Das Landschaftsschutzgebiet Grünland-Hecken-Komplex am Humberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 21,2 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 96ff

Beschreibung Südlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet Grünland am Osthang des Humberges an. Nur die L 946 trennt das LSG von der südwestlichen Bebauung von Lügde. Im Westen führt die L 946 durchs Gebiet. Das Landschaftsschutzgebiet ist ein etwa 1,3 Kilometer langes, in Ost-West-Richtung verlaufendes, unterschiedlich intensiv genutztes Grünlandgebiet am Nordhang des Humberges. Im Südosten liegen in der Regel Magerweiden, die von Heckenfragmenten umgeben sind. Einzelne Grünlandflächen wurden bei Ausweisung als Glatthaferwiese angesprochen und zeigten Brachanzeichen. Stellenweise befinden sich Obstbäume im Grünland. Der von Südwest nach Nordost verlaufende Bach ist geradlinig und vermutlich begradigt. Der Bach führt nur temporär Wasser. Am Bachlauf befindet sich im westlichen und mittleren Bereich stellenweise dichtes Ufergehölz. Weitere Strukturelemente sind kleine Feldgehölze, Hecken und Einzelbäume. Das Landschaftsschutzgebiet hat, laut Landschaftsplan, regionale Bedeutung für den Biotopverbund.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Grünland-Hecken-Komplex am Humberg