Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments und hat seinen Sitz im Parlamentsgebäude in der Bundeshauptstadt Wien. Er ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz mit dem Bundesrat, der die Vertretung der Länder darstellt, zur Gesetzgebung des Bundes berufen. Beide Kammern sind als selbstständige Organe eingerichtet. Generell werden Initiativen zunächst vom Nationalrat beraten, der Bundesrat bildet dabei im Gesetzgebungsprozess das bestätigende oder verwerfende Organ. In besonderen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung zusammen. Die Nationalratswahl zur aktuellen XXVIII. Gesetzgebungsperiode fand am 29. September 2024 statt.

Geschichte Vorläufer – Nationalversammlungen miniatur|Das provisorische Abgeordnetenhaus in der Währinger Straße in Wien (um 1865), despektierlich als „Schmerlingtheater“ oder "Bretterbude" bezeichnet und 1861–1883 genutzt

Provisorische Nationalversammlung Kurz vor dem Ende des Ersten Weltkrieges, als die österreichisch-ungarische Monarchie im Zerfall begriffen war, traten am 21. Oktober 1918 die (so bezeichneten sie sich selbst) deutschen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses des k.k. Reichsrates unter den gleichberechtigten, abwechselnd amtierenden Vorsitzenden Karl Seitz, Jodok Fink und Franz Dinghofer im Niederösterreichischen Landhaus in Wien als provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen.

Sie wählten am 30. Oktober aus ihrer Mitte einen Vollzugsausschuss, der sich deutschösterreichischer Staatsrat nannte. Gleichberechtigte, abwechselnde Vorsitzende waren Karl Seitz, Johann Hauser und Franz Dinghofer. Der Staatsrat wählte Karl Renner zum Staatskanzler. Er wählte weiters die Staatsregierung Renner I als oberste Verwaltung des neuen Staates; die Staatssekretäre (= Minister) übernahmen Anfang November die Geschäfte von der letzten k.k. Regierung, dem Liquidationsministerium Heinrich Lammaschs, sowie vom k.u.k. Kriegsminister, vom gemeinsamen Außenminister und vom gemeinsamen Finanzminister.

Am 12. November hielt der altösterreichische Reichsrat, nachdem der letzte Habsburger-Kaiser, Karl I., am Vortag mit seiner Verzichtserklärung auf Vorschlag Lammaschs (der mit dem deutschösterreichischen Staatsrat abgesprochen war) in Deutschösterreich verzichtet sowie Lammasch und die Minister enthoben hatte, am Vormittag seine letzte Sitzung ab; nur sehr wenige nichtdeutsche Abgeordnete nahmen daran noch teil. Am Nachmittag trat die Nationalversammlung zum ersten Mal im Parlamentsgebäude zusammen und beschloss das am Vortag angekündigte Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.StGBl. Nr. 5/1918, S. 4 Sein Art. 1 lautete: Art. 2 begann mit dem Satz: Der Beschluss wurde Tausenden Demonstranten vor dem Haus sofort bekanntgegeben, somit die Republik ausgerufen.

Unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson verkündete „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ nahmen deutsche Abgeordnete aus den proklamierten Provinzen Deutschböhmen, Sudetenland, Ostschlesien sowie aus Südtirol an den Sitzungen teil. Deutschösterreich beanspruchte die dortigen deutschen Siedlungsgebiete jedoch erfolglos, da es weder Tschechen noch Italiener an der Besetzung der deutsch besiedelten Gebiete hindern konnte. Abgeordnete aus Deutsch-Westungarn waren nicht anwesend, da das spätere Burgenland damals noch Teil des Königreichs Ungarn war.

Konstituierende Nationalversammlung Die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 konnte nur im tatsächlichen, in dem Herbst 1919 im Vertrag von Saint-Germain vertraglich festgelegten Hoheitsgebiet des Staates Deutschösterreich stattfinden, ausgenommen das erst im Herbst 1921 von Ungarn übernommene Burgenland. An dieser Wahl konnten erstmals in der Geschichte Österreichs alle volljährigen Staatsbürger, die sich im damaligen Staatsgebiet aufhielten, teilnehmen. Wahlberechtigt waren auch Bürger des Deutschen Reiches, wenn sie sich zur Zeit der Wahl in Österreich aufhielten.

