mini|Kindergarten als moderner Flachbau mit Glastüren zum Außengelände mini|Exemplarischer Raum, USA mini|Eine Gruppe in einem Kindergarten in Alanya

Ein Kindergarten ist eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung, die in öffentlicher oder privater Trägerschaft der Frühen Bildung zur Entwicklungsförderung von Kindern bis zu ihrem Schuleintritt dient.

Überblick Der Kindergarten ist eine frühkindliche Bildungseinrichtung für Kinder, die in Deutschland das dritte und in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben und in Österreich – außer in Wien und Niederösterreich – mindestens zweieinhalb Jahre alt sein müssen, aber noch nicht zur Schule gehen. In Abgrenzung dazu spricht man bei Einrichtungen/Gruppen für jüngere Kinder zumeist von der Kinderkrippe und vom Hort bei Einrichtungen/Gruppen für Kinder im Grundschulalter. In Anlehnung an Friedrich Fröbel, den Gründer (eigentlich Stifter) des ersten Kindergartens, wird die Bezeichnung inzwischen immer häufiger auch als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet.

In Deutschland besuchen 93,6 % der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren eine Kindertagesbetreuung. Dabei gibt es nach wie vor große Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern, insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland, wobei die Betreuungsquote in Ostdeutschland über der in Westdeutschland liegt. mini|Kindergarten in Afghanistan

Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet, in Deutschland gehört er zur Kinder- und Jugendhilfe, in Österreich ressortiert er im Bereich „Soziale Sicherheit“. Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie; er eröffnet den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus. Im Gegensatz zum Schulwesen hat der Staat in der Kindertagesbetreuung keinen eigenständigen, vom Erziehungsrecht der Eltern unabhängigen Auftrag. Dieser Auftrag des Kindergartens leitet sich vom Erziehungsrecht der Eltern ab und wird ihm durch den (Betreuungs-)Vertrag übertragen. Im Zuge der Bildungsdebatte, die in Deutschland vor allem das durchschnittliche Abschneiden bei den internationalen PISA-Studien verstärkt wurde, richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf den Bildungsauftrag des Kindergartens (siehe auch Vorschule).

In der Schweiz ist der Kindergarten ein Teil des Schulwesens. Außerhalb der Unterrichtszeiten befinden sich die Kinder zu Hause oder werden in der Kinderkrippe betreut. Der Kindergarten ist je nach Kanton kantonal oder kommunal geregelt.

Dort wird auch manchmal die Bezeichnung Kindergartenschüler verwendet. Sonst werden Kindergartenkinder in der Schweiz, Liechtenstein und Vorarlberg auch oft als Kindergärtler bezeichnet.

Hinsichtlich der Öffnungszeiten kann man grob drei Formen unterscheiden: Teilzeitbetreuung, am Vor- und/oder am Nachmittag Verlängertes Vormittagsangebot, von morgens bis nach dem Mittagessen Ganztagsbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Einrichtungen heißen in Deutschland häufig Kindertagesstätten (kurz Kita), Tagesheime oder Tageskindergarten. In letzter Zeit bieten Träger im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch zunehmend erweiterte Betreuungszeiten an, die sehr früh morgens beginnen (5:30 Uhr), bis in den späten Abend reichen (20 Uhr) und Samstage und Übernachtungsmöglichkeiten umfassen.

In den meisten deutschen Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher, Kindheitspädagogen, Sozialpädagogen, Kinderpfleger und Sozialassistenten. In Österreich werden in Kindergärten eigens ausgebildete Kindergartenpädagogen (Elementar- und Sozialpädagogen), Kinderbetreuer und Stützkräfte angestellt. In der Schweiz unterrichten an Pädagogischen Hochschulen ausgebildete Lehrpersonen für die Vorschulstufe PH.

Unterhalten werden in Deutschland Kindergärten – regional in sehr unterschiedlichen Anteilen – durch freie Träger oder von den Kommunen. Freie Träger sind vor allem kirchliche Träger, Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine und Elterninitiativen oder privatwirtschaftliche Träger. In Südschleswig bestehen zudem dänischsprachige Kindergärten, in der Lausitz sorbischsprachige Kindergärten, zum Teil als Witaj-Kindergärten.

