Das erste Russell-Tribunal, auch unter der Bezeichnung (englisch für „Vietnam-Kriegsverbrechen-Tribunal“) bekannt, wurde 1966 von dem britischen Mathematiker, Philosophen und Literaturnobelpreisträger Bertrand Russell sowie Ken Coates und weiteren Beteiligten, unter dem Dach der Bertrand Russell Peace Foundation (Bertrand-Russell-Friedens-Stiftung) ins Leben gerufen. Ziel des Tribunals war die Untersuchung und Dokumentation US-amerikanischer Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg nach 1954.

Charakter und Zielsetzungen des ersten Russell-Tribunals Bertrand Russell erklärte in seiner Rede auf dem ersten Treffen des Tribunals am 13. November 1966, dass das Tribunal ohne geschichtlichen Vorläufer sei. Im Gegensatz zu vorhergegangenen Tribunalen wie dem Nürnberger Tribunal verfügte das über keine Mittel zur Durchsetzung seiner Beschlüsse, was jedoch auch Vorteile bot, da die Untersuchungen ohne staatliche Beeinflussungen blieben. London, 13. November 1966 (englisch)

Auf der konstituierenden Sitzung am 15. November 1966 in London gab das Tribunal seine Struktur, den Zeitplan und eine Liste von fünf Arbeitsschwerpunkten bekannt:

Hat die US-Regierung (und die Regierungen von Australien, Neuseeland und Südkorea) Aggressionshandlungen im Sinne des Völkerrechts begangen? Hat die US-Armee experimentelle Waffen getestet, neue Waffenarten oder vom Kriegsrecht verbotene Waffen eingesetzt? Wurden Ziele mit vollständig zivilem Charakter wie z. B. Krankenhäuser, Schulen, Sanatorien, Dämme etc. bombardiert, und in welchem Umfang passierte dies? Wurden vietnamesische Gefangene inhumanen, durch das Kriegsvölkerrecht verbotenen Behandlungen unterzogen, insbesondere Folter und Verstümmelungen? Kam es zu ungerechtfertigten Repressalien gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere zu Exekutionen von Geiseln? Wurden Zwangsarbeitslager errichtet und kam es zu Deportationen der Bevölkerung oder anderen Maßnahmen mit dem Ziel der Vernichtung der Bevölkerung, die juristisch als Genozid charakterisiert werden können? London, 15. November 1966 (englisch)

Mitglieder des ersten Russell-Tribunals An beiden Sitzungen des Tribunals nahmen Repräsentanten aus insgesamt 18 Ländern teil. Die Vertreter, meist prominente Personen der Friedensbewegung, von Bürgerbewegungen, Schriftsteller, Wissenschaftler oder Politiker waren:

Bertrand, Lord Russell (, englisch für „Ehrenpräsident des Tribunals“) – Friedensaktivist, Mathematiker und Philosoph Jean-Paul Sartre (, „aus-“ oder „geschäftsführender Präsident des Tribunals“) – französischer Philosoph und Schriftsteller Vladimir Dedijer (, „Vorsitzender und Sitzungsleiter des Tribunals“) – jugoslawischer Schriftsteller, Professor für moderne Geschichte, jugoslawischer Gesandter der UN-Generalversammlung 1945–1952 Wolfgang Abendroth – Professor der Politikwissenschaften Uni Marburg Günther Anders – österreichischer Schriftsteller und Philosoph Mehmet Ali Aybar – türkischer Intellektueller, Vorsitzender der Arbeiterpartei der Türkei und Abgeordneter im türkischen Parlament James Baldwin – US-amerikanischer Schriftsteller Lelio Basso – italienischer Linkssozialist und Experte für internationales Recht Simone de Beauvoir – französische Schriftstellerin und Philosophin Lázaro Cárdenas del Río – mexikanischer Ex-Präsident und General der mexikanischen Armee, Empfänger des (Staatsfriedenspreises) 1955 Stokely Carmichael – Vorsitzender des Student Nonviolent Coordinating Committee (SNCC, „studentisches gewaltfreies Koordinationskomitee“) Lawrence Daly – britischer Gewerkschaftsführer Dave Dellinger – amerikanischer Schriftsteller, Anti-Kriegs-Aktivist Isaac Deutscher – Historiker und Schriftsteller Chaika Grossman – israelische Politikerin der Vereinigten Arbeiterpartei, spätere Vizepräsidentin der Knesset Gisèle Halimi – Juristin, Anwältin von Djamila Bouhired Amado V. Hernandez – philippinischer Dichter, Vorsitzender der philippinischen demokratischen Arbeiterpartei Melba Hernandez – Vorsitzender des („kubanisches Komitee für die Solidarität mit Vietnam“), heute die („Kuba-Vietnam-Freundschafts-Assoziation“) Mahmud Ali Kasuri – pakistanischer Anwalt und Politiker Sara Lidman – schwedische Schriftstellerin Floyd McKissick – amerikanischer Bürgerrechtler Kinju Morikawa – japanischer Anwalt, Generalsekretär des japanischen Komitees zur Untersuchung von US-Verbrechen in Vietnam, Präsident des Untersuchungsausschusses zum Tonkin-Zwischenfall Carl Oglesby – ehemaliger Präsident der („Studenten für eine demokratische Gesellschaft“), Schriftsteller Shōichi Sakata – japanischer Physiker, führendes Mitglied der („Union für zivile Freiheiten Japan“) Laurent Schwartz – französischer Mathematiker, Empfänger der Fields-Medaille Peter Weiss – Theaterautor, Film-RegisseurBertrand Russell: , New York, 1967, S. 127–130. Uwe Wesel – deutscher Jurist, Publizist

