mini|Landschaftsschutzgebiet Mühlenberg bei Hummersen

mini|Obstwiese

Das Landschaftsschutzgebiet Mühlenberg bei Hummersen ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 5,6 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 108ff

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Mühlenberg bei Hummersen grenzt im Südwesten direkt an einen Bauernhof am Dorfrand von Hummersen. Im Schutzgebiet liegen Grünland, Obstwiesen, Gehölzstreifen, Brachen und Gartenland. Das LSG befindet sich an den Hängen und der Kuppe des Mühlenberges sowie der westlich angrenzenden Tallage des Lakenbaches. Die steileren Lagen der Nord- und Westhänge werden überwiegt extensiv als Grünland genutzt, während die flacheren Bereiche der nordexponierten Hänge intensiver genutzt werden. Hier liegen auch Grünlandbereiche, ebenso im Kuppenbereich des Mühlenberges, auch zum Teil alte Obstbäume. Eine weitere kleine Obstwiese mit einem alten Baumbestand liegt in der westlich anschließenden Tallage des Lakenbach. Obstbaumreihen und Hochstaudenfluren befinden sich entlang des Weges und der Böschungen am Nordhang des Mühlenberges. Im östlichen Teil der Kuppe des Mühlenberges und auf einer Fläche direkt am Lakenbach, wurden Fichten angepflanzt. Zwei kleinere Parzellen im Gebiet sind brachgefallen und weisen vorwaldartige Sukzessionsstadien auf. Auf den südlich ausgerichteten Hanglagen, als auch im Tal sind vereinzelt Parzellen als Gartenland genutzt. Im Gebiet verstreut stocken sich Gehölzstreifen und Hecken.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Halbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Mühlenberg bei Hummersen