mini|BKA-Dienstmarke, Rückseite (Dienstnummer unkenntlich gemacht) mini|Dienstmarke, Vorderseite
Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim bei Bonn. Zusammen mit der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es eine der drei Polizeien des Bundes.
Das BKA hat die Aufgabe, die Polizeien des Bundes und die Landespolizeien bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen und führt als Zentralstelle unter anderem kriminalpolizeiliche Informationssysteme, entwickelt kriminaltechnische Verfahren und stellt zentrale kriminaltechnische sowie informationstechnische Dienstleistungen bereit. Darüber hinaus nimmt das BKA in gesetzlich bestimmten Fällen eigene Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr wahr. Hierzu gehören insbesondere Ermittlungen in besonderen Zuständigkeitsbereichen nach dem Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und anderen Bundesgesetzen sowie Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Außerdem obliegt dem BKA der Schutz besonders gefährdeter Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und weiterer gefährdeter Personen des Bundes sowie der Zeugenschutz in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. (§§ 2–7 BKAG)
Im internationalen Bereich ist das BKA das nationale Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für Interpol, nationale Stelle für Europol sowie SIRENE-Büro (Supplementary Information Request at the National Entry) für den Informationsaustausch im Rahmen des Schengener Informationssystems. Es vertritt Deutschland in zahlreichen internationalen kriminalpolizeilichen Kooperationsstrukturen.Internationale Funktion – abgerufen am 28. Mai 2024.
Geschichte 1950er und 1960er Jahre Gründung des Amtes Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz beließ die allgemeine Polizeihoheit grundsätzlich bei den Ländern, räumte dem Bund jedoch Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Kriminalpolizei, die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung ein (, GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes in Kraft.
Im April/Mai des Jahres 1951 wurde Wiesbaden als Sitz des BKA von der Bundesregierung ausgewählt. In einer Kabinettssitzung am 27. Oktober 1950 war noch Hamburg als Sitz geplant gewesen, da die Stadt „in der internationalen Verbrecherbekämpfung seit jeher führend“ gewesen sei. Das BKA übernahm in der Folge die Aufgaben des Kriminalpolizeiamts für die Britische Zone in Hamburg, das als Außenstelle in das Bundeskriminalamt eingegliedert wurde. Eine eigenständige bundesweite Einrichtung zur Verbrechensbekämpfung war zu dieser Zeit sehr umstritten, sowohl aus Sicht der Länder, die ihre Selbstständigkeit beibehalten wollten, als auch wegen der Forderung der drei westlichen Alliierten, in Berücksichtigung der Erfahrungen mit einer zentral geführten Polizei in der nationalsozialistischen Vergangenheit (vgl. auch Reichssicherheitshauptamt), die Polizei möglichst dezentral zu organisieren. Das BKA erhielt zunächst vor allem Zentralstellen- und Koordinierungsaufgaben und nur eng begrenzte eigene Exekutivbefugnisse. Eigene Strafverfolgungsmaßnahmen konnte das BKA aufnehmen, wenn eine zuständige Landesbehörde darum ersuchte oder der Bundesminister des Innern dies aus schwerwiegenden Gründen anordnete.
Am 9. Juni 1952 trat die Bundesrepublik Deutschland der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) bei; das BKA wurde als deutsches Nationales Zentralbüro bestimmt. 1951 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 355, 1960 waren es 637. Das Haushaltsvolumen betrug 1960 umgerechnet rund 5,5 Mio. EUR.
Fortwirken der NS-Zeit in Personal, Organisationsstruktur und polizeilichen Konzepten Die Behörde wies bei ihrer Gründung und für die folgenden 20 Jahre ähnlich wie Justiz, Verfassungsschutz und BND vor allem in der Führungsetage einen zunächst fast hundertprozentigen Bestand an ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf.Raphael Gross: Der gekränkte Nationalist. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 270/2010 vom 27. November 2010, S. 33. Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Prägend für den Aufbau des BKA war auch der in Konkurrenz zu Holle und Dickopf stehende Bernhard Niggemeyer, der das Kriminalistische Institut des BKA begründete und leitete.Dieter Schenk: Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA. Köln 2001, S. 17. Noch 1959 waren zwei Drittel der Beamten im BKA-Führungspersonal ehemalige SS-Mitglieder, drei Viertel gehörten zuvor der NSDAP an.Braunes Kriminalamt – Organisationsplan des BKA 1954. Nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKA hatten keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.Jörg Ziercke in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 5. September 2007, S. 2: Das Internet darf kein strafverfolgungsfreier Raum sein. Zu diesen SS-Führern und belasteten Mitarbeitern zählten:Dieter Schenk: Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA. Köln 2001.Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt a. M. 2005.
Zuständiger Referent im Bonner Ministerium des Innern für den Aufbau des BKA war Max Hagemann, der 1951 Präsident des BKA wurde.
Selbst 1969 zählte noch ein Viertel des BKA-Führungspersonals zu ehemaligen SS-Mitgliedern, die Hälfte aller Beamten waren einst Parteimitglieder der NSDAP.
Nicht nur das Personal war von Anfang an weitgehend das gleiche wie in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise. Aufbau der Organisation, Instruktionen und Formulare wurden weitgehend kopiert, Dickopf übernahm Haushaltsberechnungen, Stellenpläne und Arbeitsanweisungen für das BKA teilweise 1:1 aus dem Reichskriminalpolizeiamt, das auch in seiner Struktur als Vorbild und Blaupause des BKA diente.
