Die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)», auch Halbierungsinitiative genannt, war eine Volksinitiative in der Schweiz, die am 8. März 2026 Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wurde. Die Initiative wurde vom Volk (61,95 % Nein-Stimmen) und von allen Ständen (23 zu 0 Stimmen) abgelehnt.

Ausgangslage Die schweizerische Bundesverfassung äussert sich in zu Radio und Fernsehen:

Diese Verfassungsbestimmung wird im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) konkretisiert. RTVG erteilt der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einen umfassenden Programmauftrag. Gemäss RTVG erhebt der Bund «eine Abgabe zur Finanzierung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen».

Mit der Änderung vom 26. September 2014 des RTVG wurde die früher von Benützern von Radio- und Fernsehgeräten zu entrichtende Abgabe durch eine allgemeine, geräteunabhängige Abgabe für alle Haushalte und für Unternehmen mit einem Umsatz von über 500'000 Franken abgelöst, dies weil wegen des technologischen Wandels nicht nur Radios und Fernseher, sondern zunehmend auch Smartphones, Tablets und Computer als Empfangsgeräte genutzt werden. Gegen diesen Systemwechsel ergriff der Gewerbeverband das Referendum. Unterstützung erhielt er von SVP, FDP und GLP, die vor allem die Abgabepflicht für Unternehmen kritisierten. In der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 wurde die Gesetzesänderung mit 50,08 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Ein aus Vertretern der Jungfreisinnigen und der Jungen SVP bestehendes Komitee reichte im Jahr 2015 die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» ein. Die Initiative wollte dem Bund die Kompetenz entziehen, Empfangsgebühren zu erheben oder Dritte (bis 2019 die Billag, seither die Serafe) damit zu beauftragen. Die Bundesversammlung empfahl im Herbst 2016 die Ablehnung der Initiative. Ein von der SVP beantragter Gegenentwurf, der die Gebühren halbieren wollte, wurde vom Nationalrat mit 108 zu 70 Stimmen abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 4. März 2018 wurde die Volksinitiative von Volk (833'837 Ja, 2'098'302 Nein) und Ständen (0 Ja, 23 Nein) verworfen.

Die Höhe der Haushaltabgabe wird durch den Bundesrat mit der festgelegt. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2021 335 Franken pro Jahr für Privathaushalte und 670 Franken für Kollektivhaushalte. Auch die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500'000 Franken sind abgabepflichtig.

Die Radio- und Fernsehabgabe hat im Jahre 2024 1,37 Milliarden Franken eingebracht. Davon gingen 1,25 Milliarden Franken an die SRG und 81 Millionen Franken an konzessionierte Lokalradios und Regionalfernsehen.

Volksinitiative

Initiativtext Die Volksinitiative lautet:

Initiativkomitee Dem Initiativkomitee gehörten 25 Personen an. 18 sind Mitglieder der SVP, davon waren 16 zum Zeitpunkt der Lancierung der Initiative Mitglieder der SVP-Fraktion der Bundesversammlung, darunter auch Albert Rösti, der später (2023) Mitglied des Bundesrates geworden ist. Im Weiteren gehörten dem Initiativkomitee sechs Mitglieder der FDP (darunter zwei amtierende Nationalräte und ein früherer Nationalrat) und ein früherer Nationalrat der CVP (heute Mitte) an.

Begründung des Initiativkomitees Dank der Senkung der Radio- und Fernsehabgabe für jeden Haushalt von 335 auf 200 Franken bleibe «mehr Geld zum Leben für alle». Die Gebühr für Unternehmungen würde abgeschafft. Diese Gebühr sei eine sachlich nicht begründbare Doppelbelastung, da die Betriebsinhaber und Mitarbeitenden bereits privat eine Gebühr bezahlen.

Insbesondere die jüngere Generation, die häufig über knappe Geldmittel verfüge, aber Radio und Fernsehen wenig benutze, würde entlastet. Insbesondere müsse auch die Diskriminierung der Einpersonenhaushalte, die gleich viel bezahlen wie Mehrpersonenhaushalte, reduziert werden.

