mini|Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Wald mini|Hammelbach

Das Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Wald ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 11 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 106ff

Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Wald liegen zwei naturnahe Seitenbächen des Hammelbaches südwestlich von Rischenau mit Bachauen im Wald. Auch zahlreiche Quellbereiche mit Zuläufen zu den beiden Hauptbächen gehören zum Gebiet. Teilweise befinden sich die Bäche in Kerbtälern. Das Substrat der Bachläufe ist meist kiesig und zum Teil sandig. An den Bächen stehen artenreiche Erlenwälder oder feuchte Buchenwälder. In den naturnahen Waldbereichen ist die Vegetation teils artenreich und vielfältig. Kleinere Bereiche der angrenzende Waldflächen und auch Teile der Aue weisen Fichtenbestände und jungen Laubwald auf. Im nördlichen Abschnitt des Hammelbachs finden sich einige sehr alte Eichen mit Stammdurchmesser 1,00 m und mehr. Nördlich grenzt direkt das Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Grünland an.

Der Landschaftsplan führt zum Wert des Landschaftsschutzgebietes aus: „Das Gebiet ist wertvoll für Amphibien (Feuersalamander) und Höhlenbrüter und hat in Verbindung mit dem nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Grünland eine besondere Bedeutung für das Biotopverbundsystem.“

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Hammelbachverlauf im Wald