Die Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen stellt die wichtigsten religiösen Amts- und Funktionsbezeichnungen zusammen.

Viele Religionen sind hierarchisch aufgebaut. In der römisch-katholischen Kirche und in einigen Richtungen des Buddhismus ist die hierarchische Ordnung besonders ausgeprägt. Meist sinkt mit zunehmender Macht die Anzahl der Personen, die diesen Titel tragen. Hierarchisch aufgebaute Religionen verfügen also über einen obersten Führer und zahlreiche niedere Amtsträger in den Gemeinden.

Im Folgenden sind wichtige religiöse Titel und Amtsbezeichnungen hierarchisch geordnet. In Klammern dahinter – wenn bekannt – die Anzahl der Personen, die den jeweiligen Titel in der entsprechenden Religion innehaben.

Christentum

Geistlicher

Im Christentum ist ein Geistlicher eine Person, die ein geistliches Amt in der Kirche innehat. Im engeren Sinn ist es die Bezeichnung für einen geistlichen Leiter, z. B. Bischof oder Pfarrer. Seit dem 15. Jahrhundert ist es die Bezeichnung für Angehörige des (katholischen) Klerus (Priester, Diakon) auch ohne Leitungsaufgabe.

„Geistliche Fürsten“ waren hohe Geistliche des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die sowohl Inhaber eines geistlichen Amts (meist Bischof oder Abt) als auch weltlicher Landesherr eines geistlichen Territoriums und damit Lehensträger des Reiches waren.

Römisch-katholische Kirche

Folgendes gilt für die römisch-katholische Kirche:

Papst: auch als Pontifex maximus bezeichnet; Anrede: Heiliger Vater (in der Regel durch Katholiken) oder Eure Heiligkeit (durch Nichtkatholiken) Kardinal: Anrede: Eure oder Euer (Hochwürdigste) Eminenz, Herr Kardinal; mit verschiedenen Rängen: Kardinalbischöfe, darunter als primus inter pares der Kardinaldekan und als dessen Vertreter der Kardinalsubdekan Kardinalpriester, darunter als primus inter pares der Kardinalprotopriester Kardinaldiakone, darunter als primus inter pares der Kardinalprotodiakon Der Titel Kardinal bezeichnet keine Stufe des Weiheamtes, sondern eine verliehene Würde (daher die Unterscheidung in Amts- und Würdenträger). Er beinhaltet die Beteiligung an der Leitung der Weltkirche entweder in einem Bistum oder an der Kurie in Rom. Außerdem sind Kardinäle, die beim Tode eines Papstes das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Wahl des Papstes berechtigt. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Kardinäle Bischöfe, auch wenn die interne Titulatur des Kollegiums der Kardinäle mit der Aufteilung in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone anderes vermuten lassen kann. Patriarch: Titel des Oberhaupts einiger katholischer Ostkirchen und traditioneller Ehrentitel für einige Metropoliten der lateinischen Kirche. Der Patriarch der armenisch-katholischen Kirche wird mit Eure Heiligkeit, einige der anderen Patriarchen mit Eure Seligkeit angesprochen. Großerzbischof: Titel, der an das jeweilige Oberhaupt der folgenden mit Rom unierten Kirchen verliehen wird: ukrainisch-katholische, syro-malabarische, rumänisch-katholische und syro-malankarische Kirche. Erzbischof, von denen einige noch den Ehrentitel eines Primas haben oder als Metropolit einer Kirchenprovinz vorstehen; Anrede: Euer (Hochwürdigste) Exzellenz, (Hochwürdigster) Herr (Erz-)Bischof, im vollen Titel Seine Exzellenz der Hochwürdigste Herr (Erz-)Bischof (siehe auch: Titularerzbischof) Bischof: Anrede: s. Erzbischof (siehe auch: Titularbischof) Weihbischof (auch: Auxiliarbischof): unterstützt einen Diözesanbischof bei der Ausübung des Amtes; er ist auf den Titel eines untergegangenen Bistums geweiht; Anrede: Euer (Hochwürdigste) Exzellenz, (Hochwürdigster) Herr Bischof. Um den als Weihbischof in einer Diözese wirkenden Titularbischof vom Diözesanbischof zu unterscheiden, heißt es auch: N. N. Bischof von (Name des Titularbistums), Bischof in (Name der Diözese, in der er als Weihbischof eingesetzt ist). Apostolischer Vikar: Leiter eines Apostolischen Vikariats, welches nach Kirchenrecht eine Diözese auf Probe ist. Der Apostolische Vikar ist in der Regel Titularbischof und hat in seinem Vikariat die gleichen Aufgaben wie ein Diözesanbischof. Die Anrede gleicht jener der Bischöfe.

