Eine Sperreinrichtung (SpE) dient bei historischen analogen Telefonanschlüssen zum Verhindern unerwünschter gehender Verbindungen. Das Sperren erfolgt mittels eines Schlüsselschalters. Technisch führt das Abschließen des Schlüsselschalters dazu, dass die am analogen Telefon vorgenommene Rufnummernwahl unwirksam gemacht wird und damit keine gehende Verbindungen hergestellt werden können. Kommende Verbindungen können jedoch weiterhin entgegengenommen werden. Sperreinrichtungen wurden als Zusatzeinrichtung dem zu sperrenden Telefon oder einer Dosenanlage vorgeschaltet.
Ausführungen der Deutschen Bundespost thumb|Sperrelement SpE 1 (Aufputzausführung) Es gab im analogen Telefonnetz der Deutschen Bundespost (DBP) zwei Sperreinrichtungen zum Vorschalten. Im Sperrbetrieb machte eine elektronische Schaltung die Rufnummernwahl unwirksam. Beide gab es als Aufputz- und Unterputzausführung:Handbuch für Entstörer, FTZ 121 AB 11.
SpE 1 für analoge a/b-Schnittstellen mit Impulswahlverfahren, eingeführt 1987 SpE 2 für analoge a/b-Schnittstellen mit Impulswahlverfahren und Mehrfrequenzwahlverfahren, eingeführt 1991
Der Schlüsselschalter hatte zwei Stellungen: Bei Schlüsselstellung „S“ war die Sperreinrichtung wirksam und es konnten keine abgehenden Verbindungen aufgebaut werden, auch keine Notrufe. Bei der Stellung „N“ war die Sperreinrichtung unwirksam und das Telefon konnte uneingeschränkt genutzt werden. Der Schlüssel konnte in beiden Stellungen abgezogen werden.
Weitere Sperrvorrichtungen Im Telefon eingebaute Sperrvorrichtung Es gab Telefone mit einem eingebauten Sperrschloss. Fernsprechtischapparate der Deutschen Bundespost (DBP) mit dieser Funktion waren mit der zusätzlichen Buchstabenkombination „SK“ in der Bauartbezeichnung gekennzeichnet, z. B. FeAp 712 SK. Bei diesen Telefonen erfolgte das Sperren nicht durch eine elektronische Schaltung, sondern durch Abschalten des Tastenwahlblocks bzw. Überbrücken der Impulskontakte beim Nummernschalter. Nach Einführung der separaten Sperreinrichtung SpE 1 wurden solche Telefone nicht mehr angeschafft.Kurt Kabatt: Hilfsbuch für Entstörer, 5. Auflage 1989, S. 111.
Gebührenanzeiger mit Sperrschloss thumb|Gebührenanzeiger GbAnz 77 mit Sperrschloss (Schlüssel abgezogen) Es gab Gebührenanzeiger mit eingebauter Sperreinrichtung, z. B. die Vorsatzgebührenanzeiger GebAnz 55 und VorsGbAnz 68 oder verschiedene Telefone mit eingebautem Gebührenanzeiger. Bei vorgeschalteten Gebührenanzeigern erfolgte das Sperren durch Überbrücken der Impulskontakte des IWV-Wähl. Nach Einführung der separaten Sperreinrichtung SpE 1 wurden keine Gebührenanzeiger mit eingebauter Sperrfunktion mehr angeschafft.
Sperrnummernschalter thumb|Sperrnummernschalter SpNrS 55 mit Sperrwerk (rechts hinten) Für Münzfernsprecher wurden Sperrnummernschalter entwickelt, deren grundsätzlicher Aufbau einem normalen Nummernschalter entsprach und einen zusätzlichen Sperrmechanismus hatten. Damit konnte der Aufbau unzulässiger Verbindungen verhindert werden.Handbuch der Fernmeldetechnik, Band G Teil 2, Grundlagen der Fernmeldetechnik. Stand Herbst 1970, S. 106 und 126.
Einzelnachweise
Kategorie:Kommunikationstechnik Kategorie:Historisches Kommunikationsgerät