mini|hochkant|Antonio de Sentmenat y Castellá Antoni de Sentmenat y Castellà (auch: de Sentmenat y de Castellà und de Cartella, katalanisch: Antonio Sentmenat i Cartellá; * 21. April 1734 in Barcelona; † 14. April 1806 in Aranjuez) war ein spanischer Kardinal der Römisch-katholischen Kirche, Bischof von Ávila und Patriarch von Westindien.
Leben Herkunft und Ausbildung Er wurde als jüngerer Sohn von Joan Manuel de Sentmenat-Oms de Santapau i d’Oms, Marchese di Castelldosrius, Baron de Santa Pau, und dessen Frau Maria Anna de Cartellà geboren. Als er siebzehn Jahre alt war, wurde er durch eine Sonderdispens Benedikt XIV. – wegen seines jungen Alters und da er noch keine kirchlichen Weihen empfangen hatte – zum Kanoniker der Kathedrale von Barcelona ernannt.
Er studierte an der Universität Cervera, wo er zunächst das Doktorat im kanonischen Recht erwarb. 1757, während er noch Zivilrecht studierte, verteidigte er öffentlich eine von seinem Professor José Antonio de Gomar y de Navés auf Latein verfasste Abhandlung über das Kriegs- und Militärrecht. Seine Zivilrechtsstudien brach er ab, nachdem Clemens XIV. ihn von der Notwendigkeit des Doktorats im Zivilrecht dispensiert hatte, damit er als Auditor der Sacra Rota Romana tätig werden konnte. Er war auch Professor für Kirchenrecht an der Universität Cervera.
Im April 1774 begab er sich nach Rom, um schließlich sein Amt als Auditor der Sacra Rota anzutreten, wo er auch zum päpstlichen Hausprälaten ernannt wurde.
Bischof und Kardinal Pius VI. ernannte ihn am 17. Februar 1783 zum Bischof von Ávila und am 24. Februar 1783 empfing er die Bischofsweihe in der Kirche Santa Maria di Monserrato degli Spagnoli in Rom durch Kardinal Francesco Saverio de Zelada. Er übernahm die Diözese durch einen Stellvertreter und betrat sie während seiner gesamten Amtszeit nie persönlich. Am 22. Juni 1784 legte er das Bischofsamt nieder, da König Karl III. ihn an den Hof nach Madrid berief und ihm die Ämter des Patriarchen von Westindien, Kaplans und Großalmosenpflegers des Königs, Staatsrates sowie Generalvikars des Heeres und der Marine übertrug.
Im Konsistorium vom 30. März 1789 ernannte ihn Pius VI. auf Bitten von König Karl IV. zum Kardinalpriester; er erhielt jedoch weder das Kardinalsbirett noch einen Kardinalstitel, da er nie nach Rom reiste. Er weigerte sich auch, am Konklave 1799–1800 in Venedig teilzunehmen, das Pius VII. wählte.
Dieses distanzierte Verhalten führte dazu, dass manche Historiker der Ansicht sind, er sei seiner Kardinalswürde wieder enthoben worden. Der päpstliche Jahreskalender von 1807 verzeichnet jedoch seinen im Vorjahr eingetretenen Tod, was darauf hindeutet, dass er bis zu seinem Tod als Kardinal anerkannt blieb.
Antoni de Sentmenat i de Cartellà starb im Alter von 71 Jahren und wurde in der Kapelle des Königlichen Schlosses von Aranjuez beigesetzt. Seine sterblichen Überreste wurden im 20. Jahrhundert in das Königliche Kloster Santa Isabel in Madrid übergeführt.
Literatur José Goñi Gaztambide: Sentmanat y Cartella, Antonio. In: Diccionario de Historia Eclesiástica de España. Bd. 4 und Supplementband. Instituto Enrique Flórez, Consejo Superior de Investigaciones Científicas, Madrid 1972–1975 und 1987, Supplementband S. 674–676. Vidal Guitarte Izquierdo: Episcopologio Español (1700–1867). Españoles obispos en España, América, Filipinas y otros países. Instituto Español de Historia Eclesiástica, Rom 1994, S. 115.
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