mini|Der Hexenturm in Sion mini|Folterinstrument Die Hexenprozesse im Wallis waren eine Hexenverfolgung durch eine Reihe von Prozessen im Wallis, heute ein Schweizer Kanton, damals Teil des Herzogtums Savoyen und des Bistums Sitten. Die Hexenprozesse im Wallis waren der Beginn einer weitverbreiteten Kampagne in den folgenden Jahrzehnten, die den Anfang der Hexenverfolgung in Europa darstellt.
Die Verfolgung begann im französischsprachigen Unterwallis und verbreitete sich dann ins deutschsprachige Oberwallis und die benachbarten Alpentäler. Die Hexenverfolgung beschränkte sich sechs bis acht Jahre lang (bis 1434 oder 1436) auf das Wallis und breitete sich anschliessend in die Waadt, nach Freiburg und nach Neuenburg aus.
Geschichte Obwohl in der Schweiz seit Beginn des 15. Jahrhunderts vereinzelte Hexenverbrennungen dokumentiert sind,In Schaffhausen bereits 1402/3, siehe Modestin (2005), p. 404 (fn 32), Zitat von O. Landolt, "Mt dem Für zuo ir richten und si zuo Bulfer verbrennen". Zauberwahn und Hexenverfolgung im spätmittelalterlichen Schaffhausen, Schaffhauser Beiträge zur Geschichte 78 (2004), 161–185 (p. 170f.). Besonders in den 1970er-Jahren (Cohn 1975, Kieckhefer 1976) eruierten Forschende frühe Hexenprozesse bereits am Anfang des 14. Jahrhunderts, siehe Liste der Anklagen bei Kieckhefer, European Witch Trials (1976), 108ff. stellen die Walliser Prozesse von 1428 das erste Ereignis dar, bei dem die Anklage der Hexerei zu einer systematischen Verfolgung führte, in deren Verlauf Hunderte hingerichtet wurden.
Der wichtigste zeitgenössische Bericht über das Ereignis ist der kurze Bericht von Johannes Fründ aus Luzern, der um 1430 verfasst wurde, möglicherweise auf Wunsch von Christoph von Silenen, dem damaligen Kastellan in Siders.Vater von Jost von Silenen, Fürstbischof von Sitten von 1482 bis 1496. Konrad Wanner, Schreiber, Chronisten und Frühhumanisten in der Luzerner Stadtkanzlei des 15. Jahrhunderts, in: Jahrbuch der Historischen Gesellschaft Luzern 18 (2000), 2–44 (S. 8–12, 17–18, 21–23). Siehe auch Modestin (2005), S. 404 (fn. 30), Zitat von Roten, Vallesia 33 (1978), 124f. Er ist in zwei Versionen erhalten, eine in Luzern (Zentralbibliothek BB 335, S. 483–488), die andere in Strassburg (BNU Ms. 2. 935, ff. 162–164). Die Luzerner Fassung ist der älteste bekannte Bericht über die beginnenden systematischen Hexenverfolgungen in den 1430er- und 1440er-Jahren.K. Utz Tremp in Ostorero et al. (1999), S. 30–44, 47–51.
Vor den Hexenprozessen war während der Verfolgung der Waldenser in Freiburg (1399–1430) bereits eine Inquisition mit Sitz in Lausanne eingerichtet worden. Ausserdem war das Wallis zu dieser Zeit politisch zersplittert infolge des Aufstands von 1415–1420 und der Schwächung der savoyischen Herrschaft im Waadtland.Historisches Lexikon der Schweiz Die Ereignisse begannen im Val d’Anniviers (Enfis) und im Val d’Hérens (Urens), den Tälern südlich von Siders bzw. Sitten. Noch im selben Jahr breitete sich die Hexenjagd zunächst im französischsprachigen Unterwallis und dann im deutschsprachigen Oberwallis aus.Modestin (2005), S. 404.
Im Sommer 1428 war das gesamte Wallis betroffen. Am 7. August 1428 erliessen die Behörden in Leuk eine offizielle Bekanntmachung über die Verfahren für einen Hexenprozess. Diesem Dokument zufolge reichte bereits die „öffentliche Aussage durch drei oder vier Nachbarn“ für eine Verhaftung und Inhaftierung aus, selbst wenn die beschuldigte Person dem Adel angehörte. Die Anwendung von Folter war Opfern vorbehalten, die von fünf bis zehn Personen angeklagt wurden, welche dazu befugt waren und selbst nicht unter Verdacht standen, aber auch jenen, die von drei Personen angeklagt wurden, wenn die Angeklagten wegen Hexerei vom Gericht zum Tode verurteilt worden waren.P. G. Maxwell-Stuart, Witch Beliefs and Witch Trials in the Middle Ages: Documents and Readings (2011), 182–184.
