Das Landschaftsschutzgebiet Muldental nördlich Sabbenhausen ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 7 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Östlich grenzt das LSG an die Landesgrenze zu Niedersachsen und zum Landkreis Hameln-Pyrmont.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 94ff

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Muldental nördlich Sabbenhausen liegt etwa 300 m vom Dorf Sabbenhausen entfernt. Südlich grenzt das Naturschutzgebiet Emmertal direkt an. Im Gebiet verfäuft ein namenloser Bach Richtung Süden zur Wörmke. Im Schutzgebiet liegt überwiegend Grünland, dass intensiv als Weide und Mähwiese genutzt wird. Kleiner Brachflächen mit Hochstaudenfluren, Feucht- und Nassgrünland und eine trockene Grünlandbrache am Hang befinden sich ebenfalls im LSG. Im mittleren Bereich des Gebietes liegt eine Ackerfläche. Das Gewässer fließt relativ naturnah auf steiniger Sohle und von Erlengehölz am Waldrand begleitet.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Muldental nördlich Sabbenhausen