Indaganda war eine in der preußischen Verwaltung des 18. Jahrhunderts verwendete Bezeichnung für standardisierte Fragekataloge und die auf ihrer Grundlage vorgenommenen statistischen und administrativen Erhebungen. Umfang und Inhalt der überlieferten Fragebögen unterschieden sich nach Verwaltungsgebiet und Erhebungszweck.

Besonders bekannt ist die nach der Zweiten Teilung Polen-Litauens von 1793 in der neugebildeten Provinz Südpreußen durchgeführte Indaganda. Die Erhebungen erfassten unter anderem Bevölkerung, Wirtschaft, Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse, Verwaltung und Finanzen sowie die bauliche und infrastrukturelle Beschaffenheit der untersuchten Orte.

Begriff und frühere Verwendung

Kathryn M. Olesko gibt die Bedeutung von Indaganda sinngemäß als Dinge wieder, die aufgespürt oder ermittelt werden müssen. Die Bezeichnung war jedoch weder auf Südpreußen noch allgemein auf die im Zuge der Teilungen Polen-Litauens von Preußen erworbenen Gebiete beschränkt.

Ein entsprechender preußischer Verwaltungssprachgebrauch ist bereits vor der Ersten Teilung Polen-Litauens nachweisbar. Das Online-Findbuch des Landesarchivs Sachsen-Anhalt verzeichnet für das Jahr 1770 im Bestand der Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg beispielsweise eine Akte mit dem Titel „Die Beantwortung derer vorgeschriebenen Indagandorum und Fragen von dem rathäuslichen und Stadtwesen zu Staßfurt“. Daraus lässt sich kein Erstgebrauch des Ausdrucks ableiten; belegt ist jedoch seine Verwendung in diesem Verwaltungskontext spätestens 1770.

Bei der nach der Ersten Teilung Polen-Litauens vorgenommenen friderizianischen Landesaufnahme in Westpreußen und im Netzedistrikt von 1772/73 wurden zwei ausdrücklich als Indaganda bezeichnete Fragebögen eingesetzt. Die „Generalia“ umfassten 52, die „Spezialia“ 131 Fragepunkte, zusammen also 183 Fragen. Die Spezialia wurden im Verlauf der Aufnahme insbesondere aus Zeitgründen gekürzt.

Die „Generalia“ behandelten unter anderem Namen, Entstehung, Lage und Grenzen der Orte, Besitzer und deren Religion und Herkunft, Privilegien, Vorwerke, kirchlichen Besitz, unbebaute Stellen, die Gliederung der Bevölkerung nach Stellung und Beruf, Landbesitz und Viehbestand sowie Vermessungs-, Kirchen- und Patronatsverhältnisse. Die „Spezialia“ galten stärker der Landwirtschaft und den natürlichen beziehungsweise gewerblichen Ressourcen, darunter Bodenbeschaffenheit, Aussaat und Ertrag, Wiesen und Überschwemmungen, Wald- und Holznutzung, Brau-, Brenn- und Schankrechte, Seen, Fischerei und Mühlen.

Auch für Ostpreußen ist eine als Indaganda bezeichnete statistische Landesaufnahme nachgewiesen. Die Bestandsübersicht des Geheimen Staatsarchivs verzeichnet ab 1775 eine „Indaganda“ mit 61 Punkten zur Stadtverwaltung sowie zum Kämmerei- und Serviswesen. Konkrete Antworten sind beispielsweise für Pasłęk (Preußisch Holland) von 1777 sowie 1778/79 erhalten.

Für die Städte des 1772 von Preußen annektierten Pommerellen sind aus den Jahren 1777/78 ebenfalls Antworten auf einen aus 61 Fragen bestehenden Katalog überliefert, den Andrzej Groth ausdrücklich als „Indaganda“ bezeichnet. Die Fragen behandelten Stadtverwaltung, Haushalt und Finanzen, Bauwesen, Bevölkerung und Berufe, Armenfürsorge, Brau-, Brenn- und Schankrechte sowie den Brandschutz. Der zuständige Steuerrat sollte nach Groth die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kontrollieren und war dadurch an der Entstehung der Quelle beteiligt.

Die unterschiedlichen Fragenzahlen und Inhalte zeigen, dass Indaganda nicht die Bezeichnung eines einzigen unveränderten Fragebogens war. Der Ausdruck wurde vielmehr für verschiedene standardisierte Erhebungen verwendet, deren Aufbau an den jeweiligen Verwaltungsgegenstand angepasst war.

Die südpreußische Indaganda von 1793

Nach der Annexion großer Gebiete Polen-Litauens im Zuge der Zweiten Teilung 1793 gehörte die Beschaffung von Informationen über die neu erworbenen Städte zu den frühen Aufgaben der preußischen Verwaltung. Die Städte wurden in Steuerinspektionen zusammengefasst, denen jeweils ein Steuerrat vorstand. Die Fragebögen wurden an die Stadtverwaltungen versandt und sollten dort unter Aufsicht der Steuerräte ausgefüllt werden.