Nach Fründs Darstellung wurden die Opfer des Mordes, der Ketzerei und der Hexerei beschuldigt, sowie einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben, der ihnen als schwarzes Tier wie ein Bär oder ein Widder erschienen sein soll. Der Teufel forderte seine Anhänger auf, der heiligen Messe und der Beichte fernzubleiben. Fründ berichtet, dass einige der Angeklagten zu Tode gefoltert wurden, ohne ein Geständnis abzulegen, während andere eine Vielzahl böser Taten gestanden, wie das Verursachen von Lähmung, Blindheit, Wahnsinn, Fehlgeburten, Impotenz und Unfruchtbarkeit sowie das Töten und Verspeisen der eigenen Kinder.Modestin (2005), 405ff. und Schlussbemerkung o (S. 408).
Fründ erwähnt auch das Thema der fliegenden Hexen – die Hexen würden eine Salbe auf ihre Stühle auftragen und dann auf den Stühlen reiten, wohin sie wollten – sowie den Hexensabbat, indem er berichtet, dass sich die Hexen nachts in Kellern versammelten, um Wein zu trinken und antichristlichen Predigten des Teufels in Gestalt eines Schulmeisters zu lauschen und eine Anti-Beichte der begangenen guten Taten abzulegen. Er berichtet, dass einige von ihnen Werwölfe waren, die in Gestalt eines Wolfes Vieh töteten und das Rezept für einen Unsichtbarkeitstrank kannten.Modestin (2005), 405ff. und Schlussbemerkung o (S. 408). Gewisse Hexen gestanden, Ernten (Wein und Getreide) vernichtet zu haben und dafür gesorgt zu haben, dass das Vieh keine Milch gab und die Pfluggespanne stillstanden.Modestin (2005), S. 407.
Die Prozesse dauerten bis weit in die 1430er Jahre an.Chantal Ammann-Doubliez, La première chasse aux sorciers en Valais (1428-1436?) in M. Ostorero et al. (1999), S. 63–98. Die Zahl der Opfer ist unbekannt, bewegt sich aber im dreistelligen Bereich. Fründ spricht von einer Verschwörung von „700“ Hexen, von denen „mehr als 200“ zwei Jahre nach Beginn der Prozesse (um 1430) verbrannt worden waren.Modestin (2005), p. 407. Wan ir ouch jetzünd gar vil was, wann si verjachentt, das ir gesellschafft werde wol sibenhundert. Dera sind mer dan zweihundert verbrent worden in anderthalbem jare, und brent man und richt man si noch alle tage, wa man si begriffen mag. Und ist in welschen landen und in den taeleren nid Wallis und hinder Wallis und by Sant Bernhartzberg oüch vil verbrentt - der zall ich aber nit weiss, darümb ich si nit schriben noch summen kan. Zitiert in P. G. Maxwell-Stuart, Witch Beliefs and Witch Trials in the Middle Ages: Documents and Readings (2011), 187.
Im Gegensatz zur späteren Phase der europäischen Hexenprozesse, als die Mehrheit der Angeklagten Frauen waren, handelte es sich bei den Hexenprozessen im Wallis schätzungsweise zu zwei Dritteln um Männer und zu einem Drittel um Frauen.Historisches Lexikon der Schweiz
Folgen Während die Hexenprozesse im Wallis und in Savoyen abnahmen, breitete sich das Phänomen vor der Reformation weiter aus nach Freiburg und Neuenburg (1440), nach Vevey (1448), ins Bistum Lausanne und in die Region um den Genfer See (ca. 1460–1480) sowie in das Waadtländer Städtchen Dommartin (1498, 1524–1528).Historisches Lexikon der Schweiz
Der Einfluss des Wallis auf die weitaus zahlreicheren Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit, die ihren Höhepunkt zwischen 1550 und 1650 erreichten, wurde möglicherweise durch das Basler Konzil verstärkt, das im gleichen Zeitraum von 1431 bis 1437 stattfand. An diesem Konzil diskutierten Theologen die Beweise für das neue Phänomen der Hexerei und sammelten die Gerichtsakten aus dem Wallis, dem Waadtland und der Region Savoyen. Diese Dokumente wurden von der ersten Generation von Autoren zum Thema Hexerei, wie beispielsweise Johannes Nider, dem deutschen Dominikaner und Verfasser des Formicarius (geschrieben 1436–1438), studiert.Wolfgang Behringer, Witchcraft Persecutions in Bavaria: Popular Magic, Religious Zealotry and Reason of State in Early Modern Europe (2003), 70f.
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Einzelnachweise
Kategorie:Herzogtum Savoyen Kategorie:Geschichte (Kanton Wallis)