Die Jugendarbeit beziehungsweise Kinder- und Jugendarbeit besteht seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Zentraleuropa und ist ein klassisches Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit. Sie ist heute ein unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Die Jugendarbeit ist gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist neben der Erziehung und Bildung im Elternhaus und in der Schule, Kindertagesstätte oder beruflichen Ausbildung eine dritte Säule der Jugendbildung. Die Jugendarbeit ist abzugrenzen von der Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche.
Aufgaben der Jugendarbeit Nach C.W. Müller gehört es zum unverwechselbaren Charakter von Jugendarbeit, dass sie keinen klar definierbaren Gegenstand ihrer Arbeit hat. Die Inhalte der Jugendarbeit bestimmen sich aus dem Zusammenspiel von Jugendarbeitern und Jugendlichen.Wensierski, in: Lindner (Hg.): 1964–2004. Vierzig Jahre Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland, S. 70
Jugendarbeit ist nach § 11 SGB VIII in Deutschland eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Nach § 11 Abs. 3 (1) SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit Internationale Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Jugendberatung
Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Ein Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist, unter anderem zur positiven Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beizutragen. Sie soll an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.
Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren (hauptsächlich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren) und nicht in erster Linie an sog. „Problemgruppen“. Mit letzteren befasst sich die zu unterscheidende Jugendsozialarbeit.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit richten die Träger der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ein. Jugendherbergen sind Partner der Jugendarbeit zur Gestaltung der Jugenderholung.
Zu pädagogischen Zielsetzungen gehören: Förderung der personalen und sozialen Kompetenzen: Förderung der Selbständigkeit, des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls, Förderung der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit, Förderung der Kommunikations-, Kritikfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie Hinführung zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Mitverantwortung. Jugendarbeit hat sich in Deutschland nach Familie und Schule zunehmend als „drittes Standbein der Erziehung“ etabliert. Die gesellschaftspolitische Tendenz geht in Richtung Vernetzung und Kooperation, insbesondere zwischen Jugendarbeit und Schule (Schulsozialarbeit), aber auch zwischen Jugendarbeit und Elternhaus.
Geschichte der Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendarbeit war in ihren Anfängen kirchlich geprägt: Ordensgemeinschaften betrieben schon sehr früh Zufluchtsstätten für verarmte Kinder und Jugendliche bzw. Waisen. Die Anfänge einer institutionalisierten Jugendarbeit in Deutschland kann in den „Rettungshäusern“ des Weimarer Theologen und Schriftstellers Johannes Daniel Falk, dessen Motivation von einer tiefen protestantischen Frömmigkeit getragen war, gesehen werden. In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts begründete Johannes Bosco die Jugendsozialarbeit in Italien (Turin) durch die Einrichtung von Ausbildungsstätten, Heimen und anderen Einrichtungen für benachteiligte und verwahrloste Jugendliche; die von Bosco gegründete Ordensgemeinschaft der Salesianer hat heute auch in Deutschland große Bedeutung im Bereich der Jugendarbeit. Zur gleichen Zeit begründet in Deutschland Adolph Kolping die Kolping-Bewegung, wobei der Schwerpunkt der Jugendarbeit hier in der Betreuung und Weiterbildung von Lehrlingen und Handwerksgesellen liegt. Die Geschichte der Jugendarbeit im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und am Anfang des 20. Jahrhunderts ist ebenso wie schon bei Don Bosco im Zusammenhang mit der industriellen Revolution zu sehen und geprägt von verschiedenen Ansätzen sowohl aus der Arbeiterbewegung sowie der Reformpädagogik; sie war daher auch mit einigen Strömungen der Jugendbewegung eng verbunden. In der Weimarer Republik wurde die Jugendarbeit stärker institutionalisiert im Sinne der öffentlichen Jugendhilfe. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Jugendarbeit „gleichgeschaltet“ und in den Dienst der Ideologie des Nationalsozialismus gestellt; Institutionen und Vereinigungen einer unabhängigen Jugendarbeit wurden zerschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhr die Jugendarbeit in Deutschland einen starken Aufschwung, da die Alliierten in Jugendeinrichtungen und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur Umerziehung deutscher Kinder und Jugendlicher weg von nationalsozialistischer Ideologie und hin zu einem demokratischen Bewusstsein sahen. Die in den 1970er-Jahren groß gewordenen, vielerorts noch aktiven autonomen Jugendhausvereine haben sich damals oft die politische Aktivierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Fahnen geschrieben. Heute sind es inzwischen selbstorganisierte Treffs zum Ratschen, Musikhören sowie jugendkulturelle Veranstaltungen. „Jugendzentren“ sind nach fachlicher Definition allerdings offene Jugendhäuser mit hauptamtlichem Personal. siehe auch: Bündische Jugend, Edelweißpiraten, Hitlerjugend, Pfadfinder
