mini|Gehweg mini|Alte Straße mit Gehweg in Güstrow (2017) mini|Künstlerisch gestalteter Gehweg (ca. 19. Jahrhundert) in Berlin-Bohnsdorf mini|Breiter Gehweg in Frankfurt-Bockenheim

Ein Gehweg ist ein für den Fußverkehr vorgesehener Weg oder Teil einer Straße.

Begriff

Der Begriff Gehweg ist nicht klar abgegrenzt und wird nicht durchgängig in allen deutschsprachigen Ländern verwendet. Umgangssprachlich und teils rechtlich kann als Gehweg folgendes verstanden werden: ein Fußgängerweg oder ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk, ein Bürgersteig, Gangsteig, Gehsteig oder ein Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein/Randstein oder durch einen Grünstreifen von einer Fahrbahn abgetrennt ist und neben ihr verläuft.

Deutschland In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird das Wort „Gehweg“ teilweise entsprechend der umgangssprachlichen Verwendung für den Straßenteil für die Fußgänger gebraucht, wie es auch der StVO entspricht,Tabellenzeile 20: Getrennter Rad- und Gehweg Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.…ErläuterungDas Zeichen kennzeichnet auch den Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1). [Hier steht „Gehweg“ also nur für den Fußgängerweg] an einer Stelle aber für die gesamte Verkehrsfläche neben der Fahrbahn (korrekt: Seitenraum, was je nach Lage auf Bordniveau auch straßenbegleitend angelegte Parkplätze, Baumstandorte etc. beinhalten kann).Verwaltungsvorschrift zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Absatz 4 Satz 2 I. Allgemeines Benutzungspflichtige Radwege sind … für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen [Nach dieser Formulierung darf man annehmen, dass der für den Fußgängerverkehr bestimmte Teil als Gehweg zu bezeichnen ist.]… II. Radwegebenutzungspflicht b) „der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann“ (Hier wird also „Gehweg“ für die gesamte Verkehrsfläche neben der Fahrbahn verwendet) Aus der DDR stammt der Begriff Gehbahn, der den mit ebenen Platten belegten eigentlichen Weg zur Fortbewegung der Fußgänger meintGehwege und Fußgängerbereiche, auf ab-nrw.de, wie in Berlin, Dresden oder Potsdam in vielen Straßen zu sehen. Der Unterstreifen zur Fahrbahn hin und der Oberstreifen zu den Gebäuden ist mit Pflaster belegt. Diese dienen zum Aufstellen von Mülltonnen, dem Aufenthalt vor Schaufenstern oder für Freisitze der Außengastronomie.

Österreich Ein Gehweg ist gemäß Abs. 1 StVO ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg, hingegen ist ein Gehsteig oder auch TrottoirTrottoir im Österreichischen Wörterbuch abgerufen am 23. März 2021 ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße.

Schweiz Der Fußgängerweg heißt in der Deutschschweiz Fussweg. Der Bürgersteig ist das Trottoir (vgl. SVG oder VRV). Trottoir ist die französische Bezeichnung für Gehweg oder Bürgersteig und ist die übliche alltagssprachliche Bezeichnung, die auch teilweise in Südwestdeutschland gebräuchlich ist. Das Wort Gehweg ist in der Schweiz rechtlich gesehen unbekannt, wird jedoch in der Schriftsprache häufig verwendet.

Straßenbaurichtlinien

Deutschland mini|hochkant|links|45 cm schmaler Gehweg in Bergisch Gladbach mini|Grundmaß des Seitenraums mini|hochkant|links|Ein temporärer Gehweg an einer Baustelle mit Absperrungen von der Fahrbahn abgetrennt mini|Grundanforderungen an die Seitenraumbreite

In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zur Fahrbahn beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel 0,5 m. Erst daneben beginnt der Gehwegbereich.