Durchführung, Schlussfolgerungen und „Urteile“ mini|Russell-Tribunal in Stockholm (1967) Die erste Tagung fand am 13. November 1966 in London statt. Geplant war, zur Untersuchung des ersten und dritten Anklagepunktes in Paris zu tagen. Nach einem von Charles de Gaulle erwirkten Verbot beschloss das Tribunal jedoch, sich stattdessen in Stockholm zu versammeln, wo von 2. bis 10. Mai 1967 die erste Sitzungsperiode abgehalten wurde, gefolgt von der zweiten in Kopenhagen. Da die dänischen Behörden die Durchführung in Kopenhagen verboten hatten, wurde diese zweite Sitzung in Roskilde durchgeführt.

Während beider Sitzungen des Tribunals gaben mehr als 30 Personen Aussagen zu Protokoll, darunter US-Militärpersonal und Vertreter der Kriegsparteien in Vietnam. Die Nationale Front für die Befreiung Südvietnams und die Regierung der Demokratischen Republik Vietnam sicherten dem Tribunal ihre Unterstützung bei der Informationsbeschaffung und bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit des Materials zu. Der kambodschanische Staatsführer Prinz Sihanouk unterbreitete dem Tribunal ein ähnliches Angebot. Die US-Regierung, die eingeladen worden war, selbst Beweismaterialien beizusteuern und Mitarbeiter/Repräsentanten zum Tribunal zu entsenden, verweigerte jegliche Zusammenarbeit.

Als Ergebnis der ersten Sitzungsperiode, die sich mit den Schwerpunkten 1 und 3 beschäftigte, wurde befunden, dass die USA des Verbrechens gegen den Frieden, Bruches internationalen Rechts, insbesondere des Paktes von Paris von 1928, des Briand-Kellogg-Paktes, der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2, Punkt 4) sowie des Abkommens der Indochinakonferenz von 1954 schuldig seien. Die Regierungen von Australien, Neuseeland und Südkorea wurden der Komplizenschaft für schuldig befunden (Punkt 1).

Die USA wurden weiterhin folgender Kriegsverbrechen für schuldig befunden: der Bombardierung ausschließlich zivil genutzter Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen etc.) und des Einsatzes von Splitterbomben gegen die Zivilbevölkerung (Punkt 3). Stockholm, 10. Mai 1967 (englisch)

Die Ergebnisse der zweiten Sitzungsperiode lauteten: Ist die Regierung von Thailand der Komplizenschaft an der von der US-Regierung gegen Vietnam ausgeübten Aggression schuldig? – Ja (einstimmig) Ist die Regierung der Philippinen der Komplizenschaft an der von der US-Regierung gegen Vietnam ausgeübten Aggression schuldig? – Ja (einstimmig) Ist die Regierung von Japan der Komplizenschaft an der von der US-Regierung gegen Vietnam ausgeübten Aggression schuldig? – Ja (8 dafür, 3 dagegen: Die drei Mitglieder des Tribunals, die mit Nein antworteten, stimmten überein, dass Japan beträchtliche Unterstützung für die US-Regierung geleistet habe, lehnten es jedoch ab, von einer Komplizenschaft der US-Aggression zu sprechen) Ist die US-Regierung der Aggression gegen die Bevölkerung von Laos, laut Definition durch internationales Recht, schuldig? – Ja (einstimmig) Haben die US-Streitkräfte mit Waffen experimentiert oder Waffen benutzt, die laut Kriegsrecht verboten sind? – Ja (einstimmig) Wurden vietnamesische Kriegsgefangene Behandlungen unterzogen, die durch das Kriegsrecht verboten sind? – Ja (einstimmig) Haben US-Streitkräfte die Zivilbevölkerung inhumaner, verbotener Behandlungen unterzogen? – Ja (einstimmig) Ist die US-Regierung des Genozids am vietnamesischen Volk schuldig? – Ja (einstimmig)

