Das Amtsgericht Traben-Trarbach (bis 1904: Amtsgericht Trarbach) war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Traben-Trarbach.

Geschichte Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Trarbach, welches dem Tribunal erster Instanz Simmern zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Trarbach war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Trarbach. Das Amtsgericht Trarbach war für die Bürgermeistereien Sohren und Trarbach aus dem Landkreis Zell zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 558, Digitalisat. Am Amtsgericht Münstermaifeld bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 413 online.

1904 wurden Traben und Trarbach zur Stadt Traben-Trarbach zusammengeschlossen und das Amtsgericht erhielt den Namen Amtsgericht Traben-Trarbach.

1970 wurde das Amtsgericht Traben-Trarbach mit dem Zehnten Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Bernkastel-Kues (das Amtsgericht Wittlich erhielt die Gemeinden Kinheim, Kröv und Reil) zugeteilt.Zehntes Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz.

Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz

Weblinks

Einzelnachweise

Traben-Trarbach Traben-Trarbach Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1970 Kategorie:Traben-Trarbach