mini|Beni Isguen, heilige Stadt der Mozabiten Die Ibaditen () sind eine religiöse Sondergemeinschaft des Islams, die weder dem Sunnitentum noch der Schia angehört. Von anderen Muslimen werden die Ibaditen den Charidschiten zugerechnet, sie selbst lehnen diese Zuordnung jedoch ab. Allerdings sehen sie sich als Erben der Muhakkima, aus denen auch die Charidschiten hervorgegangen sind.Cuperly: Introduction a l’étude de l'Ibāḍisme. 1984. S. 15. Die Ibaditen folgen einer eigenen Rechtsschule, die sie auf Dschābir ibn Zaid zurückführen. Ihr Name geht auf ʿAbdallāh ibn Ibād zurück, dessen Identität allerdings im Dunkeln liegt.

Die meisten Ibaditen leben heute in Oman auf der Arabischen Halbinsel. Das Sultanat Oman ist auch das einzige Land, in dem sie einen größeren Anteil an der Bevölkerung (ca. 45 %) bilden. Außerdem gibt es kleinere ibaditische Gemeinschaften im algerischen M'zab, auf der tunesischen Insel Djerba, in Libyen im Dschabal Nafusa und in der Stadt Zuwara sowie in den Küstengebieten Ostafrikas. Die Ibaditen in Algerien werden auch Mozabiten genannt. Insgesamt stellen die Ibaditen mit knapp zwei Millionen Anhängern nur eine kleine Minderheit unter den Muslimen dar.

Besonderheiten in Glaubens- und Normenlehre Grundlegend für die ibāditische Lehre sind die vier „Wege der Religion“ (masālik ad-dīn): Hervortreten (ẓuhūr), Verteidigung (difāʿ), Selbstaufopferung (širāʾ) und Geheimhaltung (kitmān), die als Etappen innerhalb der Geschichte der eigenen Gemeinschaft aufgefasst werden, die sich aber wiederholen können und für die jeweils eigene Regeln gelten. Sie werden auch verschiedenen Imamatstypen zugeordnet.Vgl. dazu Smith: The Ibadhites 1922, S. 284 und Ennami: Studies in Ibadhism (al-Ibāḍīyah). 2008, S. 335–351. Eine weitere wichtige Doktrin ist die Lehre von Walāya und Barā'a. Demnach haben die ibaditischen Gläubigen Loyalität und Solidarität (walāya) nur gegenüber den Mitgliedern der eigenen Gemeinschaft zu üben, allen anderen Muslimen gegenüber sollen sie dagegen Lossagung und Meidung (barāʾa) an den Tag legen. Anders als die Charidschiten betrachteten aber die Ibaditen das Gebiet andersgläubiger Muslime nicht als Gebiet des Unglaubens, sondern als „Gebiet des Einheitsbekenntnisses“ (dār at-tauḥīd). Nur das Lager ihres Herrschers betrachteten sie als „Ort der Rebellion“ (dār baġy).Madelung: Religious Trends in Early Islamic Iran. 1988, S. 72.

In der Glaubenslehre beschränken sich die Unterschiede der Ibaditen gegenüber den Sunniten nach Ansicht des ibaditischen Gelehrten Muhammad ibn Yūsuf Atfaiyasch (1820–1914) auf die folgenden vier Punkte: 1. die Ablehnung der Schau Gottes im Jenseits; 2. der Glaube, dass die Attribute Gottes nicht von Seinem Wesen getrennt sind; 3. die Lehre, dass der Glaube Wort und Tat ist; 4. die Lehre von der Erschaffenheit des Korans.Francesca: “Ijtihād and the Ibāḍī Reform Movement in North Africa”. 2018, S. 71. Siehe auch Sachau: Über die religiösen Anschauungen der Ibaditischen Muhammadaner. 1899, S. 62, 71, 75f. Die Ablehnung der Schau Gottes und die Lehre von der Erschaffenheit des Korans sind Glaubenssätze, die die Ibaditen mit der Muʿtazila verbinden.