Insgesamt gab es in Deutschland 56.708 Tageseinrichtungen für Kinder. Davon bieten 21.218 eine integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung an. Nur noch 228 Kindertageseinrichtungen richten sich allein an Kinder mit Behinderungen bzw. Förderbedarf.

Zunehmend werden die Einrichtungen nicht mehr nach Altersgruppen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder nach Zielgruppen (Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen) getrennt betrieben, sondern in integrierter oder zumindest kombinierter Form.

Die Bedeutung einer Kindergartenpflicht wird vor allem im Zusammenhang mit der Sprachförderung diskutiert. In Deutschland besteht keine Kindergartenpflicht; ob eine solche eingeführt werden könnte, ist Gegenstand verfassungsrechtlicher Diskussionen. In Österreich gilt eine Kindergartenpflicht für Kinder ab fünf Jahren; ab Herbst 2027 soll diese Pflicht schon für Kinder ab vier Jahren gelten. In der Schweiz handhaben die Kantone die Kindergartenpflicht unterschiedlich.

Geschichte

Historischer Hintergrund

Durch die mit der industriellen Revolution einhergehende Landflucht und die Ablösung von der Großfamilie änderten sich die familiären und sozialen Umstände, in denen Kinder aufwuchsen, dramatisch. Frauen wurden zunehmend in den industriellen Produktionsprozess einbezogen. Insbesondere in den rasant wachsenden Großstädten verwahrlosten die Kinder.

Zum Namen Für die heute allgemein als „Kindergärten“ bezeichneten Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung existierten im 19. Jahrhundert unterschiedliche Namen:

Aus den Bezeichnungen Kleinkinderschule und Kleinkinderbewahranstalt kann nicht auf eine bestimmte Pädagogik geschlossen werden. In Bayern wurde 1839 die Bezeichnung „Kleinkinderschule“ verboten, da es sich bei den Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung um „Privatinstitute“ handelte, die gerade nicht dem Schulwesen angehören sollten.Christian Lange: Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern. Die Rolle des Staates bei der Definition einer Lebensphase im 19. Jahrhundert. Vittorio Klostermann 2013, ISBN 978-3-465-04190-0, S. 144 ff.

Die Wortschöpfung Kindergarten geht auf den Thüringer Pädagogen Friedrich Fröbel zurück. Die Findung des Namens bezeichnete er als „Offenbarung“, die ihm im Frühjahr 1840 auf einer Wanderung von Blankenburg nach Keilhau widerfuhr.Zur Herkunft der Wortfindung Kindergarten siehe Erning/Gebel 2001, S. 23–51 u. insbesondere Hohenfels 2006. Für ihn sollte das Kind im Kinder-Garten wie eine Pflanze gepflegt und gehegt werden, daher der Name. Er war Schüler Pestalozzis (1746–1827), erweiterte dessen Ansätze und setzte sie in den Kindergärten um. Das Wort „Kindergarten“ nahm unübersetzt Einzug in weitere Sprachen, wie etwa das Englische. Im NS-Staat wurde von der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) die Begriffe Kindertagesstätte (auch Dauerkindertagesstätte, Erntekindertagesstätte und Hilfskindertagesstätte) verwendet.Der oberschlesische Wanderer 116, (1943), Nr. 119, vom 1. Mai 1943, S. 4 (sbc.org.pl); Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat. Die NSV und die konfessionellen Verbände Caritas und Innere Mission im Gefüge der Wohlfahrtspflege des Nationalsozialismus. (diss. Marburg 1997). Leske und Budrich, Opladen 1999, S. 290, 292, 361, 395, 490 u.ö.

Vorreiter Johann Friedrich Oberlin Bereits 1760 richtete Pfarrer Johann Friedrich Oberlin im Dorf Belmont (Elsass) eine sogenannte Strickschule ein.kindergartenpaedagogik.de. „...Wir finden hier im Wesen eine Kombination von Kindergarten und Hort“ (Psczolla o. J, S. 10).

