Unter einer Option versteht man im Finanzwesen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einer Vertragspartei (Optionsnehmer), einen Basiswert von der Gegenpartei (Stillhalter) zu einem festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder an diese zu verkaufen. Macht der Optionsnehmer von diesem Recht Gebrauch, wird dies als Ausübung der Option bezeichnet. Er darf sein Recht durch Nichtausübung auch verfallen lassen.

Die Option ist ein bedingtes Termingeschäft, das als Sicherungsgeschäft der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsrisiken, der Spekulation oder der Arbitrage dienen kann. Beteiligte an einem Optionsgeschäft sind der Optionsnehmer und der Stillhalter (oder Optionsgeber). Die Bewertung einer Option wird mithilfe der Optionspreistheorie ermittelt. Als Handelsstrategie gibt es eine eigenständige Optionsstrategie.

Allgemeines Die Standardformen () der Option sind die Kaufoption () und die Verkaufsoption (). Der Käufer der Option hat das Recht – nicht jedoch die Pflicht – zu bestimmten Ausübungszeitpunkten eine bestimmte Menge des Basiswerts zu einem zuvor festgelegten Ausübungspreis () zu kaufen oder zu verkaufen. Der Verkäufer der Option (auch Stillhalter, Schreiber, Zeichner) erhält den Kaufpreis der Option. Er ist im Falle der Ausübung verpflichtet, den Basiswert zum vorher bestimmten Preis zu verkaufen bzw. zu kaufen.

Man unterscheidet bei Optionen, wie bei allen Termingeschäften, zwei Arten der Ausübung: Zahlung und Lieferung () und Barausgleich (). Ist Zahlung und Lieferung vereinbart, liefert ein Kontrahent (bei einer Verkaufsoption der Inhaber, bei einer Kaufoption der Stillhalter) den Basiswert, der andere Kontrahent zahlt den Ausübungspreis als Kaufpreis. Beim Barausgleich zahlt der Stillhalter die Wertdifferenz, die sich aus Ausübungspreis und Marktpreis des Basiswertes am Ausübungstag ergibt, an den Optionsinhaber. Der umgekehrte Fall, in dem der Inhaber an den Stillhalter zahlt, kann im Normalfall nicht vorkommen, da der Inhaber in diesem Fall die Option nicht ausübt. Der wirtschaftliche Vorteil für den Inhaber ist in beiden Fällen gleich, wenn man von Transaktions-, Lager- und Lieferkosten absieht.

Basiswerte Als Basiswerte kommen Aktienindizes, börsengehandelte Fonds (ETF), Commodities, Devisen, Edelmetalle, Emissionszertifikate, Geldmarktinstrumente, Indices, elektrische Energie, Swaps (sogenannte Swaptions), Währungen, Wertpapiere, Wetter, Zinssätze (Zinsindizes) oder andere Erträge in Frage. Entsprechend gibt es Aktienoptionen, Devisenoptionen, Energiederivate, Optionsanleihen, Warenoptionen oder Zinsoptionen. Exotische Optionen sind von den Standard-Optionen abgeleitet.

Aktienoption Die Aktienoption () gibt dem Optionsnehmer das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes oder zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Menge von Aktien zu einem vereinbarten Preis zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufsoption). Sie kann in Form von Belegschaftsaktien an das Management oder an Mitarbeiter als Leistungsentgelt angeboten werden.

Optionsanleihe Die Optionsanleihe () ist eine Anleihe mit der Option für den Anleiheinhaber, zu einem bestimmten Zeitpunkt auch ein Bezugsrecht auf Aktien erwerben zu können. Bei der Wandelanleihe wird dagegen die Anleihe in Aktien umgewandelt, so dass dem Anleihegläubiger kein Wahlrecht eingeräumt wird.

Für den geregelten Handel mit Optionen ist es Voraussetzung, dass die Basiswerte an liquiden Märkten gehandelt werden, um jederzeit den Wert der Option ermitteln zu können. Im Prinzip ist es jedoch auch möglich, dass der Basiswert beliebig gewählt werden kann, solange es möglich ist, die im Abschnitt Sensitivitäten und Kennzahlen beschriebenen nötigen Variablen zu bestimmen. Diese Derivate werden hingegen nur von zugelassenen Händlern wie Investmentbanken oder Brokern im außerbörslichen Handel (OTC) angeboten.

Optionsarten

Neben den Standard-Optionen existieren noch die exotischen Optionen, deren Auszahlungsprofil nicht nur von der Differenz zwischen dem Kurs und dem Ausübungspreis abhängt.

