mini|hochkant|Thesentür der Schlosskirche in der Lutherstadt Wittenberg
Martin Luthers 95 Thesen – im lateinischen Original Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum (Disputation zur Klärung der Kraft der Ablässe), in frühen deutschen Drucken Propositiones wider das Ablas –, in denen er sich gegen den Missbrauch des Ablasses und besonders gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen aussprach, wurden am 31. Oktober 1517 als Beifügung an einen Brief an den Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Albrecht von Brandenburg, erstmals in Umlauf gebracht. Da eine Stellungnahme Albrechts von Brandenburg ausblieb, gab Luther die Thesen an einige Bekannte weiter, darunter auch Wilhelm Nesen und Konrad Nesen, die sie kurze Zeit später ohne sein Wissen veröffentlichten und damit zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion im gesamten Reich machten.
Die Historizität des Thesenanschlags, bei dem Luther seine 95 Thesen am Mittwoch, dem 31. Oktober 1517, eigenhändig an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg genagelt haben soll, ist umstritten.
mini|hochkant|Darstellung des Thesenanschlags in der Speyrer Gedächtniskirche Die 95 Thesen mini|Beginn der 95 Thesen mini|hochkant|Einleitung zu den 95 Thesen am Portal der Schlosskirche zu Wittenberg
Zusammenfassung Das Dokument folgt dem Stil von Disputationsthesen, wie sie zu jener Zeit bei akademischen Promotionen üblich waren, und ist auf Latein verfasst. Ausgehend vom Jesuswort „Tut Buße“ () wendet sich Luther zunächst gegen die kirchlich geschürte Angst vor dem Fegefeuer. Ab der These Nr. 21 bildet der Ablasshandel den Schwerpunkt seiner Ausführungen. Er bezeichnet den Ablass als „gutes Geschäft“ (Nr. 67), spricht ihm aber jegliche Wirkungskraft ab, „auch die geringste läßliche Sünde wegzunehmen“ (Nr. 76). In Nr. 81 werden „spitzfindige Fragen der Laien“ angekündigt, die sich als rhetorische Fragen erweisen, beispielsweise Nr. 86: „Warum baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste Crassus, nicht wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem eigenen Geld als dem der armen Gläubigen?“ Den Abschluss bildet ein Aufruf an die Christen, „dass sie ihrem Haupt Christus durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten und daß die lieber darauf trauen, durch viele Trübsale ins Himmelreich einzugehen, als sich in falscher geistlicher Sicherheit zu beruhigen“.
Inhalt der Thesen im Einzelnen 1: Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht „Tut Buße“ u. s. w. (Matth. 4,17), hat er gewollt, dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll. 2: Dieses Wort kann nicht von der Buße als Sakrament – d. h. von der Beichte und Genugtuung –, die durch das priesterliche Amt verwaltet wird, verstanden werden. 3: Es bezieht sich nicht nur auf eine innere Buße, ja eine solche wäre gar keine, wenn sie nicht nach außen mancherlei Werke zur Abtötung des Fleisches bewirkte. 4: Daher bleibt die Strafe, solange der Hass gegen sich selbst – das ist die wahre Herzensbuße – bestehen bleibt, also bis zum Eingang ins Himmelreich. 5–6: Der Papst kann nur Strafen erlassen, die er selbst auferlegt hat. 7: Gott erlässt nur denjenigen die Schuld, die sich dem Priester als seinem Vertreter unterwerfen. 8–9: Die kirchlichen Bestimmungen über die Buße und das Erlassen von Strafen gelten nur für die Lebenden, nicht für Verstorbene. 10–13: Eine Strafe darf nicht für die Zeit nach dem Tod ausgesprochen werden. 14: Je geringer der Glaube an Gott ist, umso größer ist die Angst vor dem Tod. 15–16: Diese Angst alleine kennzeichnet das Fegefeuer als Reinigungsort vor Himmel und Hölle. 17–19: Es ist gesichert, dass Verstorbene im Fegefeuer ihr Verhältnis zu Gott nicht mehr ändern können. 