wird die Herstellung und Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller und künstlerisch wertvoller Kinofilme unterstützt.
Die Förderung erfolgt dabei zum einen durch die Vergabe folgender Preise: Deutscher Filmpreis, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Drehbuchpreis, Verleiherpreis, Kinoprogrammpreis sowie der Innovationspreis; zum anderen durch finanzielle Maßnahmen, die unmittelbar projektbezogen das kulturelle Niveau des deutschen Films und Kinos anregen und stützen sollen.
Die Förderungen umfassen: die Projektentwicklung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme,
die Produktionsförderung für Kinder- und Jugendfilme, die Produktionsförderung für Kurzfilme, die Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme,
die Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme, die Drehbuchförderung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme,
die Kopienförderung sowie die Verleihförderung.
2014/2015 wurden einmalig kleine Kinos für die Umstellung auf DCI-Anlagen gefördert.Angaben auf der Seite der FFA, abgerufen am 17. Februar 2016.
Darüber hinaus wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 der Deutsche Filmförderfonds geschaffen, aus dem, zunächst für die Dauer von drei Jahren, jährlich 60 Millionen Euro für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung stehen.
Musikförderung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert Musikinstitutionen, Ensembles, Festivals sowie Projekte von nationaler und internationaler Bedeutung. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder konzentriert sich die Musikförderung des Bundes auf Vorhaben von gesamtstaatlichem Interesse sowie auf Bereiche, die bundesweit wirken oder eine besondere Bedeutung für das Musikleben in Deutschland besitzen.
Die Förderung erfolgt sowohl institutionell als auch projektbezogen. Sie umfasst unter anderem die Bereiche Popularmusik, Jazz, zeitgenössische Musik, musikalisches Kulturerbe, musikalische Nachwuchsförderung, internationale Zusammenarbeit sowie die Unterstützung von Festivals, Konzertreihen und weiteren Projekten von überregionaler Bedeutung.
Förderung von Musikerinnen und Musikern
Ein Schwerpunkt der Musikförderung des Bundes ist die Unterstützung professioneller Musikerinnen und Musiker sowie der Musikwirtschaft über die Initiative Musik. Die 2007 gegründete gemeinnützige Gesellschaft wird aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und entwickelt Förderprogramme für Künstlerinnen und Künstler, Musikunternehmen, Livemusikspielstätten, Festivals sowie den internationalen Musikexport.
Im Rahmen der Künstlerförderung unterstützt die Initiative Musik Solokünstlerinnen und Solokünstler sowie Musikgruppen beim Aufbau einer professionellen Karriere. Gefördert werden unter anderem die Entwicklung und Produktion von Musikwerken, Tonträgerproduktionen, Musikvideos, Marketingmaßnahmen und Konzerttourneen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheiden unabhängige Fachjurys.
Darüber hinaus fördert die Initiative Musik die Infrastruktur des Musiklebens. Dazu gehören unter anderem Programme für Musikunternehmen, Livemusikspielstätten und Festivals sowie Maßnahmen zur internationalen Vermarktung deutscher Künstlerinnen und Künstler.
Weitere Fördereinrichtungen
Neben der Initiative Musik unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitere Einrichtungen mit bundesweiten Aufgaben.
Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenössischen Musik und unterstützt insbesondere Vorhaben, die zur Entwicklung und Vermittlung neuer musikalischer Ausdrucksformen beitragen.
Der Deutsche Musikrat übernimmt Aufgaben der musikalischen Nachwuchs- und Spitzenförderung und ist Träger verschiedener bundesweiter Projekte und Ensembles. Dazu gehört unter anderem das Bundesjazzorchester, das als Jugendjazzorchester der Bundesrepublik Deutschland der Förderung des musikalischen Nachwuchses dient.
Preise und Auszeichnungen
Im Bereich Musik unterstützt und vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verschiedene bundesweit bedeutende Preise und Auszeichnungen.
Der Deutsche Jazzpreis wird seit 2021 vergeben und würdigt herausragende Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Akteurinnen und Akteuren des Jazz.
Der APPLAUS (Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten) zeichnet unabhängige Livemusikspielstätten und Konzertreihen aus den Bereichen Popularmusik und Jazz aus. Der Preis wird von der Initiative Musik im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durchgeführt.
Förderung der Literatur- und der Buchbranche Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ist Schirmherr verschiedener deutschsprachiger Buchpreise: Deutscher Buchhandlungspreis Deutscher Verlagspreis Kurt-Wolff-Preis Deutscher Sachbuchpreis Großer Preis des Deutschen Literaturfonds Georg-Büchner-Preis Kleist-Preis Deutsch-Französischer Franz-Hessel-Preis Deutsch-Italienischer Mazzucchetti-Gschwend-Übersetzungspreis Deutsch-Hebräischer Übersetzerpreis Deutscher Lesepreis Preis der Stiftung Buchkunst
Denkmalpflege Seit 1950 förderte die Bundesregierung mit dem Förderprogramm National wertvolle Kulturdenkmäler die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten, historischen Parks und Gärten, wenn sie herausragende kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen des Gesamtstaates deutlich machen oder für die kulturelle oder historische Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften entscheidend sind. Von 1950 bis 2007 wurden aus diesem Programm über 500 solche Kulturdenkmäler mit insgesamt rund 280 Millionen EUR gefördert.
Das Programm wurde zum 31. Dezember 2023 eingestellt.
Neustart Kultur
Neustart Kultur war ein Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Unterstützung des Kultur- und Medienbereichs während der COVID-19-Pandemie in Deutschland. Das im Jahr 2020 aufgelegte Programm sollte die wirtschaftlichen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Kulturlebens abfedern, die Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten ermöglichen und Anpassungsprozesse in Kultureinrichtungen und der Kulturwirtschaft unterstützen.
Das Programm umfasste Fördermittel von insgesamt rund zwei Milliarden Euro und wurde in mehreren Förderlinien bis 2023 umgesetzt. Die Abwicklung einzelner Programme erfolgte teilweise noch bis 2024. Die Mittel wurden nicht zentral durch die BKM vergeben, sondern über zahlreiche spartenspezifische Einrichtungen und Verbände ausgereicht, darunter unter anderem die Initiative Musik, der Deutsche Musikrat, der Fonds Darstellende Künste, die Filmförderungsanstalt sowie weitere Kulturinstitutionen.