Ausübungsarten

Je nach den Ausübungszeitpunkten unterscheidet man die

europäische Option: Die Option kann nur am Fälligkeitsdatum ausgeübt werden; amerikanische Option: Die Option kann an jedem Handelstag vor der Fälligkeit ausgeübt werden; Bermuda-Option: Die Option kann zu einem von mehreren zuvor festgelegten Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Bezeichnung geht nach eigener Aussage auf den Wirtschaftswissenschaftler Paul Samuelson zurück.. Interview mit Robert Merton (Minute 11:00).

Rechtsfragen Die Option ist ein Finanzkontrakt, der das Recht (aber nicht die Pflicht) beinhaltet, einen bestimmten Basiswert () bis zu oder an einem festgelegten Ausübungszeitpunkt zu einem festgelegten Basispreis () zu kaufen () oder verkaufen (). Der Käufer erwirbt vom Verkäufer das Versprechen, dass dieser auf Wunsch einen bestimmten Betrag des Basiswerts gegen Entrichtung des Basispreises liefert (Kaufoption) oder abnimmt (Verkaufsoption).Karlheinz Müssig/Josef Löffelholz, Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Geld-, Bank- und Börsenwesen, 1998, S. 829

Optionsvertrag Der Optionsvertrag beinhaltet folgende Vertragsbestandteile:Christian Spindler/Roland Eller (Hrsg.), Zins- und Währungsrisiken optimal managen, 1994, S. 241 Optionsart: Kaufoption oder Verkaufsoption, Ausübung: europäische, amerikanische Option oder Bermuda-Option, Ausübungspreis, Ausübungszeitraum, Nominalwert und Währung und Optionspreis. Der Ausübungszeitpunkt muss innerhalb des Ausübungszeitraums liegen. Wird die Option nicht ausgeübt, entfallen Ausübungspreis und Ausübungszeitraum; der Optionspreis ist aber dessen ungeachtet zu entrichten.

Rechtsgrundlagen Nach Abs. 3 Nr. 1 WpHG gelten Optionsgeschäfte als Derivate, weil sie zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet. Eine gleichlautende Formulierung enthalt Abs. 11 KWG.

Die Option ist ein Finanzkontrakt, der als Mindestinhalt den Nominalwert, den Basiswert, die Laufzeit, den Ausübungspreis und den Ausübungszeitpunkt aufweisen muss.

Seit 1994 gibt es den „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“, der auch Optionsgeschäfte beinhaltet. Dieser Rahmenvertrag ist eine Sonderbedingung zu den AGB von Kreditinstituten. Für außerbörslich gehandelte Optionen gibt es die Standardverträge der International Swaps and Derivatives Association.

Handel Einige Optionen werden standardisiert an bestimmten Börsen gehandelt, andere – individualisierbare – eignen sich lediglich für den außerbörslichen Handel (OTC):Wolfgang Gerke (Hrsg.), Gerke Börsen Lexikon, 2002, S. 593

Börslicher Handel Außerbörslicher Handel Tradeoptionen: Optionen, Kassaoptionen, Swaps, Zertifikate OTC-Optionen: Caps, Captions, Collars, Corridors, Floors, Floortions, Swaptions

Der größte Teil des weltweiten Handels mit Optionen findet an Terminbörsen wie der Chicago Board Options Exchange in den USA oder der EUREX in Europa statt (börsengehandelte Optionen). Gehandelt werden standardisierte Finanzkontrakte mit festen Basiswerten, Verfallsterminen und Ausübungspreisen. Die Standardisierung soll die Liquidität der Optionen erhöhen. Sie erleichtert es den Marktteilnehmern, eingegangene Optionspositionen vor Fälligkeit durch Weiterverkauf oder Rückkauf der Kontrakte wieder zu schließen. Das Angebot an Optionskontrakten einer Terminbörse ist normalerweise mit dem der Future-Kontrakte abgestimmt.

Eine Option kann auch als ein individueller Vertrag zwischen dem Optionsnehmer und dem Optionsgeber (Stillhalter) abgeschlossen werden (OTC-Optionen). Da der Vertrag bilateral ausgehandelt wird, ist er im Prinzip frei gestaltbar. Exotische Optionen sind, soweit sie nicht als Optionsscheine für den Retailmarkt angeboten werden, stets OTC-Optionen. Dem Vorteil der größeren Flexibilität steht der Nachteil der geringeren Handelbarkeit gegenüber. Eine einmal eingegangene Position kann nur in Verhandlung mit dem Vertragspartner vorzeitig beendet werden. Alternativ kann das eingegangene Risiko durch ähnlich oder exakt gleich ausgestaltete Gegengeschäfte abgesichert werden.