Im Jahr 2002 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV – die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 2002“ herausgegeben. Basierend auf aktuellen Forschungsprojekten zum Flächenbedarf der Fußgänger sind in diesen Empfehlungen zu Mindestanforderungen formuliert, die ein Gehweg erfüllen muss: Das Begegnen zweier Fußgänger, auch mit Regenschirmen, muss möglich sein. Zwei sich begegnende Fußgänger müssen genügend Abstand zwischen sich haben. Zu berücksichtigen ist auch, dass im Durchschnitt 46 % der Fußgänger ein Gepäckstück, eine Tasche oder dergleichen tragen. Ein Überholen langsamer Personen, die zum Beispiel nur schlendern, muss möglich sein. Etwa 40 % der Fußgänger sind als Paar oder größere Gruppe unterwegs. Es muss ein Abstand zur Hauswand vorhanden sein. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn muss gewährleistet werden; in diesem Sicherheitsbereich werden auch die Verkehrsschilder aufgestellt. Mit dem Fahrrad fahrende Kinder (siehe oben) dürfen nicht zur Gefährdung werden. Zu der Nutzbarkeit der Gehwege gehört besonders auch die Berücksichtigung der Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss das Begegnen von zwei Rollstuhlfahrern möglich sein. Zunehmend wichtig wird auch das altengerechte Bauen. Personen mit Rollatoren sollten auch aneinander vorbeikommen. Zur Nutzbarkeit gehört auch die Möglichkeit des Begegnens zweier Personen mit Kinderwagen. Gehwege haben auch soziale Funktionen wie Aufenthalt. Auch dafür muss der entsprechende Platz vorhanden sein.

Die Mindestanforderung, bezeichnet als Grundausstattung, ist in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV eine Seitenraumbreite von 2,5 m. Unter bestimmten Voraussetzung (siehe Abbildung) kann auch von diesen Mindestanforderungen abgewichen werden.

Zu dieser Grundausstattung kommen allerdings noch Zuschläge, wenn Einbauten oder Bepflanzungen im Seitenraum zu finden sind. Die Zuschläge betragen beispielsweise bei Schaufenstern 1,0 m, bei Bäumen 2,0–2,5 m, bei ÖPNV-Haltestellen mindestens 1,5 m, bei Stellflächen für Fahrräder je nach Aufstellwinkel zwischen 1,5 m und 2,0 m. Sind Schräg- oder Senkrechtparkplätze vorhanden, kommt wegen des Fahrzeugüberhanges ein Zuschlag von 0,75 m hinzu.

Sind die Anforderungen des Fußverkehrs höher, muss natürlich auch die Gehwegbreite entsprechend größer sein. Das ist beispielsweise bei Geschäftsstraßen der Fall, wo die Anzahl der Fußgänger größer und auch die Aufenthaltsfunktion höher ist. Hier verweilen mehr Menschen vor den Schaufenstern. Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Nutzung in der Straße und der Menge der Fußgänger, die diese Straße benutzen. Hier spielt aber auch die Bebauungsdichte eine wichtige Rolle. In den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV sind für verschiedene Straßentypen unterschiedliche Grundanforderungen festgelegt.

Die Querneigung bei Gehwegen soll das für die Entwässerung notwendige Maß von 2,5 % nicht überschreiten, um die Notwendigkeit des Gegensteuerns für Rollstuhlfahrer zu vermeiden. Das ist insbesondere auch bei Grundstückzufahrten zu beachten.

Österreich Von der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr wurde im August 2004 das „Merkblatt RVS 3.12 – Fußgängerverkehr“ herausgegeben.

Der Gehwegbereich wird unterschieden zwischen dem eigentlichen Verkehrsraum, der freizuhalten ist von Hindernissen, und einem Lichtraum rechts, links (und oberhalb) des Verkehrsraums. Dieser Lichtraum ist zur Aufnahme z. B. von Verkehrsschildern vorgesehen und dient auch als Schutzstreifen zur Fahrbahn. Der Schutzstreifen zur Fahrbahn variiert je nach zulässiger Kraftfahrzeuggeschwindigkeit auf der Fahrbahn zwischen 0,25 m (bei 30 km/h und weniger), 0,5 m bis 50 km/h und darüber bei 1,0 m.

