Irmgard von Diepholz (* 1495; † 28. Juni 1575) war von 1561 bis 1575 Fürstäbtissin des Stifts Essen.

Leben und Wirken Irmgard von Diepholz war die Nachfolgerin von Maria von Spiegelberg, die nach kurzer Amtszeit am 13. September 1561 starb. Sie wurde am 20. September 1561 im hohen Alter von Mitte Sechzig zur Äbtissin gewählt. Zuvor war sie bereits Kämmerin und Pröpstin des Stifts gewesen. Am 18. November 1561 erteilte Kaiser Ferdinand I. Irmgard die Regalien und bestätigte zugleich die Privilegien des Stifts in der Form, wie sie zuletzt durch Kaiser Karl V. am 16. Juni 1553 bestätigt worden waren.

Irmgard regierte als Fürstäbtissin in einer Zeit, in der erhebliche Konflikte zwischen der Stadt Essen und dem Stift auftraten. Die Stadt Essen bemühte sich um größere politische Unabhängigkeit vom Stift und wendete sich zugleich immer stärker dem Protestantismus zu. So begann sie lutherische Prediger wie 1563 Heinrich Barenbroch in die Stadt zu holen. Dieser teilte am 2. Mai 1563 in St. Gertrud das erste Mal das Abendmahl in beiderlei Gestalt aus. Dies konnte die Äbtissin als katholische Landesfürstin wegen des Prinzips cuius regio, ejus religio nicht hinnehmen, wollte sie nicht indirekt die Reichsunmittelbarkeit der Stadt anerkennen. Nachdem alle Einigungsbemühungen scheiterten, verklagte die Äbtissin auf Anraten des Herzogs von Kleve 1568 die Stadt Essen vor dem Reichskammergericht. Eine Urteil in diesem Prozess, der phasenweise nur zögerlich betrieben wurde oder ganz ruhte, erging erst 1670. Das Urteil bestätigte im Wesentlichen die Inhalte des sog. Scheidebriefs aus dem Jahr 1399 zwischen der Stadt Essen und dem Stift. Neu war allerdings, dass die Essener Bürger ihren protestantischen Glauben behalten konnten.

Auch innerhalb des Stifts kam es während der Regentschaft von Irmgard von Diepholz zu erheblichen Konflikten. Mit Schreiben vom 6. September 1568 weigerten sich die Kanoniker zu der von der Äbtissin angeordneten Kapitularversammlung zu erscheinen, weil ihnen weder der Gegenstand der Beratung noch über Anzeige drei Tage vorher bekanntgemacht worden sei.Archiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland, AA 0248, Urkunde Nr. 1946 Ferner führte Irmgard nach ihrer Wahl zur Äbtissin selbstherrlich das Amt der Kämmerin weiter. Als sie auch noch damit drohte, die mit diesem Amt verbundene Verteilung von Nahrungsmittelrationen als Disziplinarmaßnahme zu nutzen, taten sich das Damenkapitel und die Kanoniker zusammen uns setzten sich erfolgreich zur Wehr. Mit Schreiben vom 29. Juli 1569 vereinigten sich die beiden Kapitel gegen die „von der Äbtissin Irmgard von Diepholz eingeführten Neuerungen bei den Statuten und Gewohnheiten“. Auch der Graf Conen zu Manderscheid, Domdechant bzw. Chorbischof zu Köln und Straßburg sowie Jost Graf zu Holstein-Schauenburg waren an der Schlichtung dieses Streits beteiligt.

Es waren ferner insbesondere die Schwestern Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim als neue Pröpstin und Elsabeth von Manderscheid-Blankenheim als Dechantin, mit denen Irmgard immer wieder heftige Auseinandersetzungen hatte. Es ging dabei unter anderem um die Herausgabe des pröbstlichen Siegels und des Schlüssels zum pröbstlichen Archiv. Ferner wurde Irmgard vorgeworfen, pröbstliche Höfe und Ämter nebst Pfründen und Einnahmen eigenmächtig vergeben zu haben. Es kam zu Verhandlungen vor dem Herzog von Kleve, die mit dem sogenannten Clevischen Vertrag von 1569 endeten, mit dem die strittigen Themen geklärt werden sollten. Doch die Streitigkeiten dauerten bis zum Tod von Irmgard weiter an.

Wenige Wochen vor ihrem Tod schloss sie am 15. April 1575 mit einer Gemeinschaft von Bergleuten einen Vertrag über eine Bergordnung. Darin war unter anderem geregelt, dass den Bergleuten bei Strafe verboten war, in der Grube zu schwören oder zu fluchen.

Irmgard von Diepholz verstarb am 28. Juni 1575. Ihre Nachfolgerin wurde Elsabeth von Manderscheid-Blankenheim.

Einzelnachweise

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