Internationale Wahrnehmung/Nachwirkungen Das erhielt international einige Aufmerksamkeit, blieb in den USA jedoch größtenteils unbeachtet, da viele es für einen „Schauprozess“ mit vorbestimmtem Ausgang hielten.

Das Modell des wurde nach Russells Tod mehrfach aufgegriffen: 1973–1976: 2. Russell-Tribunal über Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika und Südafrika in Rom und Brüssel 1977–1979: 3. Russell-Tribunal über die Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland in Frankfurt-Harheim (28. März bis 4. April 1978) und Köln-Mülheim (3. bis 8. Januar 1979) 1980: 4. Russell-Tribunal in Rotterdam über die Unterdrückung der indigenen Völker Nord- und Südamerikas 2001: 5. Russell-Tribunal über Menschenrechte in der Psychiatrie in Berlin, als Teil des Kongresses „Freedom of Thought“Homepage 2005: Welt-Tribunal über den Irak[krieg] zur US-Invasion im Irak von 2003 2009: Russell-Tribunal zu Palästina zur Lage der Menschenrechte in den besetzten Gebieten Palästinas 2021: Belmarsh-Tribunal der Progressiven Internationalen zur Inhaftierung Julian Assanges und dem War on Terror

Auf Initiative von Lelio Basso wurde 1979 ein Permanentes Völkertribunal zu Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Rechte von Völkern eingerichtet, das jährlich zu unterschiedlichen Themengebieten tätig ist.

Charakter, Zielsetzungen und Verlauf des dritten Russell-Tribunals

Das dritte Russell-Tribunal über die Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland wurde zunächst durch eine öffentliche Kampagne gegen den sog. Radikalenerlass und die angebliche politische wie soziale „Repression“ in der Bundesrepublik angelegt. Ihre wichtigsten Initiatoren gehörten dem Sozialistischen Büro an. Der Kommunistische Bund schloss sich an und trieb die Kampagne mit eigenen Veranstaltungen und Publikationen voran.

Das Tribunal stieß anfangs, besonders durch die Ereignisse im Deutschen Herbst 1977, auf ein großes öffentliches Interesse, blieb aber aufgrund des Verdachts politischer Einseitigkeit und der Auswahl der Juroren, u. a. die Schriftstellerin Ingeborg Drewitz, der Theologe Helmut Gollwitzer, der Pastor Martin Niemöller, der norwegische Friedensforscher Johan Galtung und der italienische Mathematiker Lucio Lombardo Radice (PCI), umstritten.

Die Russell-Stiftung und das Sozialistische Büro sorgten dafür, dass das Tribunal nur eine begrenzte Zahl von Themen verhandelte. Heikle Themen, wie die Behandlung der RAF-Gefangenen in den Haftanstalten oder die Mordthese zum Tod der RAF-Spitze in Stammheim, wurden nicht aufgegriffen. Der Schwulengruppe NARGS gelang es aber, das Verbot eines Informationsstandes in Aachen von 1973, das vom Oberverwaltungsgericht Münster 1976 in letzter Instanz für rechtmäßig erklärt worden warOVG Münster, 15. März 1976, AZ: IX A 1375/75, zum Verhandlungsgegenstand in der zweiten Sitzungsperiode im Januar 1979 zu machen3. Internationales Russell-Tribunal, Band 3: Zensur. Rotbuch Verlag, Berlin 1979 (Fall 9). Dies sorgte für Unmut bei ultralinken Unterstützern der Veranstaltung. Der Kommunistische Bund, der die Interessen dieser Einzelpersonen und Russell-Initiativen vertrat, versagte nach der ersten Sitzungsperiode deshalb die weitere Unterstützung der Kampagne sowie der zweiten Sitzungsperiode.