20–24: Die Ablassprediger irren, wenn sie sagen: „Jede Strafe wird erlassen.“ 25: Die gleiche Macht, die der Papst bezüglich des Fegefeuers im Allgemeinen hat, besitzt jeder Bischof und jeder Seelsorger in seinem Arbeitsbereich. 26–29: Der Papst erreicht die Vergebung im Fegefeuer durch Fürbitte, aber die Ablassprediger irren, wenn sie Vergebung gegen Geld versprechen. So steigen die Einnahmen der Kirche, aber die Fürbitte ist allein von Gottes Willen abhängig. 30–32: Niemand kann durch den Ablass Vergebung mit Sicherheit erreichen. 33–34: Der Ablass des Papstes ist keine Gabe Gottes, bei der Menschen mit Gott versöhnt werden, sondern nur eine Vergebung der von der Kirche auferlegten Strafen. 35–40: Niemand kann Vergebung ohne Reue erhalten; aber wer wirklich bereut, hat Anspruch auf völlige Vergebung – auch ohne bezahlten Ablassbrief. 41–44: Das Kaufen der Ablassbriefe hat nichts mit Nächstenliebe zu tun, auch befreit es nur teilweise von der Strafe. Wichtiger sind gute Werke der Nächstenliebe wie Unterstützung für Arme oder Hilfsbedürftige. 45–49: Wer einem Bedürftigen nicht hilft, aber stattdessen Ablass kauft, handelt sich den Zorn Gottes ein. 50–51: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der Ablassprediger kennen würde, würde er davon nicht den Petersdom in Rom bauen lassen. 52–55: Aufgrund eines Ablassbriefes ist kein Heil zu erwarten. Es ist falsch, wenn in einer Predigt länger über Ablass gesprochen wird als über Gottes Wort. 56–62: Der Schatz der Kirche, aus dem der Papst den Ablass austeilt, ist weder genau genug bezeichnet noch beim Volk Christi erkannt worden. Aber die Gnade für den inneren Menschen wirkt ohne Papst durch Jesus Christus. Der wahre Schatz der Kirche ist das Evangelium der Herrlichkeit und Gnade Gottes. 63–68: Der Ablass ist das Netz, mit dem man jetzt den Reichtum von Besitzenden fängt. 69–74: Die Bischöfe und Pfarrer sollen die Ablassprediger beobachten, damit sie nicht ihre eigene Meinung anstelle der päpstlichen predigen. 71–74: Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, sei verworfen und verflucht. Der Papst will vielmehr den Bannstrahl gegen diejenigen schleudern, die unter dem Vorwand des Ablasses auf Betrug hinsichtlich der heiligen Liebe und Wahrheit sinnen. 75–76: Der Ablass kann keine schwerwiegenden und auch keine geringfügigen Sünden vergeben. 77–78: Der Papst kann genau wie der Apostel Simon Petrus Fähigkeiten von Gott erhalten, wie es in geschrieben steht. 79–81: Es ist eine Gotteslästerung, das Ablasskreuz mit dem Wappen des Papstes in den Kirchen mit dem Kreuz Jesu Christi gleichzusetzen. Wer solche freche Predigt hält, kann das Ansehen des Papstes gefährden, etwa durch spitzfindige Fragen der Laien: 82: Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer für alle aus? 83: Warum bleiben Totenmessen für Verstorbene bestehen, wenn es nicht erlaubt ist, für die Losgekauften zu beten? 84: Warum kann ein gottloser Mensch gegen Geld Sünden vergeben? 85: Warum werden die praktisch abgeschafften Bußsatzungen immer noch mit Geld abgelöst? 86: Warum baut der reiche Papst nicht wenigstens den Petersdom von seinem Geld? 87: Was erlässt der Papst demjenigen, der durch vollkommene Reue ein Anrecht auf völligen Erlass der Sünden hat? 88: Warum schenkt er nur einmal am Tag allen Gläubigen Vergebung und nicht hundertmal täglich? 89: Warum hebt der Papst frühere Ablassbriefe wieder auf? 90–93: Wenn der Ablass gemäß der Auffassung des Papstes gepredigt würde, lösten sich diese Einwände auf. Darum weg mit diesen falschen Ablasspredigern. 94–95: Man soll die Christen ermutigen, Jesus Christus nachzufolgen, und sie nicht durch Ablassbriefe falsche geistliche Sicherheit erkaufen lassen.
