Joseph Frank (* 15. November 1864 in Waldmünchen; † 8. Februar 1925 in Wertingen) war ein deutscher Verwaltungsbeamter und Mitglied der bayerischen Kammer der Abgeordneten.

Leben Joseph Frank absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften und war königlicher Regierungsrat. Als Bezirksamtsvorstand mit der Amtsbezeichnung Bezirksamtmann führte er das Bezirksamt Wertingen, das 1862 nach der in Bayern vorgenommenen Trennung von Justiz und Verwaltung gebildet wurde. Ab dem 1. April 1920 führten die Bezirksamtmänner die Amtsbezeichnung Bezirksoberamtmann.

1907 erhielt er als Mitglied der Zentrumspartei ein Mandat für die Kammer der Abgeordneten, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns den Bayerischen Landtag bildete. Er wurde gewählt im Wahlkreis Dillingen. In den Jahren 1910 und 1912 war er im Plenum Berichterstatter über den Gesetzentwurf zur Kirchengemeindeordnung. Er blieb bis 1918 in dem Parlament, als dies in Folge der Novemberrevolution aufgelöst wurde.

Schriften (Auswahl) Das bayerische Gemeindebeamtenrecht. Nach Maßgabe des Gemeindebeamtengesetzes vom 15. Juli 1916 der beiden Gemeindeordnungen und der weiteren einschlägigen Gesetzgebung. Die bayerische Kirchengemeindeordnung vom 24. September 1912 (Gesetz- u. Verordnungsblatt 1912 S. 911). Für den praktischen Handgebrauch eingerichtet.

Siehe auch Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtages (Königreich, 20. Wahlperiode)

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Einzelnachweise

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