Das Amtsgericht Lobenstein war ein von 1879 bis 1951 und erneut von 1903 bis 2006 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Lobenstein.
Geschichte In Lobenstein bestanden die Justizämter Lobenstein I und II als erstinstanzliches Gericht und Verwaltungseinheit. Seit der Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung in Reuß jüngerer Linie waren die Justizämter ausschließlich Gerichte. Seit 1863 waren das Kreisgericht Gera und darüber das Appellationsgericht Eisenach übergeordnete Gerichte. Vorher hatte das Appellationsgericht Gera diese Funktion wahrgenommen.Gesetz über die Organisation der Justiz, vom 28. April 1863 (Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie, S. 363)
Anlässlich der Einführung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde im Fürstentum Reuß jüngerer Linie ein Amtsgericht zu Lobenstein errichtet, dessen Sprengel aus dem Bezirk der vorherigen Justizämter in Lobenstein gebildet wurde.Gesetz, die nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetze zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte betr., vom 22. Februar 1879 (Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie, S. 1)
Nächsthöhere Instanz war bis 1923 das Landgericht Gera, danach das Landgericht Rudolstadt.Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 wurde das Amtsgericht Hirschberg aufgehoben und aus seinem Bezirk die Gemeinden Birkenhügel (Lerchenhügel u. Pirk), Frössen, Künsdorf, Langgrün, Pottiga und Sparnberg dem Amtsgericht Lobenstein zugeteilt.Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)
Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005) wurde das Amtsgericht Lobenstein zum 1. Januar 1952 aufgehoben.
In der DDR wurden 1952 einheitlich Kreisgerichte gebildet. Für den Kreis Lobenstein entstand daher das Kreisgericht Lobenstein im Sprengel des Bezirksgerichts Gera.
Nach der Wende wurde das Amtsgericht Lobenstein 1993 mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz erneut eingerichtet.Thüringer Gerichtsstandortgesetz vom 16. August 1993 Zum 1. April 2006 wurde es endgültig geschlossen.Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 456) Seine Aufgaben übernahm das Amtsgericht Pößneck. In Lobenstein verblieb eine Zweigstelle. Das Amtsgerichtsgebäude Mühlgasse 19 steht unter Denkmalschutz.
Siehe auch Gerichte in Reuß jüngerer Linie Liste der Kulturdenkmale in Bad Lobenstein
Einzelnachweise
Lobenstein Kategorie:Bad Lobenstein Kategorie:Gericht (Reuß jüngerer Linie) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1951 Kategorie:Gerichtsgründung 1993 Kategorie:Aufgelöst 2006