Die Nationalversammlung wählte 1919/20 die Staatsregierungen Renner II, Renner III und Mayr I. Das Kabinett Mayr I amtierte seine letzten zehn Tage im November 1920 als erste Bundesregierung der Ersten Republik.

Mit der Ratifizierung des Vertrages von Saint-Germain – auf dessen Inhalt die Delegation des Staatsrates unter Karl Renner fast keinen Einfluss nehmen konnte – am 21. Oktober 1919 durch die Nationalversammlung erstreckte sich die Zuständigkeit des Parlaments definitiv nicht mehr auf die nur beanspruchten, aber nicht beherrschten deutschen Siedlungsgebiete Altösterreichs. Der bisherige Name Staat Deutschösterreich musste gemäß Vertrag durch Republik Österreich ersetzt werden. Außerdem war der Anschluss an Deutschland vertraglich ausgeschlossen. Österreich wurde jedoch entsprechend den Verträgen von Saint-Germain und Trianon im Herbst 1921 das von Ungarn abgetretene Deutsch-Westungarn, in Österreich nun Burgenland genannt, zugeschlagen.

Durch das Volk legitimiert, ging die Konstituierende Nationalversammlung daran, am 1. Oktober 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zu beschließen, das am 10. November 1920 in Kraft trat. Damit gleichzeitig wurde u. a. das Bundesland Wien geschaffen.

Nationalrat mini|Bundesgesetzblatt vom 10. November 1920: Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz).

1920 – Erste Nationalratswahl der Ersten Republik In Hinblick auf die neue Verfassung fanden am 17. Oktober 1920 Neuwahlen statt, die erste Nationalratswahl in der Geschichte des Landes. Mit ihr ging die Große Koalition der Gründungsphase der Republik (zuletzt: Staats- bzw. Bundesregierung Mayr I) zu Ende. Der Nationalrat, der am 10. November 1920 die Nationalversammlung ablöste, hatte – wie heute – 183 Abgeordnete. Mit der Einführung des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1923 über die Wahlordnung für den Nationalrat wurde die Anzahl der Mandate aber auf 165 reduziert In der Ersten Republik war der Nationalrat Bühne heftiger Auseinandersetzungen zwischen den konservativen Regierungen unter Führung der Christlichsozialen und den seit Herbst 1920 in Opposition befindlichen Sozialdemokraten.

1927 – Der Justizpalastbrand als Streitthema Besonders heftige Nationalratsdiskussionen löste der Wiener Justizpalastbrand vom 15. Juli 1927 aus. Aus einer friedlichen Massendemonstration gegen ein vermeintliches Fehlurteil heraus hatten Brandstifter den Justizpalast in Brand gesetzt, worauf die Bundespolizei unter ihrem Präsidenten Johann Schober Jagd auf alle Demonstranten machte und rund 90 von ihnen erschoss. Bundeskanzler Ignaz Seipel, ein Doktor der Theologie und geweihter Priester, reagierte auf Vorhaltungen sozialdemokratischer Abgeordneter mit einer Wortmeldung, die ihm in der Arbeiterschaft das Prädikat Prälat ohne Milde eintrug.

1929 – Verfassungsnovelle Dennoch konnte 1929 eine Verfassungsnovelle beschlossen werden, die auf Wunsch der Konservativen die Rechte des Bundespräsidenten stärkte. Er wurde nun nicht mehr vom Parlament, sondern vom Volk gewählt. Als Kompromiss mit den Sozialdemokraten wurden jedoch die meisten Rechte des Bundespräsidenten an Vorschläge der Bundesregierung gebunden, die dem Nationalrat verantwortlich ist. Diese wurde nicht mehr vom Nationalrat gewählt, sondern vom Bundespräsidenten ernannt; sprach ihr der Nationalrat das Misstrauen aus, musste sie der Bundespräsident abberufen. Auch der Oberbefehl über das Bundesheer ging vom Nationalrat auf den Bundespräsidenten über.

