Das Konzil von Konstanz (lat. Concilium Constantiense) oder Konzil zu Konstanz (5. November 1414 bis 22. April 1418) war eine Versammlung der Kirchenführung in Konstanz, die auf Betreiben des römisch-deutschen Königs Sigismund von dem Gegenpapst Johannes XXIII. einberufen wurde.Bernd Rill: Der Bodensee. Casimir Katz Verlag, Gernsbach 2014, S. 180ff. Gastgeber war der Fürstbischof Otto III. von Hachberg.

Die Versammlung sollte das seit 1378 andauernde Große Abendländische Schisma beenden und damit die Einheit der Kirche wiederherstellen (causa unionis). Ein weiterer Verhandlungspunkt, die causa reformationis (Kirchenreform), bezog sich auf notwendige Reformen innerkirchlicher Zustände. Schließlich sollten in der causa fidei (Glaubensfrage) Fragen der kirchlichen Verkündigung und Sakramentslehre geklärt und damit die Ketzerei (Häresie) wirksam bekämpft werden.

Vorgeschichte Unzufrieden mit der Amtsführung des römischen Papstes Urban VI., wählten die Kardinäle 1378 ihren Kollegen Robert von Genf in Fondi – in der Nähe von Rom – als Clemens VII. zum Gegenpapst. Sie lösten damit das Abendländische Schisma aus, die Spaltung innerhalb der lateinischen Kirche. Dies bedeutete nicht nur die religiöse Spaltung der katholischen Christenheit. Es zog auch eine politische Polarisierung der beiden Lager nach sich, die sich häufig in kriegerischen Auseinandersetzungen entlud. Auch der Tod eines Papstes in den folgenden Jahren führte zu keiner Wiedervereinigung, da die den jeweiligen Päpsten anhängenden Kardinäle einen Nachfolger aus den eigenen Reihen wählten. 1409 erklärten die von „beiden“ Päpsten abgefallenen Kardinäle beim Konzil von Pisa die zwei konkurrierenden Vertreter Christi für abgesetzt und wählten einen weiteren Papst, Alexander V. Die Kirchenspaltung beseitigten sie damit allerdings nicht. Stattdessen war aus der „verruchten Zweiheit“ eine „verfluchte Dreiheit“ geworden (trinitas non benedicta, sed maledicta).Klaus Schatz: Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte. Paderborn 1997, S. 133.

+ Päpste des Abendländischen Schismas

Bei Amtsantritt König Sigismunds stritten sich die drei Päpste Gregor XII. (Rom), Benedikt (XIII.) (Avignon) und Johannes (XXIII.) (Pisa) um die Herrschaft in der Kirche. Da die drei jeweils von verschiedenen Herrschern in Europa in ihrem Anspruch unterstützt wurden, bedrohten diese Wirren das Reich von innen und von außen. Der römisch-deutsche König Sigismund wurde als advocatus et defensor ecclesiae (Vogt und Beschützer der Kirche) zur treibenden Kraft für ein Kirchenkonzil, welches das Abendländische Schisma beenden sollte. Als Tagungsort schlug der Pisaner Papst Johannes (XXIII.), der sich Hoffnungen machte, am Ende als einziger Papst aus diesem Konzil hervorzugehen, sein Refugium Bologna vor. In langwierigen Verhandlungen und unter dem Druck Sigismunds einigten sich die Parteien schließlich auf das neutrale Konstanz.

Konzil 1414–1418 Eröffnung Johannes (XXIII.) kam als einziger Papst selbst nach Konstanz und eröffnete das Konzil am 5. November 1414, wobei zunächst nur diejenigen Bischöfe anwesend waren, die auf seiner Seite standen.

Verlauf mini|König Sigismund und Königin Barbara auf dem Zug ins Münster (ebenfalls aus der Richental-Chronik) mini|Obwohl König Sigismund ihm freies Geleit zugesagt hatte, wurde Jan Hus 1414 verhaftet und 1415 auf einem Scheiterhaufen verbrannt (Darstellung mit Ketzerhut, Jenaer Kodex, ca. 1500) Ende 1414 kam König Sigismund zum Konzil und drückte nach Rücksprache mit einigen einflussreichen Theologen der Versammlung eine Geschäftsordnung auf, die festlegte, dass nach „Nationen“ (nationes) und nicht, wie bisher üblich, nach Köpfen abgestimmt werde, um ein Übergewicht der Stimmen durch die italienischen Bischöfe zu verhindern. Insgesamt gab es in Konstanz fünf nationes: Italica, Gallicana, Germanica – unter Einschluss der Skandinavier, Polen, Litauer, Kroaten, Ungarn und Böhmen – Anglica und Hispanica.