Der Marktanteil der SRG, beim Fernsehen zur Primetime 34,2 %, rechtfertige die hohen Gebühren nicht. Die hohen Personalkosten trotz sinkendem Marktanteil müssten gesenkt werden.

Die Tätigkeiten der SRG würden weit über den Grundauftrag des Service public hinausgehen. Für Unterhaltungssendungen und Online-Angebote bestehe eine Vielfalt von Angeboten und sei Wettbewerb möglich; diese sollten daher dem freien Markt der privaten Medienunternehmungen überlassen bleiben. Die SRG solle sich auf ihren Kernauftrag der Informationssendungen beschränken.

Die SRG habe eine «politische Schlagseite»; etwa 70 % ihrer Journalisten würde sich politisch links einordnen. Das zeige sich auch in der Zunahme der Beschwerden gegen die SRG bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Behandlung der Initiative

Einreichung Nachdem die Bundeskanzlei während der Vorprüfung festgehalten hatte, die Initiative entspreche allen gesetzlichen Vorgaben, durfte die Sammlung der erforderlichen 100'000 Unterschriften in einem Zeitraum von 18 Monaten ( BV) am 31. Mai 2022 beginnen; der Ablauf der Sammelfrist war am 1. Dezember 2023. Die Initiative wurde am 10. August 2023 eingereicht. Die Bundeskanzlei verfügte am 31. August 2023, die Initiative sei mit 126'290 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 19. Juni 2024 der Bundesversammlung beantragt, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.

Die Radio- und Fernsehabgabe ermögliche heute die Finanzierung des Service public, wie ihn das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vorsieht. Die SRG als nationale Anbieterin leiste einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung und zur kulturellen Entfaltung in der Schweiz. Sie stelle dabei ein vielfältiges und gleichwertiges Angebot in allen Sprachregionen sicher, das auch die Interessen der Minderheiten berücksichtigt.

Die Initiative hätte einen Abbau dieser vielfältigen publizistischen Leistungen in der Schweiz zur Folge. Namentlich in Regionen, in denen die Medienvielfalt bereits gering ist, würde diese noch zusätzlich sinken, weil die SRG mit reduzierten Mitteln nicht mehr alle Regionen gleichermassen bedienen könnte. Dies würde insbesondere die französische, italienische und rätoromanische Sprachregion treffen, weil die Medienvielfalt dort geringer ist. Die Initiative würde eine Zentralisierung der SRG und einen Stellenabbau im Umfang von rund 2400 Vollzeitstellen bewirken.

Es wäre der SRG nicht mehr erlaubt, Service-public-Inhalte, die sie ausschliesslich für den Online-Bereich produziert, aus der Abgabe zu finanzieren. Dies wäre in Anbetracht des veränderten Mediennutzungsverhaltens der Bevölkerung hin zu Online-Angeboten nicht zukunftsorientiert.

Der Bundesrat sah aber einen gewissen Handlungsbedarf in finanzieller wie publizistischer Hinsicht. Er senkte in eigener Kompetenz mit einer Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) die Abgabe für Haushalte schrittweise ab 2027 von 335 auf 300 Franken. Unternehmen unterstehen nicht mehr bereits ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken, sondern erst ab 1,2 Millionen Franken der Abgabepflicht. Damit habe die SRG einen klaren Sparauftrag erhalten.

Im Übrigen hat der Bundesrat die Absicht bekundet, nach der Volksabstimmung über die SRG-Initiative eine neue Konzession für die SRG zu erarbeiten. Die SRG solle ihre Leistungen verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten. Bei der Unterhaltung und beim Sport soll sie auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausgerichtet werden.

Beratungen des Parlaments Der Nationalrat debattierte über die Initiative im Juni 2025 während fast acht Stunden, verteilt auf drei Sitzungstage; die Beratung im Ständerat folgte am 22. September 2025.