Überlieferung Weder ist Luthers Handschrift der Thesen noch ein Wittenberger Druck überliefert. Seine dargelegten 95 Thesen stammten möglicherweise als Einblattdruck aus der Presse von Johann Gronenberg. Ein offenbar von Luther selbst beauftragter Einblattdruck (Folioblatt in zwei Spalten) des lateinischen Textes erschien bereits 1517 bei Jacob Thanner in Leipzig.Ein weiterer Druck bei Adam Petri in Basel, VD16 L 4457; Staatsbibliothek Berlin, Sign.: Luth. 56. Obzwar der Leipziger Drucker Jacob Thanner die Thesen mit arabischen Ziffern durchnummerierte, irrte er sich dabei aber wiederholt, so stand vor der 24. These die Ziffer 42, nach der 26. These wurde mit 17 weitergezählt. Zweimal erhielt der zweite Teil einer These eine eigene Nummer – Luthers 55. Einsicht erschien als 45. und 46. und Nr. 83 als 74 und 75. So kam der Leipziger Druck der 95 Thesen am Ende nur auf 87 als höchste Zahl.
Ein weiterer Einblattdruck kam vermutlich im Dezember bei Hieronymus Höltzel († ca. 1532) in Nürnberg, eine Buchausgabe (vier Blätter in Quart) bei Adam Petri in Basel heraus: Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum. Der Nürnberger Hieronymus Höltzel strukturierte seine Ausgabe anders – er reihte dreimal die Nummer 1 bis 25 aneinander und einen vierten Block von 1 bis 20.
Während also der Leipziger Druck in arabischen Ziffern irrtümlich 87 Thesen zählt, sind beim Nürnberger Plakatdruck sowie beim Basler Quartdruck die 95 Thesen in Gruppen von dreimal 25 gezählt, denen am Schluss 20 Thesen folgen; es ist nicht bekannt, auf wen diese Einteilung zurückgeht.Michaela Scheibe: 95 oder 87? Martin Luthers Disputationsthesen zur Klärung der Kraft der Ablässe. Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, 31. Oktober 2016 blog.sbb.berlin
Übersetzungen ins Deutsche Vermutlich noch vor Weihnachten 1517 übersetzte der Nürnberger Kaspar Nützel Luthers 95 Thesen ins Deutsche, wie in einem Brief Christoph Scheurls vom 8. Januar 1518 erwähnt ist.siehe: Franz von Soden (Hrsg.): Christoph Scheuerl’s Briefbuch. Potsdam 1872, Bd. 2, Nr. 160, S. 43. Diese früheste zu datierende deutschsprachige Übersetzung ist nur durch Berichte belegt, aber bibliographisch nicht bekannt geworden. „Trotz des fehlenden bibliographischen Nachweises der Existenz eines Druckes der Nützelschen Version, geistert die Vorstellung von dessen Existenz durch die Literatur.“Karl Heinz Keller: Zu einer frühen volkssprachlichen Übertragung von 30 der 95 Thesen Luthers. In: Entwicklungen und Bestände – Bayerische Bibliotheken im Übergang zum 21. Jahrhundert. Harrassowitz, Wiesbaden 2003, S. 175.
Der älteste nachweisbare anonyme Druck ist von 1545 (Nachdruck Berlin 1892). Es folgt die Übersetzung 1555 von Justus Jonas dem Älteren zuerst 1555 in Jena bei Rödinger im Band Der Erste Teil aller Buecher vnd Schrifften des thewren seligen Mans Doct: Mart: Lutheri,VD 16 L3323. dann als Der Neundte Teil der Buecher des Ehrnwirdigen Herrn D. Martini Lutheri,VD 16 L3333. 1557 durch Hans Lufft in Wittenberg gedruckt – herausgegeben von Philipp Melanchthon und im Verzeichnis Propositiones Lutheri wider das Ablas betitelt. Die Übersetzung gilt als nicht sehr vorlagengetreu.
Zudem findet sich eine Handschrift mit einer Teilübersetzung in der Universitätsbibliothek Eichstätt (Cod. st 695), zwischen 1518 und 1525 geschrieben.siehe Karl Heinz Keller: Zu einer frühen volkssprachlichen Übertragung von 30 der 95 Thesen Luthers.
Verbreitung „Die Botschaft selbst wurde einer breiten Leserschaft nicht durch die lateinischen Thesen und deren Auslegungen in den im Frühjahr 1518 erschienenen Resolutiones de indulgentiarum virtute bekannt, sondern durch den deutschsprachigen Sermon von Ablaß und Gnade [alternativ auch: Freiheit des Sermons päpstlichen Ablaß und Gnade belangend], der den eigentlichen Durchbruch Luthers als Schriftsteller ausmachte. Von dieser Schrift erschienen 1518 nicht weniger als 15 hochdeutsche Ausgaben sowie eine niederdeutsche, in den beiden folgenden Jahren weitere neun.“. Eine Auflistung der Ausgaben bei: Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Bd. 1, S. 412.
Bedeutung, Voraussetzungen und Auswirkungen