Das Amtsgericht Erxleben war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Erxleben.

Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Erxleben die Gerichtskommission Erxleben des Kreisgerichts Neuhaldensleben im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Erxleben wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 18 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Gemeinde Erxleben. Sein Gerichtsbezirk umfasste die Amtsbezirke Eilsleben, Eimersleben, Erxleben, Harbke, Ostingersleben, Uhrsleben, Ummendorf, Wefensleben und Wormsdorf sowie die Gemeindebezirke Alleringersleben und Morsleben aus dem Amtsbezirk Bartensleben.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 479, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 452 online

Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Erxleben kam zum Kreis Haldensleben, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Haldensleben, welches dem Bezirksgericht Magdeburg nachgeordnet war.

Einzelnachweise

Erxleben Erxleben Kategorie:Erxleben (Landkreis Börde) Kategorie:Gerichtsgründung 1879