Louise Scheppler Louise Scheppler, seit 1778 die engste Mitarbeiterin Oberlins, gründete am 16. Juni 1779 in Waldersbach im Elsass eine Schule für kleine Kinder (Kleinkinderschule – salles d’asile).Artikel Kleinkinderschulen. In: Wigand’s Conversations-Lexikon für alle Stände, Band 7. Verlag von Otto Wigand, Leipzig, 1848, S. 536–537, hier S. 537.

In Straubing Eine der ersten Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung wurde in Deutschland um 1780 in Straubing ins Leben gerufen.vgl. Bayerisches Staatsministerium o. J, S. 8.

Pauline zur Lippe 1801 kaufte Pauline zur Lippe in Detmold ein geeignetes Gebäude für ihre sozialen Einrichtungen. Es handelte sich um den sogenannten „Schwalenberger Hof“, in dem sie am 1. Juli 1802 die erste Kinderbewahranstalt für Kinder von Feldarbeiterinnen eröffnete.Portal zur westfälischen Geschichte.Gunda Krudener-Ackermann: Geschichte im Alltag: Der Kindergarten. Ein Ort für die Kleinen. In: G/Geschichte, Heft 4/2023, S. 72–73, hier S. 72.

Teréz Gräfin von Brunszvik Für die allgemeine Entwicklung der Vorschuleinrichtung war u. a. die in Vergessenheit geratene Ungarin Teréz Gräfin von Brunszvik von Bedeutung. Genannte gründete am 1. Juni 1828 die erste Kinderbetreuungseinrichtung unter dem Namen Engelgarten in Buda. In jungen Jahren lebte sie unter anderem in der Schweiz, wo sie Pestalozzi begegnete. Diese Begegnung war entscheidend für ihre Zukunft. Sie wurde Vorreiterin der Frauenbildung in Ungarn. Sie selber gründete elf Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung, eine Berufsschule, eine höhere Mädchenbildungsanstalt (in Zusammenarbeit mit ihrer Nichte, Blanka Gräfin von Teleki) und eine Hauswirtschaftsschule. 1836 rief sie einen Verein für die Eröffnung von Kleinkinderbewahranstalten ins Leben. Ihre pädagogischen Erfahrungen gab sie auf ihren Reisen nach Deutschland (München sowie Augsburg), England, Italien usw. weiter. Bis zu ihrem Tod im Jahr 1861 wuchs die Zahl der Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung in Ungarn auf 80. Die Gräfin forderte die Regierung zur Regelung der Bildung von Erzieherinnen auf und schrieb mehrere Fachbücher über die Wichtigkeit frühkindlicher Erziehung. Seit 1837 läuft in Ungarn die Kindergärtnerinnen-Ausbildung ununterbrochen, seit dem 1. September 1959 als Hochschulstudium.

Karl Reinthaler Bereits 1835 hatte der in Erfurt geborene Theologe und Pädagoge Karl Reinthaler (1794 bis 1863) die Gründung einer sogenannten Warte- und Pflegeanstalt für kleine Kinder angeregt, die auch als Warteschulverein bekannt wurde. Gemeinsam mit fünf „ehrbaren Männern“ der Stadt wurde am 23. Mai 1835 im Sitzungszimmer der städtischen Armenkommission die Gründungsurkunde unterzeichnet. Wie aus den noch vollständig erhaltenen Unterlagen jener Zeit ersichtlich, stand am Eröffnungstag, dem 20. Juli 1835, eine einzige Mutter mit ihrem Kind vor der Pforte des Hospitals, in dem die Kleinen anfangs beschützt und bewahrt werden sollten (zwölf waren erwartet worden). Eine eigens dafür examinierte Frau betreute die sich ständig vergrößernde Kinderschar, die schnell auf 20 bis 30 Kinder anwuchs.Heidrun Lehmann: Jubiläum der Warte- und Pflegeanstalt für kleine Kinder. In: TLZ, 6. August 2010.

Ferdinand Blumröder Zwei Jahre vor der Stiftung des ersten Kindergartens hatte der Marlishäuser Pfarrer Johann Samuel Ferdinand Blumröder eine Kleinkinderbewahranstalt in dem zu Schwarzburg-Sondershausen gehörenden Dorf gegründet.

Jesaias Hochstaedter