Das Amtsgericht Düben war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Düben.
Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Düben die Gerichtskommission Düben des Kreisgerichtes Eilenburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Düben wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Düben. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Bitterfeld der Stadtbezirk Düben und die Amtsbezirke Authausen, Schwemsal, Söllichau und Tornau; aus dem Kreis Delitzsch der Amtsbezirk Tiefensee und der Amtsbezirk Hohenprießnitz ohne die Gemeindebezirke Gruna, Hohenprießnitz, Laußig und die Gutsbezirke Gruna und Hohenprießnitz.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 490, Digitalisat
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 454 online Das Amtsgericht Düben wurde 1943 in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Eilenburg umgewandelt und 1945 aufgelöst.Eintrag beim Landesarchiv.
Einzelnachweise
Duben Kategorie:Bad Düben Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945