Letztendlich können Optionen noch als Wertpapier gestaltet werden (Verbriefung als Optionsschein). Diese können wie andere Wertpapiere auch vom Optionskäufer weiterveräußert werden. Optionsscheine sind auch frei gestaltbar, allerdings muss der Emittent dabei Abnehmer für die konkrete Ausgestaltung finden.

Ausübung Bei der Optionsausübung () macht der Optionsinhaber von seinem Recht Gebrauch, innerhalb der Ausübungsfrist (amerikanische Option) oder am Verfalltag (europäische Option) den Basiswert zum Ausübungspreis zu kaufen (Kaufoption) oder verkaufen (Verkaufsoption). Daraus ergeben sich vier Grundpositionen des Optionshandels:Wolfgang Gerke (Hrsg.), Gerke Börsen Lexikon, 2002, S. 594 Der Käufer einer Kaufoption nimmt mithin die Lieferung der einer Option zugrunde liegenden Termin-Kaufposition oder der Käufer einer Verkaufsoption nimmt die Andienung des Stillhalters entgegen. Bei Nichtausübung verfällt das Optionsrecht.

Grundposition Ausübung Kauf einer Kaufoption (Long Call) Käufer erwartet steigende Kurse: Kurs des Basiswerts > Optionskosten Kauf einer Verkaufsoption (Long Put) Käufer erwartet fallende Kurse: Kurs des Basiswerts < Optionskosten Verkauf einer Kaufoption (Short Call) Verkäufer erwartet fallende Kurse: Verkäufer muss als Stillhalter den Basiswert an Käufer liefern Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put). Verkäufer erwartet steigende Kurse: Verkäufer muss als Stillhalter den Basiswert vom Käufer annehmen

Die Ausübung der Option hängt davon ab, ob der Optionsinhaber die Gewinnschwelle erreicht hat oder nicht. Hieraus ergibt sich die Frage, wann die Gewinnschwelle erreicht ist, Alexander Natter, Futures und Optionen, 2001, S. 84 denn der Käufer einer Kaufoption wird diese nur ausüben, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Ausübungspreis zuzüglich Optionspreis liegt: . Eine Option, bei welcher der Ausübungspreis mit dem aktuellen Kassakurs des Basiswerts identisch ist, wird als „am Geld“ () bezeichnet; liegt der aktuelle Kassakurs über dem Ausübungspreis, so liegt sie „im Geld“ (). Bei einer Verkaufsoption errechnet sich die Gewinnschwelle , weil der aktuelle Kassakurs unter dem Ausübungspreis zuzüglich Optionspreis liegt.

Optimale Ausübung Amerikanische Optionen lassen sich zu mehreren Zeitpunkten ausüben. Das Ausübungsverhalten wird beeinflusst von den Faktoren Zinsen auf Basispreis, einen Flexibilitätseffekt und der Dividende. Zu differenzieren ist nach Calls und Puts.

Ein positiver Effekt bedeutet, dass ausgeübt werden soll, ein negativer Effekt, dass es lohnender ist abzuwarten.

Bei Zinsen auf den Basispreis ist der Effekt auf Calls negativ, auf Puts dagegen positiv. Der Flexibilitätseffekt wirkt sowohl negativ auf Calls wie auch auf Puts. Das Dividendenereignis hat einen positiven Effekt auf Calls, jedoch einen negativen auf Puts.

Dividenden Wird keine Dividende gezahlt, so ist die Ausübung eines Calls am Ende der Laufzeit immer optimal. Bei Dividendenzahlung ist das Abwarten bis zum Endtermin für Puts weiterhin optimal.

Geldnähe Die Geldnähe () ist eine Kenngröße für Optionen, die bemisst, wie der aktuelle Preis des Basiswertes sich zum Ausübungspreis verhält.

Im Geld

Im Geld () ist eine Option, die einen inneren Wert besitzt. Eine Kaufoption ist im Geld, wenn für den Basiswert der Marktpreis größer ist als der Ausübungspreis. Eine Verkaufsoption ist im Geld, wenn für den Basiswert der Marktpreis kleiner ist als der Ausübungspreis.

Aus dem Geld

Aus dem Geld () ist eine Option, die keinen inneren Wert besitzt. Eine Kaufoption ist aus dem Geld, wenn für den Basiswert der Marktpreis kleiner als der Ausübungspreis ist. Eine Verkaufsoption ist aus dem Geld, wenn für den Basiswert der Marktpreis größer als der Ausübungspreis ist.

Am Geld