Auch gibt es Breitenzuschläge, z. B. für den Fahrzeugüberhang bei Senkrecht- oder Schrägparkplätzen (0,5 m), bei Schaufenstern und Vitrinen (1,0 m), für Aufenthaltsflächen bei ÖPNV-Haltestellen (mindestens 1,5 m), Stellflächen für längs abgestellte Fahrräder (0,8 m) und quer abgestellte Fahrräder (2,0 m). Der eigentliche Verkehrsraum soll im Regelfall eine Breite von mindestens 2,0 m haben.

Damit ist der Mindestregelquerschnitt für einen Gehweg in einer Straße mit zulässigen 50 km/h dann 2,5 Meter.

Bei höheren Fußgängermengen (in Fußgängern pro Stunde) kann dann anhand einer Abbildung der notwendige Verkehrsraum ermittelt werden. Dabei gibt es eine Bandbreite (Verkehrsqualität) zwischen beengtem und bequemen Fußgängerverkehr. Bei 1000 Fußgängern pro Stunde kann der Verkehrsraum zwischen 2,7 m und 3,4 m breit sein. Hinzu kommen dann die Breitenzuschläge.

Konflikte mit anderen Nutzungen mini|Gehsteig in Gouda (Niederlande)

Die Flächen für Fußgänger werden vielfach für zusätzlich andere Nutzungen in Anspruch genommen. Solche Nutzungen können die Fußgängersicherheit und die Fußgängerfreundlichkeit von Gehwegen beeinträchtigen.

Gehwege sind Schutzflächen für Fußgänger. Insbesondere müssen die Anforderungen von Barrierefreiheit beachtet werden.

Gehwege sollen auch Aufenthaltsqualität haben. Ein Fußgängerpaar will nicht immer wieder entgegenkommenden Dritten ausweichen müssen.

Die Nutzungsmischung gehört teilweise zur Qualität des städtischen Lebens. Die dazugehörigen Konflikte werden oft als Teil von Urbanität gesehen. In bestimmten Fällen kann Enge und Gedränge Ausdruck von Lebendigkeit sein.

Benutzungsverbot für Fahrzeuge in Deutschland Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Das ergibt sich aus , Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen (…)“

Für Kinder, die auf Fahrrädern unterwegs sind, gibt es besondere Vorschriften (§ 2, Absatz 5 StVO): Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Gehwege benutzen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Auf Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wenn ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson vom Fahrrad absteigen.

Nicht als Fahrzeug bezeichnet werden besondere Fortbewegungsmittel ( StVO). Darunter fallen Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel. Personen mit Inline-Skates müssen, wenn keine andere Regelung besteht, die Gehwege benutzen.

Das generelle Verbot der Nutzung eines Gehweges wird aufgehoben, wenn eine Nutzung ausdrücklich zugelassen ist, z. B. durch einen ausgeschilderten gemeinsamen Fuß- und Radweg.

Radfahren auf Gehwegen

mini|Radweg in Mögeldorf, Stadtteil von Nürnberg

Häufig wurden Radwege als sogenannte Bordsteinradwege auf Flächen angelegt, die ehemals als Teil der Gehwege den Fußgängern zur Verfügung standen. Dadurch werden Konflikte von der Fahrbahn auf den Gehweg verlagert.

Die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen beiden Verkehrsarten sind in der Regel hoch. Fußgänger bewegen sich mit einer Geschwindigkeit zwischen 1,8 km/h (Ältere, Gehbehinderte) und etwa 6,5 km/h. Radfahrer sind mit circa 12 bis 40 km/h unterwegs. Dementsprechend hoch ist das Konfliktpotential zwischen diesen beiden Verkehrsteilnehmergruppen.