Auch das Verbrechenskonzept und die Theorie der Verbrechensbekämpfung schloss sich fast nahtlos an die NS-Zeit an, besonders hinsichtlich der Auffassung von Sinti und Roma.Romani Rose: Die Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus als Chance für die rechtsstaatliche Behandlung von Minderheiten. In: Imanuel Baumann, Herbert Reinke, Andrej Stephan, Patrick Wagner: Schatten der Vergangenheit – Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik. Sonderband, 2012.
1970er Jahre Anfang der 1970er Jahre begann der Ausbau des BKA. Bereits 1969 waren die Befugnisse des BKA mit Wirkung zum 1. Januar 1970 erweitert worden; seitdem konnte es auch auf Ersuchen des Generalbundesanwalts oder des Untersuchungsrichters beim Bundesgerichtshof polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnehmen. 1972 nahm das beim BKA betriebene Informationssystem der Polizei (INPOL) seinen Betrieb auf, über das kriminalpolizeiliche Informationen und Fahndungsdaten zwischen Bund und Ländern elektronisch ausgetauscht werden konnten. 1970 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 1211. Das Haushaltsvolumen betrug 1970 umgerechnet rund 19,9 Mio. EUR.
Mit der Novellierung des BKA-Gesetzes 1973 wurden die Zentralstellenaufgaben und die eigenen Ermittlungszuständigkeiten des BKA erheblich erweitert. Das Amt erhielt unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen originäre Strafverfolgungszuständigkeiten, unter anderem bei international organisiertem ungesetzlichem Waffen-, Sprengstoff-, Rauschgift- und Falschgeldhandel sowie bei bestimmten politisch motivierten Straftaten, insbesondere wenn sich diese gegen Verfassungsorgane des Bundes richten.
Wegen der Aktivitäten der Rote Armee Fraktion wurden Mitte der 1970er Jahre die für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Organisationseinheiten des BKA unter Leitung von Gerhard Boeden erheblich ausgebaut. Zugleich wurde die Zentralstellen- und Koordinierungsfunktion des BKA bei der Bekämpfung politisch motivierter Gewalttaten ausgebaut. Unter BKA-Präsident Horst Herold wurden die elektronische Datenverarbeitung und computergestützte Fahndungsmethoden erheblich ausgebaut. Im Zuge der Fahndung nach Mitgliedern der RAF kam dabei unter anderem die Rasterfahndung zum Einsatz.
Im Zuge des Ausbaus der polizeilichen Terrorismusbekämpfung wurden auch beim BKA Spezialeinheiten aufgebaut. Grundlage war unter anderem das 1974 von der Innenministerkonferenz beschlossene Konzept für die Aufstellung und den Einsatz von Spezialeinheiten der Länder und des Bundes zur Bekämpfung von Terroristen, das nicht zuletzt in Reaktion auf den Anschlag auf die Olympischen Spiele 1972 in München erarbeitet wurde.
Die Erfahrungen im Kontext der Identifizierung der Opfer eines Flugzeugabsturzes auf Teneriffa führten 1972 zur Einrichtung der Identifizierungskomission (IDKO) des Bundeskriminalamtes.
1972 wurde auch der Haussicherungsdienst des Bundeskriminalamtes gegründet (heute BKA-Sicherungsdienst), dessen Aufgaben dem Schutz der Dienststellen und Beschäftigten dienen.
Das Bundeskriminalamt erfuhr parallel zum Zuwachs von Aufgaben und Kompetenzen auch einen starken personellen und materiellen Ausbau. Die Zahl der Beschäftigten, die 1965 noch bei 818 lag, stieg bis 1980 auf 3339, das Haushaltsvolumen wuchs von 19,9 Mio. Euro 1970 auf 144,2 Mio. Euro im Jahr 1980.
1980er Jahre Die 1980er Jahre waren vor allem durch die Konsolidierung und technische Modernisierung des BKA, die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes sowie eine stärkere internationale Ausrichtung der polizeilichen Zusammenarbeit geprägt. Die Terrorismusbekämpfung blieb weiterhin eine wichtige Aufgabe.
1981 bezog die damalige Hauptabteilung Bonn mit den Abteilungen Sicherungsgruppe (SG), Staatsschutz (ST) und Technische Dienste (TD) einen Neubau in Meckenheim-Merl bei Bonn.
1983 begann das BKA mit der Entsendung eigener Verbindungsbeamter ins Ausland. Am 12. April 1983 wurde in Thailand das erste BKA-Verbindungsbeamtenbüro eröffnet. Die zunächst insbesondere zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität eingesetzten Verbindungsbeamten unterstützen die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Gastländer und den grenzüberschreitenden polizeilichen Informationsaustausch. Das Instrument der Verbindungsbeamten hat sich bei der Gewinnung und dem Austausch von Informationen weltweit bewährt – mittlerweile versehen Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA in rund 50 Staaten der Welt ihren Dienst.
Die bereits in den 1970er Jahren begonnene Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik in der Polizeiarbeit wurde weiter ausgebaut und modernisiert. Zugleich gewann der Datenschutz für die Arbeit des BKA an Bedeutung. Die seit Ende der 1970er Jahre geführte Diskussion über den polizeilichen Umgang mit personenbezogenen Daten und insbesondere das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 stellten erhöhte Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sicherheitsbehörden.
Mit dem Schengener Übereinkommen von 1985 wurden die Grundlagen für den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen geschaffen. Die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, darunter eine verstärkte grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und das Schengener Informationssystem, wurden im Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 konkretisiert.
1980 betrug die Anzahl der Beschäftigten beim BKA 3339. Das Haushaltsvolumen betrug 1980 umgerechnet rund 144,2 Mio. EUR.
1990er Jahre