Im Bereich der Normenlehre zeichnen sich die Ibaditen unter anderem dadurch aus, dass sie im Unterschied zu den Sunniten, aber wie die Schiiten das Streichen über die Schuhe bei der kleinen Waschung ablehnen.Ennami: Studies in Ibadhism. 2008, S. 165–167. Hinsichtlich des Ritualgebets gibt es drei wesentliche Unterschiede: 1. beim Mittags- und Nachmittagsgebet beschränkt man sich bei den ersten beiden und letzten beiden Rakʿas auf die Lesung der Fātiha, 2. Ibaditen lehnen den Qunūt ab und meinen, dass ein Gebet, das mit Qunūt vollzogen wurde, wiederholt werden muss; 3. nach ibaditischer Lehre ist es eine Fard-Pflicht, das Gebet auf der Reise zu kürzen.Ennami: Studies in Ibadhism. 2008, S. 167–170. Die wichtigste Besonderheit beim Fasten ist, dass die Ibaditen der Auffassung sind, dass der Gläubige im Zustand der großen Unreinheit (ǧanāba) kein Fasten vollziehen kann, sondern erst eine Vollwaschung durchführen muss, damit sein Fasten gültig wird. In den anderen Lehrrichtungen wird diese Voraussetzung auf das Gebet beschränkt.Ennami: Studies in Ibadhism. 2008, S. 170–172. Unterschiede gibt es auch bei der Berechnung und der Verteilung der Zakāt. Sie soll vor allem an Ibaditen verteilt werden.Ennami: Studies in Ibadhism. 2008, S. 173–174.

Eine Besonderheit beim Eherecht ist, dass nach ibaditischer Lehre außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen ein permanentes Ehehindernis zwischen ihnen darstellt. Die sunnitischen Rechtsschulen halten es dagegen für zulässig, dass die beiden Personen später heiraten, wenn sie die Tauba vollzogen haben und zu einer rechtschaffenen Lebensweise zurückgekehrt sind.Ennami: Studies in Ibadhism. 2008, S. 174. Im Bereich des Strafrechts gehören zu den wichtigsten Besonderheiten, dass die Hadd-Strafen während der Zeit der Geheimhaltung als ausgesetzt gelten und dass die Ibaditen wie die Zwölfer-Schiiten beim Qisās und der Diya den Wert einer Frau halb so hoch bemessen wie den eines Mannes.Ennami: Studies in Ibadhism. 2008, S. 175–177.

Anfänge und Verbreitung Anfänge in Basra Die Anfänge der ibaditischen Gemeinde liegen in der Stadt Basra, die ab den 680er Jahren ein Zentrum der Charidschiten war. Hier wirkte ab 679 der aus Oman stammende Gelehrte Dschābir ibn Zaid. Er war ein Schüler von ʿAbdallāh ibn ʿAbbās und erteilte von Basra aus Rechtsgutachten, bei denen er sich vornehmlich auf Ra'y stützte. Dschābir, der 712 starb, wird von den Ibāditen bis heute als eine ihrer wichtigsten Autoritäten betrachtet, allerdings war er wohl selbst noch kein Ibādit, denn er wurde auch außerhalb ibāditischer Kreise anerkannt.Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 190 f. Ob die Ibaditen zu jener Zeit diesen Namen überhaupt schon für sich benutzten und sich als Gemeinschaft nach außen klar abgrenzten, ist unklar. Die späteren Ibaditen rechneten auch den mekkanischen Koranexegeten Mudschāhid ibn Dschabr (gest. 722) ihrer Gemeinschaft zu.al-Ašʿarī: Kitāb Maqālāt al-islāmīyīn wa-ḫtilāf al-muṣallīn. 1963, S. 109.

Eine straffere Organisation der Gemeinschaft der Ibaditen lässt sich erst um die Mitte des 8. Jahrhunderts erkennen, als Abū ʿUbaida Muslim ibn Abī Karīma zu ihrem Oberhaupt wurde. Als Selbstbezeichnung verwendeten die Ibāditen von Basra in dieser Zeit den Ausdruck „Gemeinschaft der Muslime“ (ǧamāʿat al-muslimīn), den anderen Muslimen erkannten sie nur den Status von ahl al-qibla, Leuten, die in die richtige Gebetsrichtung beten, zu. Abū ʿUbaida baute seine Gemeinschaft zu einem Missionsnetzwerk um und schickte „Wissensträger“ (ḥamalat al-ʿilm) genannte Werber in die verschiedenen Provinzen des islamischen Reiches, mit dem Auftrag, dort ibāditische Gemeinden zu gründen. Die Sendboten traten nicht nur in arabischen Gebieten wie dem Hedschas oder Südarabien und Bahrain auf, sondern auch in Ägypten, Nordafrika, in Chorasan, in Choresm und sogar in Indien. Die meisten dieser Werber waren gleichzeitig als Händler tätig. Mit dem von ihnen erwirtschafteten Geld wurde in Basra eine Kasse gegründet, mit der die Gemeinschaft finanzielle Selbständigkeit erlangte.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 193–196.

