Die Europäische Zentralbank (EZB; , ECB; , BCE) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der Europäischen Union. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB und die nationalen Zentralbanken, die den Euro eingeführt haben, bilden das Eurosystem.
Die Arbeit und die Aufgaben der EZB wurden erstmals im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs ( EU-Vertrag). Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in ff. AEU-Vertrag; ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt. Im November 2014 wurde die EZB zusätzlich mit der Aufsicht systemrelevanter Banken im Euro-Raum unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) betraut. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Von 1998 bis 2014 war der Frankfurter Eurotower Sitz der Europäischen Zentralbank. Im November 2014 wurde der Sitz in den Neubau der Europäischen Zentralbank verlegt. Dieser wurde am 18. März 2015 unter Protesten, die von schweren Ausschreitungen begleitet waren, nach vier Jahren Bauzeit im Frankfurter Stadtteil Ostend eröffnet.
Hintergrund Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben. Im Rahmen der europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten zur Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euros. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank. Da nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem, an dem neben der EZB nur die NZBen der Staaten der Eurozone, in denen der Euro eingeführt wurde, beteiligt sind. Der Großteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfüllt. Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.
Aufgaben und Ziele Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck, eine Rezession zu vermeiden. Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirtschaft gemessen. Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken (Leitzins verändern), also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken.
Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans, der EZB, wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone; spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.
Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Abs. 2 AEU-Vertrag: Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe „geldpolitische Instrumente“), Durchführung von Devisengeschäften, Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfolio-Management), Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.
Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben: Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes – die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen Zentralbanken, Aufsicht über Kreditinstitute und Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte, Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen, Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten, Erstellung einer Zentralbankbilanz.
Organe Die ausführenden Organe sind die nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten. Diese unterliegen den Regelungen des ESZB. Wichtig dabei ist, dass sie unabhängig gegenüber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen. Die EZB verfügt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat über zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium über ein ausführendes Organ.
EZB-Präsidenten Der Präsident der Europäischen Zentralbank ist Vorsitzender des EZB-Direktoriums und vertritt die EZB nach außen. Er wird vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit gewählt.
EZB-Direktorium Zeitraum Direktoriumsmitglied 1998–2002 Christian Noyer (Vizepräsident) 1998–2003 Sirkka Hämäläinen 1998–2003 Willem Duisenberg (Präsident) 1998–2004 Eugenio Domingo Solans 1998–2005 Tommaso Padoa-Schioppa 1998–2006 Otmar Issing (Chefvolkswirt) 2002–2010 Loukas Papadimos (Vizepräsident) 2003–2011 Gertrude Tumpel-Gugerell 2003–2011 Jean-Claude Trichet (Präsident) 2004–2012 José Manuel González-Páramo 2005–2011 Lorenzo Bini Smaghi 2006–2011 Jürgen Stark (Chefvolkswirt) 2010–2018 Vítor Constâncio (Vizepräsident) 2011–2019 Peter Praet (Chefvolkswirt) 2011–2019 Mario Draghi (Präsident) 2012–2014 Jörg Asmussen 2012–2020 Benoît Cœuré 2014–2019 Sabine Lautenschläger 2012–2020 Yves Mersch 2018–2026 Luis de Guindos (Vizepräsident) seit 2019 Philip R. Lane (Chefvolkswirt) seit 2019 Christine Lagarde (Präsidentin) seit 2020 Isabel Schnabel 2020–2023 Fabio Panetta seit 2020 Frank Elderson seit 2023 Piero Cipollone seit 2026 Boris Vujčić (Vizepräsident)
Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Das Direktorium selbst legt die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitglieder fest. Die bekannteste Funktion ist dabei die Zuständigkeit für die volkswirtschaftliche Analyse, deren Inhaber in der Regel als Chefvolkswirt bezeichnet wird.
Präsidentin ist seit dem 1. November 2019 Christine Lagarde. Sie löste den Italiener Mario Draghi ab. Vizepräsident ist seit dem 1. Juni 2026 Boris Vujčić, zuvor Gouverneur der kroatischen Nationalbank. Er folgte auf den Spanier Luis de Guindos, dessen Amtszeit am 31. Mai 2026 endete. Die weiteren Direktoren sind derzeit Piero Cipollone, Frank Elderson, Philip R. Lane (Chefvolkswirt) und Isabel Schnabel.
Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Länge der ersten Amtszeiten war gestaffelt, um zu vermeiden, dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden.
Neue Mitglieder werden von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen. Nach nicht bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie auf Empfehlung des Rates der EU vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt ( Abs. 2 Unterabs. 2 AEU-Vertrag). Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt in der Regel, bevor die Amtszeit des Vorgängers abläuft, so dass ein nahtloser Übergang erfolgen kann. Zu einer längeren Vakanz kam es 2012, als sich die Finanzminister der Eurozone erst im Juli auf einen Nachfolger für den am 31. Mai ausgeschiedenen José Manuel González-Páramo einigen konnten und der ausgewählte Kandidat Yves Mersch anschließend zunächst vom Europäischen Parlament blockiert wurde, das sich für die Berufung einer Frau auf den Posten einsetzte. Im November 2012 entschloss sich der Europäische Rat, Mersch entgegen dem unverbindlichen Votum des Parlamentes zum 15. Dezember 2012 in das Direktorium zu berufen.
Wegen der Begrenzung auf sechs Mitglieder können nicht alle EU-Staaten gleichzeitig im Direktorium vertreten sein. Eine rechtliche Regelung, wie die Sitze auf die Staaten verteilt werden, besteht nicht. Die großen Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien erheben Anspruch auf je einen der sechs Sitze im Direktorium, die restlichen beiden Sitze werden von kleineren Ländern im Wechsel belegt. Dieses Prinzip wurde 2012 nach dem Ausscheiden des damaligen spanischen Vertreters José Manuel González-Páramo durchbrochen, als nicht erneut ein Spanier, sondern mit Yves Mersch ein Luxemburger in das Direktorium berufen wurde. Nachfolger von Yves Mersch wurde 2021 der Niederländer Frank Elderson.
EZB-Rat Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der (per Januar 2026: 21) am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, der Rat kann aber die Veröffentlichung beschließen. Er tagt in der Regel alle 14 Tage. + Mitglieder des EZB-Rates (Stand: Juni 2026) Christine Lagarde, EZB-Präsidentin Boris Vujčić, EZB-Vizepräsident Piero Cipollone, Direktoriumsmitglied Frank Elderson, Direktoriumsmitglied Philip R. Lane, Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel, Direktoriumsmitglied Pierre Wunsch (Belgien) Joachim Nagel (Deutschland) Ülo Kaasik (Estland) Gabriel Makhlouf (Irland) Yannis Stournaras (Griechenland) José Luis Escrivá (Spanien) Emmanuel Moulin (Frankreich) Vakant (Kroatien) Fabio Panetta (Italien) Christodoulos Patsalides (Zypern) Mārtiņš Kazāks (Lettland) Gediminas Šimkus (Litauen) Gaston Reinesch (Luxemburg) Alexander Demarco (Malta) Olaf Sleijpen (Niederlande) Martin Kocher (Österreich) Álvaro Santos Pereira (Portugal) Primož Dolenc (Slowenien) Peter Kažimír (Slowakei) Olli Rehn (Finnland)Dimitar Radev (Bulgarien)
Seit Januar 2015 finden Abstimmungen innerhalb des Rates nach dem Rotationsprinzip statt. Hierbei werden die Mitgliedsländer zu 5/6 nach ihrem Bruttoinlandsprodukt und zu 1/6 nach ihrem Anteil an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitute (Monetary Financial Institution, MFI) klassifiziert. Die fünf größten dieser Länder (Stand Juni 2024: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande) bilden die Gruppe 1 und erhalten vier feste Stimmrechte im EZB-Rat, die monatlich zwischen ihnen rotieren. Die verbleibenden elf Stimmrechte wechseln monatlich zwischen den restlichen Ländern (derzeit 16), welche die Gruppe 2 bilden. Das Stimmrecht der Zentralbankpräsidenten rotiert im monatlichen Turnus.