mini|Landschaftsschutzgebiet Lippebachtal mini|Blick Richtung Burgberg mini|Rechts der Bebauung die östliche Teilfläche vom Landschaftsschutzgebiet Lippebachtal

Das Landschaftsschutzgebiet Lippebachtal mit etwa 41 ha Flächengröße grenzt direkt an Schwalenberg im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Die L 886 trennt das LSG in zwei Teilflächen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994 S. 93ff

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Lippebachtal ist westlich nur durch einen Feldweg getrennt vom Naturschutzgebiet Nieseniederung mit Mündungsbereich. Die Bebauung von Schwalenberg grenzt teils direkt an. Im von Ost nach West verlaufenden Lippebachtal liegt der Lippebach und Grünland. Der Lippebach ist teils naturnah und mäandrierend. Das Grünland wird als Weide genutzt. Kleinflächig treten auch Feuchtwiesenfragmente auf. Unterhalb des Burgberges liegen kleinstrukturierte Flächen mit Obstwiesen und Gehölzbestände.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994

Weblinks

Einzelnachweise

Lippebachtal