Eine Streikankündigung (Streikmitteilung) ist eine Mitteilung an den Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter bald streiken werden.
Deutschland In Deutschland regelt das Arbeitskampfrecht als Teilgebiet des deutschen Kollektivarbeitsrechts das Streikrecht.
Eine Gewerkschaft muss den Arbeitgeber über einen Streik informieren, indem sie ihm den Streikaufruf rechtzeitig bekannt gibt. Eine streng formelle Mitteilung oder eine bestimmte Form (wie ein Einschreiben) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn der Streikaufruf den Arbeitgeber auf direktem Weg erreicht, zum Beispiel per E-Mail, Fax, persönlicher Übergabe oder durch das Verteilen von Flugblättern im Betrieb.
Der Arbeitgeber muss erkennen können, ob es sich um einen offiziellen, zulässigen Arbeitskampf handelt. Zudem soll er die Chance haben, sich auf den Ausfall der Belegschaft einzustellen und fall notwendig Notdienste zu organisieren.
Aus der Information über den Streik müssen die konkrete Streikmaßnahme und der genaue Zeitpunkt des Streikbeginns klar erkennbar sein.
Warnstreiks dürfen sehr kurzfristig stattfinden, oft schon am nächsten Tag nach den gescheiterten Verhandlungen. Warnstreiks finden kurz und nur an wenigen Orten statt. Sie können zum Beispiel eine Maßnahme während eines Tarifkonflikts sein. Größere Streiks über mehrere Tage oder ein sogenannter Erzwingungsstreik (zum Beispiel im Bahnverkehr, Luftverkehr, ÖPNV oder öffentlichen Dienst) werden meist 1 bis 2 Tage vorher angekündigt, damit sich die Öffentlichkeit vorbereiten kann. Das ist üblich, aber nicht vorgeschrieben.
Frankreich In Frankreich muss im öffentlichen Dienst jedem Streik eine Vorankündigung vorausgehen, die von einer oder mehreren Gewerkschaften eingereicht wird. Diese muss der Leitung der Einrichtung mindestens fünf volle Tage vor Streikbeginn vorgelegt werden. Im französischen Recht ist ein voller Tag ein Zeitraum von vierundzwanzig Stunden, der um null Uhr beginnt. Die Frist läuft erst ab dem Ende des Stichtags.
Die Erklärung muss begründet sein und berufsbezogene Ziele darlegen (z. B. Sicherheit, Arbeitszeit, Löhne).
Gewerkschaften von Beschäftigten in privaten Unternehmen unterliegen dieser Regelung nicht. Es ist daher nicht nötig, den Arbeitgeber über die Arbeitsniederlegung zu informieren, aber er muss vor Beginn des Streiks über die Forderungen der Betroffenen informiert sein, sonst ist der Streik rechtswidrig. Die Art der Benachrichtigung spielt keine Rolle, solange ein Nachweis aufbewahrt wird.
Alle 60 Tage reichen bestimmte Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Streikankündigung ein, die zwei Monate lang rund um die Uhr und für alle Ministerien gilt. In der Praxis kommt es zwar nicht zum Streik, aber wenn der Streik tatsächlich stattfindet, reicht es aus, zu erklären, dass die Beschäftigten sich daran „beteiligen“.
In der Praxis kommt es manchmal vor, dass Arbeitnehmer, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht, ihren Arbeitgeber vorab informieren, um eine Arbeitsunterbrechung zu vermeiden und die Aufnahme von Verhandlungen zu fördern.
Kanada
Québec In Québec hängt die Rechtmäßigkeit eines Streikbeginns davon ab, ob das Kriterium aus § 58 des kanadischen Arbeitsgesetzbuchs erfüllt ist: Der Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Eingang der Verhandlungsankündigung gemäß § 52 des kanadischen Arbeitsgesetzbuchs beim Empfänger, es sei denn, zwischen den Parteien ist in der Zwischenzeit ein Tarifvertrag zustande gekommen.
Konkret gibt es zwei mögliche Szenarien für den Ausbruch eines Streiks:
Wenn es sich bei der Mitteilung gemäß § 52 des kanadischen Arbeitsgesetzbuches um eine Mitteilung zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags handelt, kann sie jederzeit ab dem Zeitpunkt der Zulassung versandt werden; wird sie nicht umgehend versandt, gilt sie als innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Zulassung eingegangen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem ein Streik ausgerufen werden kann, liegt also zwischen 90 Tagen nach Erhalt der Anerkennung und 90 Tagen nach Versand der Mitteilung, die innerhalb von 90 Tagen nach der Anerkennung als zugestellt gilt, also 180 Tage nach der Anerkennung. Wenn es sich bei der Mitteilung gemäß § 52 des kanadischen Arbeitsgesetzbuches um eine Mitteilung zur Aushandlung einer Verlängerung des Tarifvertrags handelt, kann die Mitteilung innerhalb von 90 Tagen vor Beginn der Tarifverhandlungen versandt werden. Die Gerichte gehen davon aus, dass Mitteilungen, die 91, 92 oder 93 Tage vor Ablauf versandt werden, Mitteilungen gleichgestellt sind, die 90 Tage vor Ablauf versandt wurden. Geht keine Mitteilung ein, gilt die Mitteilung gemäß § 52.2 Abs. 1 des kanadischen Arbeitsgesetzbuches als am Tag des Ablaufs des Tarifvertrags versandt. Der früheste Zeitpunkt für den Streikbeginn liegt also zwischen dem Tag des Ablaufs des Tarifvertrags und 90 Tagen nach dessen Ablauf.
USA In den USA ist die Streikankündigung ein Dokument, das Mitglieder einer Gewerkschaft oder einer ähnlichen Arbeitnehmerorganisation einem Arbeitgeber oder Verhandlungspartner zustellen und in dem sie ihre Absicht bekunden, eine bevorstehende Streikaktion durchzuführen. Das Dokument enthält im Wesentlichen:
ein Überblick über die Beschwerden und Bedingungen eine Erklärung, dass die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert sind der geplante Zeitpunkt und die Dauer des Streiks die Empfehlung, sich auf den Einfluss des Streiks vorzubereiten und so bald wie möglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren
Eine Streikankündigung wird in der Regel an einen Arbeitgeber oder an die Verhandlungsführer gerichtet, nachdem sich die Gewerkschaftsführung und die teilnehmenden Beschäftigten auf die Bedingungen eines Streiks geeinigt haben. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem wilden Streik meist darum, dass Beschäftigte ohne Zustimmung der Gewerkschaftsführung und ohne vorherige Ankündigung in den Streik treten.
Streikankündigungen sind für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Gewerkschaften oft durch Rechtliches vorgeschrieben und müssen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen (zum Beispiel 10 Tage vor dem geplanten Streikbeginn).
Einzelnachweise
Kategorie:Nachricht Kategorie:Arbeitskämpfe