thumb|Rathaus, erster Sitz des Amtsgerichts thumb|Amtsgerichtsgebäude, 1946 zum Krankenhaus umgebaut Das Amtsgericht Elsterwerda war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Elsterwerda.
Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Elsterwerda die Gerichtskommission Elsterwerda des Kreisgerichtes Eilenburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Elsterwerda wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Elsterwerda. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Liebenwerda die Stadtbezirke Elsterwerda und Ortrand und die Amtsbezirke Oberförsterei Elsterwerda, Gröden, Großthiemig, Mückenberg und Schraden sowie aus dem Amtsbezirk Hohenleipisch die Gemeindebezirke Döllingen, Kahla und Plessa und der Gutsbezirk Döllingen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 490, Digitalisat Das Schöffengericht in Elsterwerda war auch für die Amtsgerichtsbezirke Bad Liebenwerda und Mühlberg zuständig.
Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Mückenberg und Ortrand gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 454 online Das Amtsgericht Elsterwerda wurde 1945 aufgelöst.Eintrag beim Landesarchiv.
Einzelnachweise
Elsterwerda Kategorie:Elsterwerda Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945