Die Träger dieser Titel sind sämtlich zum Bischof geweiht. Da dieser Rang dem Rang eines Priesters vorangeht, gehen sie selbstverständlich den Trägern der päpstlichen und bischöflichen Ehrentitel voran.

Apostolischer Präfekt: Leiter einer Apostolischen Präfektur, welche nach Kirchenrecht eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten ist. Die Präfektur dient als Vorstufe zum Apostolischen Vikariat. Der Apostolische Präfekt hat wie ein Diözesanbischof die volle Jurisdiktion über das Präfektorialgebiet inne. Er trägt dabei sowohl die Kleidung als auch die Insignien eines Bischofs, obwohl er die Bischofsweihe noch nicht empfangen hat.

Träger päpstlicher und bischöflicher Ehrentitel: Apostolischer Protonotar (Hochwürdigster Herr Prälat, auch „Monsignore“) Ehrenprälat Seiner Heiligkeit (Hochwürdigster Herr Prälat, auch Monsignore) Kaplan Seiner Heiligkeit (Monsignore) Hochwürdigster Herr ist eine Anrede für alle Prälaten, das heißt vom Kaplan Seiner Heiligkeit bis zum Kardinal. Monsignore ist der italienische Anredetitel für die Prälaten. In Deutschland wird er in der Regel für den Kaplan Seiner Heiligkeit gebraucht. Dabei ist zu beachten, dass man nicht Herr und Monsignore zusammen verwendet (das wäre eine Doppelung). Weitere Ehrentitel sind: Ehrendomherr Ehrenmitglied eines Domkapitels Geistlicher Rat (Hochwürdiger Herr Geistlicher Rat) Dekan (Hochwürdiger Herr Dekan, Herr Dekan). Regional wird der Inhaber dieses Amtes auch als Dechant bezeichnet. Der Dechant ist der Vorsteher eines Dekanates. Demgegenüber unterschieden wird der Stadtdechant (oder Kreisdechant, manchmal auch Generaldekan). Zu einem Stadt- oder Kreisdekanat sind mehrere Dekanate einer Großstadt oder eines Landkreises zusammengefasst. Der Stadt- oder Kreisdechant hat eher verwaltungsorganisatorische Aufgaben. Pfarrer und Stadtpfarrer (Hochwürden, Herr Pfarrer); im Norden und Westen Deutschlands umgangssprachlich auch Pastor (Herr Pastor) Pfarrvikar, Kaplan, Kooperator, Kirchenrektor, Subsidiar (Hochwürden, Herr Pfarrer, Herr Rektor). Der Pfarrvikar ist der rechtliche Stellvertreter eines Pfarrers, der Kooperator ist der einer Pfarrei beigeordnete Geistliche ohne Leitungsgewalt. Kapläne waren ursprünglich (und sind es kirchenrechtlich auch heute, ) Geistliche an Gotteshäusern mit besonderen Diensten (z. B. Universitäten, Spitälern, Gefängnissen, Militärkaplan), der Titel wird heute in Deutschland allgemein oft für Hilfsgeistliche eines Pfarrers benutzt. Der Kirchenrektor ist der Leiter einer Kirche, die keine Pfarrkirche ist.

Pastor: Sammeltitel für Priester, deren Amt nicht bekannt ist. Abbé: französischer Titel für Priester ohne bekanntes Amt.

Unterhalb der Weihestufe der Priester gibt es den Diakon (Hochehrwürden, Herr Diakon).

Klöster und Formen des gottgeweihten Lebens

Eine einheitliche Hierarchie für alle katholischen Ordensgemeinschaften, Säkularinstitute und Formen des geweihten Lebens gibt es nicht. Vielmehr ergibt sie sich aus der jeweiligen Ordensregel bzw. den Konstitutionen.

Regulierte Chorherren Abtprimas bei den Augustiner-Chorherren, Generalabt bei den Prämonstratensern (Euer Gnaden, höchster Herr Generalabt) – Vertreter des Ordens in Rom, nicht oberster Abt Generalabt bei den Augustiner-Chorherren Leiter einer Ordenskongregation Abt / Propst (Euer Gnaden, Hochwürdigster Herr Prälat, Herr Abt, Herr Propst) Prior / Dechant ([sehr hochwürdiger] Herr Prior / Dechant) – Stellvertreter eines Abtes oder Leiter eines nicht selbständigen Klosters (Priorat), beim OPraem auch der Leiter eines selbständigen Klosters (Prior de regimine; Anrede: Hochwürdigster Herr Prälat.) Herr, Pater oder Dominus (Hochwürdiger Herr, Pater, reverendus Dominus) Chorherr mit feierlicher Profess, der eine Weihe empfangen hat Ordensbruder (Ehrwürdiger Frater, Ehrwürdiger Herr) In der Anrede sagt man meist nur: Herr Generalabt, Herr Prälat, Herr Prior, Herr N., Pater N., Frater N. (N.: Ordensname; Prämonstratenser-Chorherren)

