Angeklagter ist im deutschen Strafverfahrensrecht der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist ( StPO).Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: Stand: 1. Oktober 2020.

Die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorverfahren richtet sich gegen den Beschuldigten ( StPO). Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft bedarf es eines objektiven Anfangsverdachts. Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht auf den Beistand durch einen Verteidiger ( StPO).

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht ( Abs. 1 StPO). Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint ( StPO). Der Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen ( StPO). Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt ( Abs. 1 StPO).

Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen. Aufgrund des Nemo-tenetur-Grundsatzes dürfen aus dem Schweigen des Angeklagten keinerlei negative Schlüsse gezogen werden. Der Angeklagte wird zur Hauptverhandlung geladen und muss sein Ausbleiben grundsätzlich genügend entschuldigen. Andernfalls kann er verhaftet und vorgeführt werden ( StPO).

In der Hauptverhandlung können auch der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein ( StPO). Sie sind auf Verlangen zu hören. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.

Österreich Im Sinne der österreichischen Strafprozessordnung ist Angeklagter jeder Beschuldigte, gegen den Anklage eingebracht worden ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 3, § 210 ff. StPO).Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte. Bundesministerium für Finanzen, 23. März 2022.

Schweiz Als beschuldigte Person gilt nach Art. 111 der Schweizerischen Strafprozessordnung die Person, die in einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder von einer Strafbehörde in einer Verfahrenshandlung einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt wird. Die beschuldigte Person ist Partei des Strafverfahrens (Art. 104 StPO).vgl. Wolfgang Wohlers: Strafprozessrecht. § 5 Verfahrensbeteiligte, Folie 81 ff. Universität Zürich, abgerufen am 19. Oktober 2022.

Einzelnachweise

Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland) Kategorie:Strafverfahrensrecht (Österreich) Kategorie:Strafprozessrecht (Schweiz) Kategorie:Personenbezeichnung (Recht)