Nach Olesko wurde der südpreußische Fragebogen kurzfristig ausgearbeitet und im Mai 1793 herausgegeben. Er trug die Überschrift:

„Indaganda oder topographisch-statistische Fragen über den Zustand und die Beschaffenheit der Stadt … in der Inspection des Krieges und Steuer-Rath …“

Der Katalog umfasste 82 Fragen. Włodarczyk nennt ein breites Themenspektrum von Lage und Bebauung über Konfession, Bevölkerung und Eigentumsverhältnisse bis zur Organisation und Finanzierung der Stadtbehörden, landwirtschaftlicher und handwerklicher Produktion, Gesundheitswesen, Schulen und öffentlichen beziehungsweise grundherrschaftlichen Lasten.

Für die Beantwortung mussten die Stadtbehörden eigene Erhebungen durchführen. Włodarczyk nennt detaillierte Einwohneraufstellungen nach Geschlecht, Alter und sozialer beziehungsweise beruflicher Stellung sowie Zählungen von Brunnen, Scheunen und Gebäuden. Die Ergebnisse wurden in die übersandten Formulare eingetragen. Häufig erweiterten die Antwortenden die vorgesehenen Angaben, insbesondere bei strittigen Fragen, um den eigenen Standpunkt ausführlicher darzustellen. Die Formulare für 251 Städte wurden in Poznań (Posen) bei Samuel Gottlieb Presser gedruckt.

Fragenkatalog und Erkenntnisinteressen

Der gedruckte städtische Fragebogen selbst besitzt keine thematischen Kapitelüberschriften. Die folgende Gliederung ist daher eine moderne Zusammenfassung zur besseren Übersicht. Die Fragen werden in heutiger Rechtschreibung und teilweise verkürzt wiedergegeben; insbesondere die umfangreichen vorgedruckten Berufslisten in den Fragen 33 und 35 werden zusammengefasst.

Lage, Rechtsstellung und Bebauung (Fragen 1–14)

Wie heißt die Stadt? Bestehen ein polnischer und ein deutscher Name, sollen beide angegeben werden. Ist sie eine Immediat- oder Mediatstadt? Liegt sie an einem Fluss, und gibt es darüber eine Brücke oder Fähre? Wie heißen die nächstgelegenen Städte und wie weit sind sie jeweils entfernt? Wie heißt die Grundherrschaft und wo hält sie sich gewöhnlich auf? Ist die Stadt mit Mauern oder Toren versehen oder offen? Sind die Straßen der Stadt gepflastert? Wie viele Feuerstellen gibt es in Stadt und Vorstadt? Wie viele Häuser befinden sich in Stadt und Vorstadt, und wie viele davon sind massiv beziehungsweise nicht massiv gebaut sowie mit Schiefer oder Ziegeln, Schindeln oder Stroh gedeckt? Wie viele Wohnhäuser stehen in Stadt und Vorstadt leer? Wie viele wüste Baustellen gibt es in Stadt und Vorstadt, jeweils mit oder ohne Pertinenzien? Sind darüber hinaus noch Bauplätze vorhanden? Wie viele Scheunen besitzt die Stadt? Wie viele davon liegen in der Stadt und wie viele in der Vorstadt?

Die ersten Fragen verbanden damit die räumliche Lage und Rechtsstellung einer Stadt mit einer vergleichbaren Bestandsaufnahme ihrer Bebauung. Angaben zu Baumaterial, Dachdeckung, Feuerstellen, freien Bauplätzen und Brunnen beziehungsweise Feuerlöschgerät in den folgenden Fragen waren zugleich für die Einschätzung der Brandgefahr verwendbar. Olesko misst diesem Gesichtspunkt besondere Bedeutung bei und verweist auf den Zusammenhang der Erhebung mit der preußischen Brandvorsorge und Wiederaufbaupolitik.

Kirchen, Konfessionen, Schulen und öffentliche Einrichtungen (Fragen 15–23)

Wie viele reformierte, lutherische und katholische Pfarrkirchen gibt es? Welche weiteren Kirchen bestehen, darunter Stifts-, Kloster- und Hospitalkirchen sowie Kapellen? Wie viele reformierte, lutherische und katholische Prediger beziehungsweise Pfarrer gibt es? Bestehen weitere christliche Gemeinschaften, beispielsweise Mennoniten oder Sozinianer, und halten diese eigene Gottesdienste beziehungsweise Versammlungen ab? Welche öffentlichen Schulen gibt es, insbesondere Gymnasien, lateinische Schulen und Trivialschulen? Wie viele Lehrer gibt es an den einzelnen Schulen? Bestehen Klöster, wie viele Mönche oder Nonnen leben dort und welchem Orden gehören sie an? Wie viele Mönche, Nonnen, Novizen sowie Laienbrüder und Laienschwestern befinden sich in den einzelnen Klöstern? Welche öffentlichen Gebäude bestehen und werden sie noch ihrem eigentlichen Zweck entsprechend genutzt?