Die Gegner folgten der Argumentation des Bundesrates (siehe oben), entwickelten aber auch weitere Argumente. Das wahre Ziel der Initiative sei nicht eine Entlastung der Haushalte; diese würden nur 37 Rappen pro Tag sparen. Wie in anderen europäischen Staaten und insbesondere auch in den USA wolle die politische Rechte den Bereich der Information dem Einfluss der Allgemeinheit entziehen – zugunsten privater Unternehmen. Die Zerschlagung der SRG in ihrer heutigen Form wäre auch ein Schlag gegen die Demokratie. Dem Wildwuchs der sozialen Medien und der Fake News müsse entgegengewirkt werden.

Ein Antrag aus den Reihen der SP und der Grünen für einen direkten Gegenentwurf wurde mit 128 zu 62 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Danach sollten Radio und Fernsehen über einen aus der Mehrwertsteuer gespeisten Fonds finanziert werden. Damit sollten Haushalte mit tiefem und mittlerem Einkommen und alle Unternehmen entlastet werden, ohne den medialen Service public zu schwächen.

Die Argumentation der Befürworter entsprach weitgehend der Begründung des Initiativkomitees (siehe oben). Der Nationalrat beschloss mit 116 zu 74 Stimmen bei zwei Enthaltungen, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Ein Antrag aus den Reihen der SVP, die Anliegen der Initiative mit einem indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe zu erfüllen, wurde im Nationalrat mit 106 zu 82 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Der Ständerat fasste denselben Beschluss, ohne dass ein anderer Antrag gestellt wurde.

Im Nationalrat stimmte die geschlossene Fraktion der SVP und zehn Mitglieder der Fraktion der FDP.Liberalen für die Initiative. Die geschlossenen Fraktionen der Grünen, der GLP und der SP sowie die Fraktion der Mitte (mit Ausnahme von zwei Enthaltungen) und 15 Mitglieder der FDP.Liberalen lehnten die Initiative ab.

Finanzierung der Abstimmungskampagne Die Eidgenössische Finanzkontrolle publiziert im Rahmen der Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen die deklarierten Angaben über die Budgets und Schlussabrechnungen. Für die Volksabstimmung vom 8. März 2026 mussten die Budgets bis spätestens am 6. Februar 2026, die Schlussrechnungen bis am 22. Mai 2026 publiziert werden.

Die Befürworter der Vorlage haben insgesamt 1'810'592 Franken ausgegeben. Davon stammten 1'370'000 Franken von der IG SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» in Dübendorf (davon etwa die Hälfte vom Schweizerischen Gewerbeverband SGV und 50'000 Franken von der SVP), 260'638 Franken direkt vom SGV, 118'337 Franken von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), 61'617 vom KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich.

Die Ausgaben der Gegner der Vorlage betrugen insgesamt 5'693'424 Franken. Dazu hatte der Verein Souveräne Medien in Zürich 1'546'643 Franken beigetragen, einerseits unterstützt von Organisationen aus der audiovisuellen Branche (regionale Radio- und Fernsehgenossenschaften, Schweizerischer Verband der Filmproduzenten, SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Swissperform, Société Suisse des Auteurs, Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM), andererseits auch von Einzelpersonen (Alfred Gantner, Rudolf Ernst Gerber, Daniel und Martin Meili, Oliver Rihs). Die Ausgaben der SP betrugen 1'606'258 Franken, der Allianz pro Medienvielfalt 850'528 Franken, des Schweizer Musikrats 392'500 Franken, des Komitees Unsere Filme retten 342'000 Franken, des Sportkomitees gegen die Halbierungsinitiative 253'000752 Franken, der Operation Libero 272'570 Franken, der Stiftung für direkte Demokratie in Basel 164'356 Franken, der Associazione Pro Servizio Pubblico Radiotelevisivo 133'295 Franken, der SRG SSR Svizra Rumantscha 82'141 Franken und der IG Musik Basel 49'381 Franken.

Meinungsumfragen Die Ergebnisse einer Meinungsumfrage vom 21. Januar 2026 liessen vermuten, dass die Abstimmung sehr knapp ausgehen wird. 48 % der Befragten tendierten zu einem Ja, 50 % zu einem Nein. Anders als bei anderen Abstimmungen schienen die Meinungen bereits früh bezogen zu sein, bloss 2 % waren noch unentschlossen.

Russische Einmischung