Mitte Februar 1415 unterschrieb Johannes (XXIII.) auf Druck des Konzils eine Erklärung, dass er zurücktreten werde, falls Gregor XII. (römische Obödienz) und Benedikt (XIII.) (avignonesische Obödienz) es ihm gleich täten. Außerdem musste er schwören, die Stadt Konstanz nicht zu verlassen. Um seine Macht zu erhalten, floh er entgegen der Abmachung jedoch in der Nacht vom 20. auf den 21. März mit Unterstützung des Habsburger Herzogs Friedrich IV. von Österreich als Stallknecht verkleidet nach Schaffhausen und dann weiter nach Freiburg im Breisgau. König Sigismund war über die Flucht des Papstes empört. Als römisch-deutscher König verhängte er über Herzog Friedrich die Reichsacht und stellte die vorderösterreichischen Gebiete unter unmittelbare Reichshoheit. So wurde Freiburg im Breisgau im Jahr 1415 freie Reichsstadt und blieb es bis 1425.

Ohne einen Papst war das Konzil nicht beschlussfähig. Daher verabschiedete die Kirchenversammlung am 6. April 1415 das Dekret Haec sancta, das von Guillaume Fillastre, einem von Johannes ernannten Kardinal, verfasst worden war: Danach habe die Konstanzer Kirchenversammlung ihre Vollmacht unmittelbar von Christus; ihr sei jedermann welchen Standes oder welcher Würde auch immer, auch wenn es die päpstliche sein sollte, gehalten zu gehorchen.Thomas Martin Buck: Die Rettung des Heiligen Stuhls. Badische Zeitung, Seite 1, vom 26. April 2014

In Freiburg begann Papst Johannes (XXIII.) eine subversive Tätigkeit, um seine Absetzung durch das Konzil zu unterlaufen. Dazu suchte er auch politische Unterstützung im Ausland bei den Herzögen von Burgund und Orléans. Als Johannes am 29. April 1415 bei Breisach den Rhein überschreiten wollte, verhaftete ihn Sigismunds Reichsvikar Ludwig von der Pfalz. Sigismund befahl, Johannes bis zur Wahl eines neuen Papstes in Haft zu halten. Am 29. Mai beschloss das Konzil kraft des Dekrets Haec sancta seine Absetzung.

Der in Rom residierende Papst Gregor XII. hatte das Konzil nicht anerkannt, aber vor seiner Wahl zum Papst einen Eid geschworen, nötigenfalls zurückzutreten, wenn dies zur Beendigung des Schismas dienlich sei. Nach der Absetzung seines Konkurrenten Johannes’ schickte er einen Boten an König Sigismund und erklärte sich bereit zurückzutreten, wenn romtreue Kardinäle ein neues Konzil einberufen würden. Daraufhin eröffnete Gregors Bevollmächtigter, Kardinal Johann Dominici von Ragusa, Anfang Juli 1415 formal ein neues Konzil, womit der Autorität des Bischofs von Rom (Papst Gregor XII.) Genüge getan war. Am 4. Juli erklärte Gregor seinen Rücktritt, den das Konzil bestätigte. Die Entscheidung des Konzils erkannte Gregor allerdings nicht an, war er doch wie versprochen „freiwillig“ zurückgetreten.

Der avignonesische Papst Benedikt (XIII.) weigerte sich dagegen abzudanken und floh von Avignon an die spanische Levante nach Peñíscola, wo er bis zu seinem Tod 1423 residierte. Inzwischen verhandelte Sigismund mit dem König von Aragonien. Schließlich kamen auch einige von Benedikts Bischöfen zum Konzil. Dieses setzte am 26. Juli 1417 Benedikt (XIII.) ab und konnte nun zur Wahl eines neuen Papstes schreiten.

Die Vorbereitungen der Wahl eines neuen, gemeinsamen Papstes erwiesen sich als schwierig, denn die am Konzil anwesenden abstimmungsberechtigten Kardinäle stammten alle aus Frankreich, Spanien und vor allem aus Italien. Deshalb griffen die Konzilsväter zur Papstwahl auf das bewährte Prinzip der nationes zurück. Die fünf Nationen schickten jeweils sechs Delegierte, die zusammen mit den 23 Kardinälen am 8. November 1417 im hermetisch abgeschirmten Kaufhaus am See ins Konklave gingen.Rolf Zimmermann: Am Bodensee. Verlag Friedrich Stadler, Konstanz 2004, ISBN 3-7977-0507-7, S. 9Das noch existierende Haus wird heute als Konzilgebäude bezeichnet, obgleich die Verhandlungen der Kirchenversammlung im Konstanzer Münster und den übrigen Stadtkirchen stattfanden. Bereits im zweiten Wahlgang am 11. November 1417 erreichte Kardinal Oddo di Colonna die Mehrheit der Stimmen der nationes und acht der Kardinalsstimmen. Nun begannen die Teilnehmer des Konklaves mit dem als Akzess bezeichneten Wahlmodus, dem Hinzutreten der anderweitig abgegebenen Stimmen auf den in Führung liegenden Kandidaten. Kurz vor Mittag war die Wahl beendet, eine Stunde später zogen Martin V. und seine Wähler in feierlicher Prozession zum Münster.Henry Gerlach: Die Wahl Martin V., Kompetenzzentrum Konstanzer Konzil, 2012 Die Papstkrönung fand am 21. November statt.