1930 – Letzte Nationalratswahl in der Ersten Republik Am 9. November 1930 fand die letzte Nationalratswahl vor den Diktatur- und Kriegsjahren statt. Die Nationalsozialisten erhielten 3 % der gültigen Stimmen und damit kein Mandat, die Pattstellung zwischen Konservativen und Sozialdemokraten blieb erhalten.

1933 – Ausschaltung des Nationalrates Als im Zuge einer Abstimmung, bei der es auf jede Stimme ankam (der den Vorsitz führende Präsident stimmte damals nicht mit), am 4. März 1933 alle drei Nationalratspräsidenten (Karl Renner, Rudolf Ramek und Sepp Straffner) nacheinander von ihrem Amt zurücktraten – die Nationalratsgeschäftsordnung enthielt für diesen Fall keine Bestimmung –, konnte die Sitzung nicht mehr rechtskonform beendet werden.

Der damalige Bundeskanzler, Engelbert Dollfuß, nutzte diese Gelegenheit, um den Parlamentarismus in Österreich auszuschalten (siehe „Selbstausschaltung des Parlaments“). Das Wiederzusammentreten der Abgeordneten wurde von Dollfuß am 15. März 1933 mit Polizeigewalt verhindert. Der Verfassungsgerichtshof konnte nicht angerufen werden, da er durch den von der Regierung veranlassten Rücktritt der konservativen Richter nicht mehr beschlussfähig war. Der Bundesrat als zweite Kammer blieb ebenso wie die Landtage funktionsfähig.

1934 – Bürgerkrieg Im Zuge der Februarkämpfe ab 12. Februar 1934 verbot die Regierung Dollfuß die Sozialdemokratische Partei und annullierte alle Parlamentsmandate der Sozialdemokraten.

1933–1945 – Zwei Diktaturen

Bundeskanzler Dollfuß griff das nach dem Ersten Weltkrieg gemäß Verfassungsrecht fortgeltende Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917 missbräuchlich auf und regierte mit Verordnungen weiter. Am 1. Mai 1934 wandelte er die Republik in einen autoritären Ständestaat um, wurde selbst aber am 25. Juli 1934 bei einem nationalsozialistischen Putschversuch ermordet. Vier Jahre lang regierte die aus der Christlichsozialen Partei hervorgegangene Vaterländische Front ohne Parlament (vergleiche Austrofaschismus), bis Österreich mit dem von in- und ausländischen Nationalsozialisten erzwungenen „Anschluss“ an das Deutsche Reich am 13. März 1938 als eigenständiger Staat zu existieren aufhörte. In der NS-Zeit wurde das Parlamentsgebäude als Sitz der Gauverwaltung Wiens genutzt und als „Gauhaus“ bezeichnet.

1945 – Erste Nationalratswahl der Zweiten Republik Am 25. November 1945 hielt die seit 27. April 1945 amtierende Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner die erste Nationalratswahl seit 1930, die erste in der Zweiten Republik, ab. Rund 800.000 ehemalige NSDAP-Mitglieder waren dabei nicht wahlberechtigt. Danach haben mit der Wahl 2019 bis dato 22 weitere Nationalratswahlen stattgefunden.

Die Geschäftsordnung des Nationalrates wurde erst 1975 so ergänzt, dass eine Wiederholung der Krise von 1933 ausgeschlossen werden konnte.

Ab 1945 hatte der Nationalrat zunächst 165 Abgeordnete, erst 1971 wurde die Anzahl der Abgeordneten wieder auf 183 erhöht. Dies war die Gegenleistung der SPÖ an die FPÖ für die Stützung der SPÖ-Minderheitsregierung. Vorrangiger Wunsch der Freiheitlichen war, mit ihren damals 5,5 Prozent wieder Klubstärke, die damals bei acht Abgeordneten lag, zu erreichen.

Gesetzgebungsperioden Die Legislaturperioden im Nationalrat werden offiziell als Gesetzgebungsperioden (GP) bezeichnet. Diese sind mit römischen Zahlen als Präfix durchnummeriert.