Damit wurden die konfessionelle Gliederung sowie die kirchliche, schulische und institutionelle Ausstattung der Städte nach einem einheitlichen Schema erfasst.

Wasserversorgung, Brandschutz, Stadtflur und Bevölkerung (Fragen 24–30)

Wie viele öffentliche und private Brunnen gibt es? Welche Feuerlöschgeräte besitzt die Stadt und in welcher Zahl, darunter metallene und hölzerne Spritzen, Feuereimer, Feuerhaken, Feuerküfen und Feuerleitern? Wie groß ist der Viehbestand an Pferden, Ochsen, Kühen, Schafen, Schweinen und Ziegen? Welchen Umfang besitzen die zur Stadtflur gehörenden Äcker, Wiesen, Waldflächen, Teiche und gemeinschaftlichen Hutungen? Sind diese Grundstücke vermessen worden und nach welchem Flächenmaß? Wie groß ist die Einwohnerzahl einschließlich der Eximierten, jedoch ohne das gegenwärtig in der Stadt liegende Militär? Die Einwohner sollen unter anderem nach Geschlecht, Familienstand, Alter der Kinder, Gesellen, Lehrlingen sowie männlichen und weiblichen Dienstboten gegliedert werden. Wie verteilt sich die Bevölkerung nach Religionszugehörigkeit, darunter Reformierte, Lutheraner, Katholiken, Juden, Griechen, Mennoniten und Sozinianer?

Insbesondere die Frage 29 verlangte also nicht nur eine Gesamtzahl der Einwohner, sondern eine nach vorgegebenen Kategorien differenzierte Bevölkerungserhebung. Die Standardisierung machte demographische Angaben verschiedener Städte unmittelbar vergleichbar. Gleichzeitig wurden mit Brunnen, Löschgerät, Viehbestand und Stadtflur weitere für Versorgung, Wirtschaft und Infrastruktur relevante Ressourcen quantifiziert.

Olesko weist darauf hin, dass demographische Angaben, religiöse Zugehörigkeit, medizinische und infrastrukturelle Ressourcen sowie Fragen nach Wasser, Bebauung und Brandgefährdung zu den von der südpreußischen Verwaltung besonders erfassten Sachgebieten gehörten.

Fabriken, Zünfte und Erwerbsstruktur (Fragen 31–38)

Welche Fabriken gibt es in der Stadt, etwa für Seide, Wolle, Leinen, Leder oder andere Erzeugnisse? Wem gehören diese Betriebe und wie viele Arbeitsstühle sind jeweils vorhanden? Welche Handwerkszünfte bestehen und wie viele christliche beziehungsweise jüdische Meister gehören den einzelnen Gewerben an? Der Fragebogen enthält hierzu eine umfangreiche vorgedruckte Berufsliste. Welche der zuvor genannten Zünfte sind geschlossen? Welche Künstler, Handwerker und sonstigen Gewerbetreibenden ohne eigene Zunft gibt es? Auch hierzu enthält der Fragebogen eine umfangreiche vorgedruckte Liste. Welche weiteren Professionisten könnten angesiedelt werden und in der Stadt ihren Lebensunterhalt finden? Worin besteht die wichtigste Erwerbsgrundlage der Stadt? Wie könnte diese Erwerbsgrundlage vermehrt beziehungsweise verbessert werden?

Die Berufskataloge der Fragen 33 und 35 erfassen eine große Zahl zünftiger und nichtzünftiger Tätigkeiten. Genannt werden beispielsweise Bäcker, Fleischer, Färber, Goldschmiede, Kürschner, Lohgerber, Müller, Schneidemüller, Walkmüller und Weißgerber. Unter den Berufen ohne eigene Zunft erscheinen unter anderem Händler, Mühlenbedienstete, Ölmüller und „Leisten- und Bohlenschneider“.

Dieser Fragenkomplex ging über eine bloße Zählung vorhandener Berufe hinaus. Er erfasste ihre organisatorische Einbindung in Zünfte, unterschied unter anderem zwischen christlichen und jüdischen Meistern und fragte ausdrücklich nach Berufen, die zusätzlich angesiedelt werden könnten, sowie nach Möglichkeiten zur Vermehrung der städtischen Erwerbsgrundlage.

Brau-, Brenn- und Schankwesen (Fragen 39–46)

Besitzt die Stadt ein Brau- oder Branntweinurbar?