Die meisten Ibaditen gehörten arabischen Stämmen an, die nicht besonders angesehen waren, deswegen hatte das Ideal der Gleichheit einen hohen Stellenwert in ihrer Propaganda. Wie die anderen Charidschiten waren die Ibaditen der Auffassung, dass das Imamat nicht auf den Stamm der Quraisch beschränkt sei, sondern jedem zustehe, den die Muslime zur Führung ihres Staates auswählten. Die hamalat al-ʿilm predigten das Prinzip von al-Walāya wa-l-barā'a, Freundschaft und Solidarität mit allen, die im Geist des Islam lebten, und Lossagung von denjenigen, die die Gebote nicht einhielten. Bei letzteren dachte man vor allem an die Vertreter der umayyadischen Regierung.Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 195.

Errichtung von Imamaten In den verschiedenen Außenposten der ibāditischen Gemeinde kam es ab 745 zu Aufständen. In Südarabien schürten ibaditische Agitatoren aus Basra die anti-umaiyadische Stimmung in Sanaa und im Hadramaut. Anführer der dortigen Dissidenten war ʿAbdallāh ibn Yahyā al-Kindī, bekannt als Tālib al-Haqq. Er war als Qādī des Statthalters von Hadramaut tätig und schloss Ende 745 ein Abkommen mit Abū ʿUbaida Muslim ibn Abī Karīma. Etwa um die gleiche Zeit schickte Abū ʿUbaida eine Gruppe prominenter Ibaditen aus Basra zu ʿAbdallāh ibn Yahyā, die ihm helfen sollten, ein Imamat in Hadramaut zu organisieren. An ihrer Spitze stand Abū Hamza al-Muchtār ibn ʿAuf al-Azdī. Nach ihrer Ankunft im Hadramaut erkannten die ibaditischen Abgesandten Tālib al-Haqq als Imam an und begründeten das erste ibaditische Imamat. Die Rebellen besetzten die Hauptstadt des Hadramaut und 746 oder 747 Sanaa. Daraufhin beschloss ʿAbdallāh ibn Yahyā, auch die beiden heiligen Städte Mekka und Medina einzunehmen. Die nur 900 bis 1.000 Mann starke Armee der Ibaditen unter Abū Hamzas Kommando eroberte mühelos Mekka und anschließend Medina. In den arabischen Chroniken sind die Texte zweier Chutba-Ansprachen erhalten, die Abū Hamza in diesen beiden Städten hielt.Lewicki: al-Ibāḍīya. 1968, S. 651b. Das ibaditische Imamat von Hadramaut brach allerdings schon 748 wieder zusammen.Lewicki: al-Ibāḍīya. 1968, S. 652a.

Um 750 huldigten die Ibāditen von Oman al-Dschulandā ibn Masʿūd, einem Nachkommen der dortigen ehemaligen Herrscherfamilie, als erstem „Imam des Hervortretens“ (imām aẓ-ẓuhūr). Im Jahre 757 wählten ibāditische Berber bei Tripolis den Jemeniten Abū l-Chattāb al-Maʿāfirī zum Imam. Mit seinen Anhängern konnte er in wenigen Monaten ganz Tripolitanien und Ifrīqiya erobern. Zwar brachen all diese Imamate schon nach kurzer Zeit wieder zusammen, doch entstand dafür 778 mit dem Rustamiden-Imamat von Tāhart ein erster stabiler Staat mit ibāditischer Ausrichtung. Er umfasste bis zum Anfang des 10. Jahrhunderts weite Gebiete des heutigen Algeriens.

In Basra selbst übten die Ibaditen Geheimhaltung.Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 197. Die Führung der basrischen Gemeinde übernahm in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts der ebenfalls aus Oman stammende Rabīʿ ibn Habīb al-Farāhīdī. Er mischte sich auch in die Politik des Rustamiden-Staates ein, als es nach dem Tod des ersten Rustamiden ʿAbd ar-Rahmān ibn Rustam 784 dort zu Spannungen kam. Der Sohn des Herrschers, ʿAbd al-Wahhāb, hatte sich bei dem Wahlgremium gegenüber einem anderen Kandidaten nur dadurch durchsetzen können, dass er das Versprechen gab, im Falle ihrer Unzufriedenheit zurückzutreten. Nachdem er die Macht übernommen hatte, hielt er sich nicht mehr an diese Bedingung, weil er meinte, dass ein Imam, wenn er einmal gewählt ist, unumschränkte Autorität genießt. Er ließ sich dies von Rabīʿ in einem Rechtsgutachten absegnen. Die Gegner des neuen Rustamiden-Herrschers sammelten sich um einen Berber, der bereits zum Wahlgremium gehört hatte, und sonderten sich als eine eigene Gemeinschaft, die Nukkār genannt wurde, ab.Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 198 f.

mini|Nizwa, bis heute das geistige Zentrum der Ibaditen in Oman