Ordensleute monastischer Orden Abtprimas bei den Benediktinern – Vertreter des Ordens in Rom Abtpräses bei den Zisterziensern der allgemeinen Observanz und teils bei den Benediktinern – Leiter einer Ordenskongregation (Erz-)Abt – Leiter einer selbständigen Abtei (Erzabt: Leiter einer Abtei (Mutterhaus), die weitere Gründungen (Filiationen) vorgenommen hat) Prior – Stellvertretender Leiter eines Klosters oder Leiter eines nicht selbständigen Klosters (Priorat) Subprior – Vertreter des Priors oder Mönch mit bestimmten Aufgaben in der Leitung eines Klosters Pater – Ordensmitglied, das die Priesterweihe empfangen hat, Hochwürden oder Hochwürdiger Herr, Pater N. Bruder bzw. Frater – Ordensmitglied ohne Priesterweihe, Ehrwürden oder Ehrwürdiger Herr, Bruder N. In einigen Klöstern ist die Anrede als Pater oder Bruder nicht an die Weihe gebunden, sondern an die Profess. Ein Mönch ohne Profess bzw. mit zeitlicher Profess wird in diesem Fall Bruder genannt. Nach der Ablegung der feierlichen Profess ist die Anrede Pater. So z. B. im Stift Heiligenkreuz.

Bettelorden und Regularkleriker

Generaloberer, Generaloberin, Generalminister bei den Franziskanischen Orden, Generalmagister bei den Dominikanern, General bei den Jesuiten Provinzial, Provinzialminister, Provinzialmagister oder Provinzialsuperior (Leiter einer Provinz) Guardian (Oberer einer Niederlassung) (Stellvertreter: Vikar), Superior, Prior Pater (Ordenspriester) Frater, Bruder (Ordensbruder); in manchen Orden ist „Bruder“ inzwischen auch als Anrede für die Priester des Ordens üblich.

Ordensschwestern Äbtissin ([Hochwürdige] Frau Äbtissin, Mutter) Priorin (Leiterin eines von einer Abtei abhängigen Priorats oder Leiterin eines Konvents, dessen Orden traditionell keine Äbte und Äbtissinnen hat, z. B. der Teresianische Karmel) (Ehrwürdige Mutter Priorin, Ehrwürdige Frau Priorin, Ehrwürdige Mutter) Schwester ([Ehrwürdige] Schwester, Schwester, in manchen Konventen Frau in Verbindung mit dem Ordensnamen)

Ordensschwestern nicht-monastischer Gemeinschaften und Kongregationen Generaloberin (Leiterin eines Ordens) bzw. Generalvikarin (Stellvertreterin der Generaloberin) (Ehrwürdige Mutter) Provinzialoberin (Leiterin einer Provinz) (Ehrwürdige Mutter), Provinzvikarin (Stellvertreterin der Provinzialoberin) Oberin (Leiterin eines Hauses) ([Ehrwürdige] Schwester Oberin) Schwester (Ehrwürdige Schwester, Schwester)

Altkatholische Kirche

Bischof/Bischöfin (leitet eine Diözese in der Utrechter Union) Priester/Priesterin Diakon/Diakonin

Anglikanische Kirche

Erzbischof von Canterbury bzw. Primas (Der Erzbischof von Canterbury und Primas von ganz England) hat traditionell den Ehrenvortritt (primus inter pares). Er vertritt die Anglikanische Kirchengemeinschaft nach außen. Der Erzbischof, der gleichzeitig Primas der Kirchenprovinz ist, vertritt diese nach außen (Most Reverend). Da er auch immer Mitglied des Privy Councils ist, erhält er zusätzlich das Prädikat (Right Honourable). (Erz-)Bischof einer anderen Kirchenprovinz als Metropolit seiner (Erz-)Diözese (Most Reverend als Metropolit, sonst Right Reverend) Suffraganbischof (Right Reverend) Erzdiakon (Archdiacon) (existiert nicht in jeder Diözese) (Venerable) Provost (Dompropst) (Very Reverend), Vice-Provost (zumeist Reverend Canon wegen der Mitgliedschaft im Domkapitel) Canon (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Kanoniker, Mitglied des Domkapitels und der erweiterten Leitung der Diözese) heute auch von Frauen besetzt (Reverend Canon) Priest (Priester) (Reverend) Deacon (Diakon) (Reverend)

Der Titel Reverend wird in der Anschrift und im Fließtext als Rev. oder Rev’d abgekürzt.

Evangelische Kirchen