Die Kirche hatte immer gelehrt, dass Unwürdigkeit eines Amtsträgers dessen Handlungen nicht entwerte. So blieb die Absetzung der Päpste kraft des Dekrets Haec sancta umstritten. Zudem waren die kirchlichen Würdenträger, welche die Absetzungen verfügten, allesamt von einem der drei abgesetzten Päpste ernannt worden. Der Grundsatzentscheid des Konzils zur Frage der Vorherrschaft eines allgemeinen Konzils über den Papst (Superioritätsfrage) wurde auch später von keinem Papst gutgeheißen, außerhalb Roms jedoch von Bischöfen und Theologen in Europa noch bis ins 16. Jahrhundert verteidigt (Konziliarismus).

Unter den anderen Themen des Konzils verurteilte das Konzil die Lehren von John Wyclif, Jan Hus und Hieronymus von Prag. Jan Hus wurde am 28. November 1414, also noch in Abwesenheit von König Sigismund, als Ketzer festgenommen und am 6. Juli 1415 verbrannt. Hieronymus von Prag, der ihm zu Hilfe eilen wollte, wurde ebenfalls verhaftet und am 30. Mai 1416 verbrannt. John Wyclif (1330 bis 1384) war zur Zeit des Konzils bereits seit drei Jahrzehnten tot. Seine Gebeine wurden nach einigen Jahren ausgegraben und ebenfalls verbrannt.

Am 9. Oktober 1417 verabschiedete das Konzil das Dekret Frequens, in dem festgelegt wurde, dass von nun an in regelmäßigen Abständen mindestens alle zehn Jahre weitere Konzilien stattfinden sollten, um die Kirchenreform zu vollenden.

Schauplätze Die großen Konzilssitzungen fanden im Konstanzer Münster statt. Das Konklave, das 1417 zur Wahl von Papst Martin V. führte, wurde in dem deshalb später als Konzilgebäude bezeichneten Handelshaus am Hafen abgehalten, die Papstkrönung erfolgte auf einer Tribüne vor dem Konstanzer Münster.

Der Hussenstein im Alten Graben (heutiger Stadtteil Paradies) erinnert an jenen Ort, an dem 1415 Jan Hus und 1416 Hieronymus von Prag auf dem Scheiterhaufen starben. Ihr Weg zur Hinrichtung führte vom Münster zunächst über die Plattengasse (heute Wessenbergstraße), dann den Obermarkt und das Paradieser Stadttor ein kurzes Stück in Richtung Gottlieben zum Brühl,Vgl. Fr. Joseph Kastell: Catalog nebst einigen merkwürdigen theils noch ungedruckten Schriften und Notizen über das Concilium im Jahr 1414 in Konstanz. 1832, Anmerkung auf S. 32.Michael Lünstroth: Die Erinnerung bleibt unauslöschlich. In: Südkurier. 6. Juli 2015, S. 20. wo sie im Bereich zwischen Stadtmauer und Graben als Ketzer verbrannt wurden.Josua Eiselein: Begründeter Aufweis des Plazes bei der Stadt Constanz, auf welchem Johannes Hus und Hieronymus von Prag in den Jahren 1415 u. 1416 verbrannt worden.

Abschluss Am 22. April 1418 beendete Papst Martin das Konzil von Konstanz mit der 45. Session (Tagungssitzung). Er erteilte auf dem oberen Münsterhof den Segen, assistiert von König Sigismund mit Krone und Reichsapfel. Der Papst reiste am 16. Mai 1418 ab. Sein Weg führte über Genf nach Rom. König Sigismund reiste am 21. Mai 1418 ab. Als Ausgleich für seine und seiner Gefolgschaft Schulden hinterließ er golddurchwirkte Tücher.Johannes Hof: Was uns vom Konstanzer Konzil bleibt. In: Südkurier, 20. April 2018, S. 20–21.

Ergebnisse und Folgen