Rechtliche Grundlagen seit 1990 Die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Nach SGB VIII ist es das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe (und damit auch der Kinder- und Jugendarbeit), das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (, und des SGB VIII). Hierzu ist die Kinder- und Jugendhilfe auch verpflichtet, zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen (§ 1 SGB VIII) und die Kinder- und Jugendarbeit freier Träger zu unterstützen ( SGB VIII). In § 11 SGB VIII sind die Schwerpunkte der Jugendarbeit festgelegt, dazu gehört demnach: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Damit ist festgestellt, dass die Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag neben der Schule hat. Dieser setzt am Alltag und an der Lebenswelt und am Interesse der jungen Menschen an und lebt von der Freiwilligkeit der Teilnahme. Jugendarbeit in Sport, Spiel, Geselligkeit. Sportvereine und -verbände bieten attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche und haben die weitaus am meisten Mitglieder organisiert. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. Dieser Bereich sollte nicht mit Maßnahmen der Jugendsozialarbeit verwechselt werden, es geht hier um Projekte der Jugendarbeit in diesen Bereichen. Internationale Jugendarbeit. Die Weiterentwicklung der Einheit Europas und die kriegerischen Konflikte in der Welt machen die Begegnung von jungen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Nationalitäten nach wie vor notwendig. Kinder- und Jugenderholung. Ein Beitrag der Jugendarbeit jenseits der Tourismusangebote zur Erholung und Entspannung von jungen Menschen, die oft auch aus Geldmangel keinen Urlaub machen können. Jugendberatung. Hierbei geht es um allgemeine Jugendberatung, Orientierungshilfen, Berufs- und Lebensberatung in speziellen Jugendberatungsstellen und nicht um Beratung in expliziten Problemlagen wie bei den Drogen-, Schwangerschafts- oder Schuldnerberatungsstellen. Sie soll vertraulich sein außerhalb der aktenführenden Jugendämter.
Strukturen der Jugendarbeit Es gibt unterschiedliche Formen der Jugendarbeit, nämlich „für Mitglieder bestimmte Angebote“, „offene Angebote“ und „die gemeinwesenorientierten Angebote“. Das sind einerseits verbandsbezogene Angebote der Jugendorganisationen, andererseits die offene Jugendarbeit in Einrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendclubs, Jugendhäusern, Jugendzentren und dann die gemeinwesenorientierten Angebote, die in Wohnsiedlungen zur Verbesserung der Lebenswelt der Kinder und Familien beitragen. Die Aufgaben der Jugendarbeit werden von öffentlichen und von freien Trägern wahrgenommen. Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale: Freiwilligkeit der Teilnahme Vielfalt der Organisationen und Träger Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen Partizipation (Mitbestimmung, Mitgestaltung), Selbstorganisation Ergebnis- und Prozessoffenheit Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit.
Deutschland Träger der Jugendarbeit Die Jugendhilfe soll nach § 3 SGB VIII durch eine Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und vielfältige Inhalte, Methoden und Arbeitsformen gekennzeichnet sein. Deswegen sind in der Jugendhilfe öffentliche (staatliche) und freie Träger zu unterscheiden, deren Zusammenarbeit das SGB VIII näher regelt.
Öffentliche Träger Die öffentlichen Träger der Jugendarbeit sind die Länder, Landkreise und (kreisfreien) Städte. Sie tragen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Planungs- und Gesamtverantwortung dafür, dass Jugendarbeit in ausreichendem Maße stattfindet und entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung stehen. Sie haben die Jugendarbeit der freien Träger zu unterstützen und zu fördern. Dies ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ergänzt die öffentliche (kommunale) Jugendarbeit die Angebote der freien Träger. Öffentliche Träger sollen nur dann aktiv werden, wenn geeignete Angebote freier Träger nicht vorhanden sind.Christian Jasper: Rechtssicher in der Kinder- und Jugendarbeit, Berlin u. a., 2019, S. 13 f.
Freie Träger Freie Träger der Jugendarbeit sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse (Jugendringe).
In einer Jugendhilfeplanung wird der Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit durch den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendarbeit festgestellt. Die freien Träger der Jugendarbeit – Kirchen, Jugendverbände und deren Untergliederungen und sonstige öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit – werden neben den Betroffenen – Kinder, Jugendliche, Eltern – in die Planung mit einbezogen. Es geht dabei auch um eine Verbesserung der Integration problematischer Jugendlicher in das Gemeinwesen, aber hauptsächlich um eine allgemeine Förderung der Kinder und Jugendlichen im Freizeitbereich nach den oben genannten Zielen.
Freie Wohlfahrtsverbände Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind die Caritas, die Diakonie, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
So gibt es z. B. die Arbeiter-Samariter-Jugend, die Malteser Jugend oder Jugendrotkreuz.
Jugendverbände und deren Dachverbände