Die Deutsche Fraktion war eine Fraktionsgemeinschaft mehrerer „Splitterparteien christlich-bäuerlicher und völkisch-antisemitischer Provenienz“Heimann, Siegfried: Der Preußische Landtag 1899 – 1947. Eine politische Geschichte, Ch. Links Verlag, Berlin, 2011, S. 223. von 1928 bis 1932, die während der 3. Wahlperiode des preußischen Landtags bestand.

Hintergrund Mit der Wahl zum Preußischen Landtag 1928 schlossen sich im Landtag des Freistaats Preußen die Parteien Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei (8 Sitze), die Deutsch-Hannoversche Partei (4 Sitze) sowie der Völkisch-Nationale Block und die Volksrecht-Partei (jeweils 2 Sitze) zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammen. Die gemeinsamen 16 Sitze waren in Preußen die Mindestgrenze zur Bildung einer Fraktion. An der Spitze der Fraktion standen als Vorsitzende Georg Christian und Wilhelm Mohrbotter.Möller, Horst: Parlamentarismus in Preußen 1919 – 1932, Droste Verlag, Düsseldorf, 1985, S. 603f.

Die Deutsche Fraktion vertrat im Landtag u. a. einen eher agrar-konservativen Standpunkt und positionierte sich antisemitisch:

Mit dem Erstarken der NSDAP verloren die Mitgliedsparteien der Deutschen Fraktion an Bedeutung. Die Fraktion bestand daher nur von 1928 bis 1932 im Rahmen der 3. Wahlperiode des preußischen Landtags.

Sonstiges Von 1916 bis November 1918 existierte im Reichstag des deutschen Kaiserreichs um Arthur von Posadowsky-Wehner als Arbeitsgemeinschaft ebenso eine Deutsche Fraktion. Sie bestand aus Vertretern der Deutschen Reichspartei, der Wirtschaftlichen Vereinigung, der Deutschvölkischen Partei, der Deutsch-Hannoverschen Partei sowie des Bayerischen Bauernbundes.Schauff, Johannes: Das Wahlverhalten der deutschen Katholiken im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, 1871 - 1933.

Einzelnachweise

Kategorie:Politik (Weimarer Republik) Kategorie:Organisation (Antisemitismus) Kategorie:Gründung einer politischen Organisation 1928 Kategorie:Aufgelöst 1932