Das Landschaftsschutzgebiet Rote Kuhle ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 1,2 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 107ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Rote Kuhle liegt eine frühere Mergelkuhle an einem flach geneigten Hang westlich von Hummersen. Früher war ein Großteil der Fläche mit Rindern beweidet und war bei Ausweisung bereits brachgefallen. Auf den steilen Abgrabungskanten mit offenen Felsbereichen und an flachgründigeren Bereichen hatte sich Magergrünland etabliert. Hier kommen Pflanzenarten der Halbtrockenrasen vor. Große Bereiche, insbesondere die Randbereiche, sind verbuscht. Es handelt sich überwiegend um Rosen, Ginster, Schlehe und Weißdorn. Am tiefsten Punkt der Mergelkuhle, im nordwestlichen Bereich, befindet sich ein 35 Meter langer und 10 Meter breiter Teich. Auf dem Teich kommen Schwimmblattpflanzen wie Laichkraut und Wasserlinse vor. Am Teichrand Wasser-Hahnenfuß-Gesellschaften und Seggenrieder in Verlandungsbereichen. Der Teich ist beschattet und im nordwestlichsten Teil des Teiches ist ein Felsbereich sichtbar. Auch Obstbäume und alte Buchen und Eichen sind zu finden.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Rote Kuhle