mini|Plenarsaal der Werchowna Rada Die nächste Parlamentswahl in der Ukraine findet voraussichtlich nach dem Ende des Russisch-Ukrainischen Kriegs statt um die Abgeordnete der Werchowna Rada zu wählen. Die letzte Parlamentswahl fand 2019 statt und die nächste Wahl hätte planmäßig 2023 stattfinden müssen, allerdings gilt in der Ukraine seit dem russischen Überfall das Kriegsrecht, weshalb es laut der ukrainischen Verfassung nicht gestattet ist, Wahlen abzuhalten.

Ausgangslage

In der Parlamentswahl 2019 gewann Wolodymyr Selenskyjs Partei Diener des Volkes 43,2 % der Stimmen und 254 Sitze und damit eine absolute Mehrheit. Aufgrund der Annexion der Krim und der Besatzung von Teilen der Oblaste Donezk und Luhansk durch Separatisten konnten nur 424 der 450 gewählt werden und etwa 12 Prozent der Wahlberechtigten konnten nicht an der Wahl teilnehmen.

In der Ukraine wurde im Februar 2022 aufgrund des russischen Überfalls das Kriegsrecht ausgerufen, das seit dem gilt. Sowohl Präsident Selenskyj als auch die Parteien im ukrainischen Parlament gaben mehrmals bekannt, dass während des Kriegszustands weder eine Parlaments- noch eine Präsidentschaftswahl stattfinden wird.

Wahlrecht Im Januar 2020 trat ein neues Wahlrecht in Kraft, das das alte Grabenwahlsystem mit der Verhältniswahl mit einer Fünf-Prozent-Sperrklausel ersetzt. Im Februar 2020 stimmte das Parlament außerdem in einer ersten Lesung für ein Gesetz, dass die Abgeordnetenanzahl von 450 auf 300 absenken würde; eine solche Verfassungsänderung benötigt allerdings mindestens 300 Stimmen im Parlament und wurde noch nicht final angenommen.

Einzelnachweise

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